Alter hat Potenzial - zum Wohl der Zuger Bevölkerung und für den Kanton Zug als Arbeitgeber

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Kantonsrat und Regierungsrat

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07/25/2017, 05:23

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Altersvorsorge 2020
Die Volksabstimmung über die Altersvorsorge 2020 findet am 24. September 2017 statt.

Die Reform Altersvorsorge 2020 soll die Renten sichern und die Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen. Mit Einsparungen und zusätzlichen Einnahmen soll die AHV bis Ende des nächsten Jahrzehnts im Gleichgewicht gehalten werden. Der Mindestumwandlungssatz wird schrittweise gesenkt, um die obligatorische berufliche Vorsorge zu stabilisieren. Dank Massnahmen in der beruflichen Vorsorge und einer Erhöhung von neuen AHV-Altersrenten um monatlich 70 Franken soll das Niveau der Altersrenten erhalten bleiben. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von heute 64 auf 65 Jahre angehoben.

Wichtig: Die Reform ermöglicht die flexible Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren.


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