Neuigkeiten
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Änderungen an der Petition
am 08.11.2025
Petition richtet sich an: Bundesamt für Gesundheit
An die Schweizerische Eidgenossenschaft,
Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Wir, die Unterzeichner, fordern die Überprüfung und Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes, um den Inhaltstoff Muscimol der im Fliegenpilz (Amanita muscaria) enthalten ist aus der Liste der kontrollierten Substanzen zu entfernen.
*Forderungen:*
- Entfernen des Fliegenpilzes aus dem Verzeichnis der kontrollierten Substanzen
- Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die traditionelle und spirituelle Nutzung des Fliegenpilzes
- Förderung von Forschung und Bildung über den Fliegenpilz und seine Wirkungen
Wir bitten um eine sorgfältige Prüfung unserer Forderung und eine entsprechende Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes.
- Teilen Sie diese Petition mit Ihren Freunden und Familie
- Unterschreiben Sie die Petition und senden Sie sie an die oben genannte Adresse
- Fordern Sie Ihre politischen Vertreter auf, unsere Forderung zu unterstützen
- Der Fliegenpilz ist ein traditioneller Bestandteil der Schweizer Kultur und wird in einigen Regionen als Heilmittel verwendet.
- Die aktuelle Regelung führt zu einer Kriminalisierung von Personen, die den Fliegenpilz für traditionelle oder spirituelle Zwecke verwenden.
- Es gibt keine wissenschaftlichen Beweise für eine signifikante Gefahr für die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit durch den Fliegenpilz.
- Die Kontrolle des Fliegenpilzes verursacht unnötige Bürokratie und Kosten für die Behörden
Petition gestartet:
08.11.2025
Sammlung endet:
07.05.2026
Region:
Schweiz
Kategorie:
Bürgerrechte
Fliegenpilz ist keine Droge im Vergleich zu Alkohol, welcher erlaubt und „Schäden“ verursacht.
Noch kein CONTRA Argument.