Gesundheit

"Mut zeigen": Verbesserung der rechtlichen Situation für Betroffene vom Schwangerschaftsverlust

Petition richtet sich an
Parlament in Österreich
2.800 Unterstützende 2.682 in Österreich

Sammlung beendet

2.800 Unterstützende 2.682 in Österreich

Sammlung beendet

  1. Gestartet Februar 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 01.06.2023
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

29.04.2023, 23:06

Im Punkt 2. der Forderungen wurde ein offensichtlicher Flüchtigkeitsfehler korrigiert. Nun steht dort statt "Partnerinnen" "Partner*innen".


Neuer Petitionstext:

Die Initiative „Mut zeigen!“ ist ein Zusammenschluss zahlreicher Organisationen sowie Expertinnen aus dem Bereich der Betreuung von Personen, die einen Schwangerschaftsverlust (insbesondere Geburtsgewicht des Kindes unter 500 Gramm und keine Lebenszeichen) erlitten haben. Diese Initiative steht für hunderttausende Frauen und Familien in Österreich ein, damit diese endlich in der Gesellschaft und Politik sichtbar werden. Die Betroffenen werden seit Jahrzehnten vom Gesetzgeber gleichheitswidrig behandelt werden, was – um es klar zu sagen – ein No-Go ist! Wir stehen daher ein für Veränderung, damit Betroffene zu ihren Rechten kommen. In Zukunft soll keine Frau und deren Familie beim Verlust des Kindes das Gefühl haben alleine zu sein. Rechtliche Verbesserungen sind in diesem Bereich dringend notwendig!

Wir fordern folgende Änderungen:

1. Gestaffelter Mutterschutz und Angleichung des Kündigungs- und Entlassungsschutzes:

(i) absolutes Beschäftigungsverbot von acht Wochen für Frauen, die ihr Kind ab der 14. SSW verloren haben,

(ii) relatives (freiwilliges) Beschäftigungsverbot für Frauen, die ihr Kind ab der medizinisch festgestellten Schwangerschaft bis zur 14. SSW bekommen haben,

iii) Angleichung des Kündigungs- und Entlassungsschutzes ab der Geburt bis zum Ablauf des vierten Monats

2. Möglichkeit der vergüteten Freistellung von zwei Wochen für PartnerinnenPartner*innen nach einer kleinen Geburt

3. Hebammenbetreuung ab der medizinisch festgestellten Schwangerschaft

4. Übernahme der Kosten der Nachbetreuung durch Psycholog*innen

5. Abänderung des Begriffs „Fehlgeburt“ in „kleine Geburt“ oder „Schwangerschaftsverlust“ und Klarstellung, dass es sich bei der Grenze des Geburtsgewichts von 500 Gramm lediglich um eine personenstandsrechtliche Angabe handelt

6. Erweiterung des Katalogs für vorzeitigen Mutterschutz zum Schutz der Frauen vor Fehlgeburten

7. Bundesweiter Bestattungskostenbeitrag für kleine Geburten.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.867 (1.801 in Österreich)


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