Maklergesetz Ändern

Petition richtet sich an
Österreichisches Parlament

1 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet November 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 03.11.2025
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Österreichisches Parlament

Dzt. hat nach geltendem österreichischen Gesetz die Gebühren der KÄUFER zu tragen, obwohl der Makler ausschließlich dem VERKÄUFER Arbeit abnimmt.

Begründung

Das ist ungerecht und Ungerechtigkeit sollte in unseren Gesetzen nicht vorkommen.

Weiters wird die Höhe der Maklerprovision in % des Kaufpreises berechnet, obwohl die Arbeit des Maklers für ein 20.000m² Grundstück dieselbe ist wie für ein 200m² Grundstück.

Auch diese Regelung ist untragbar.

Dass Makler erst Auskunft erteilen dürfen, nachdem der Interessent Name, Adresse und Telefonnummer bekanntgegeben hat und auch sonst zu zahlreichen Klauseln seine Zustimmung erteilt hat, ist kundenunfreundlich und "erpresst" Interessenten, die oft im ersten Schritt einfach nur die Lage der Liegenschaft kennen möchten. BITTE MEHR Transparenz statt Bürokratie.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Gabriele Brigitte Schneider, Amstetten
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 05.11.2024
Sammlung endet: 04.05.2025
Region: Österreich
Kategorie: Verbraucherschutz

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