Beschränkungen beenden
Grundrechte, z.B. die Bewegungsfreiheit, darf der Staat nur in Gefahrensituationen vorübergehend einschränken. In der Pandemie geht ein großer Teil der Gefahr von den Sozialkontakten aus, daher ist die Einschränkung der Bewegungsfreiheit legitim. Geht von jemandem mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine Gefahr mehr aus, ist die Einschränkung nicht weiter rechtfertigbar. Außer für Geimpfte und Genesene muss auch für engmaschig negativ PCR-Getestete und positiv Antikörper-Getestete die Einschränkung der Grundrechte beendet werden. Für alle anderen sofort, wenn die Pandemie endet.
Quelle: rechtundpflicht