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Fehlberatung, Irreführung

Anleger können unter Umständen von ihrer Bank Schadensersatz fordern, wenn sie ihrem Institut eine falsche Beratung nachweisen können. Mehrere Kanzleien bereiten momentan Klagen gegen verschiedene Banken vor bzw sind bereits im laufen. "Entscheidend ist hierbei, welche Anlageziele und welche Risikobereitschaft der Anleger zum Zeitpunkt der Beratung hatte",

Quelle: Internet

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