#6 Petition übergeben

Übergabe

Die Übergabe Ihrer Petition sollte ein medienwirksames Ereignis sein. Sie können bei dieser Gelegenheit nochmal die geballte Öffentlichkeit auf Ihr Anliegen aufmerksam machen und somit Druck auf die Entscheidungsträger ausüben.

Termin vereinbaren:

Erfragen Sie rechtzeitig einen Termin für die Übergabe. Die Terminkalender von Politikerinnen und Politikern sind in der Regel voll. Planen Sie also ein paar Wochen Vorlaufzeit ein. Eine Vorlage für das Anschreiben finden Sie hier.

Wenn der Adressat den Termin ablehnt, schlagen Sie einen neuen vor und wenden sich zur Not an Stellvertretende, Sprecherinnen bzw. Sprecher oder Ressortleitende. Bevor eine Übergabe scheitert, ist es besser, eine andere geeignete Person zu finden. Im vorherigen Kapitel haben wir Ihnen aber auch geschildert, wie man den Druck erhöhen kann, so dass es zu einer persönlichen Übergabe mit Personen des öffentlichen Lebens kommt.

Persönliche Übergabe

Die adressierte Person wird dabei mit Ihren Forderungen konfrontiert. Bereiten Sie sich auf die Übergabe bzw. ein Gespräch über Ihre Forderungen vor. Erzählen Sie Ihre persönliche Hintergrundgeschichte dazu. Und laden Sie Ihre Unterstützenden ein, bei der Übergabe dabei zu sein.

Presse einladen:

Für die Presse sind Termine mit Politikerinnen und Politikern sowie Personen des öffentlichen Lebens interessant, besonders wenn diese mit herausfordernden oder heiklen Themen konfrontiert werden. Laden Sie Presse und Fotografen einige Tage vorher ein und schildern Sie knapp, was passieren wird und ob es ein Fotomotiv gibt. Sie können dafür eine Pressemitteilung verwenden. Schicken Sie einen Link zur Petition mit.

Inszenieren Sie die Übergabe für die Presse:

Wenn Sie ein gutes Fotomotiv bieten können, wird die Presse mehr Interesse an Ihrer Geschichte und Ihrem Anliegen haben. Fernsehsender schicken kein Kamerateam raus, wenn es nichts zu sehen gibt. Ein paar Vorschläge:

  • Unterschriftenlisten ausdrucken und als dickes 'Buch' übergeben oder sogar in mehreren Kartons, die sich eindrucksvoll stapeln.
  • Die Forderung mit dem Petitionsbild und der Zahl der Unterschriften als Plakat ausdrucken und hochhalten. Sie können für Ihre Petition ein automatisch generiertes Übergabeposter herunterladen.
  • Unterstützende einladen und Anliegen gemeinsam übergeben.
  • Gespräch mit der Empfängerin bzw. dem Empfänger.
  • Kein Muss, aber besonders wirkungsvoll: Inszenierungen und Aktionen zur Übergabe.

Mit einem Plakat beispielsweise generieren Sie immer Aufmerksamkeit und Sie sind ein beliebtes Motiv für Fotografinnen und Fotografen der Presse. Im Verwaltungsbereich Ihrer Petition (orangefarbener Balken nach dem Einloggen) finden Sie unter dem Reiter "Download" die Unterschriftenlisten zum Ausdrucken sowie ein automatisch erzeugtes Poster für die Übergabe. Natürlich können Sie auch selbst ein Plakat erstellen. Insbesondere großflächige Plakate sorgen für Aufmerksamkeit und sind ein beliebtes Fotomotiv für die Presse. Sie dürfen das openPetition-Logo dafür verwenden: Logo mit weißem Hintergrund , Logo ohne Hintergrundfarbe

So könnte das Plakat aussehen:

Schreiben Sie eine Pressemitteilung

Berichten Sie von der Übergabe, den Forderungen der Petition, der Anzahl der Unterstützer/innen und was Sie als nächstes tun werden. Die Pressemitteilung sollte spätestens am frühen Nachmittag in den Redaktionen sein, damit Sie am nächsten Tag erscheinen kann. Geben Sie unbedingt eine Kontaktperson mit Telefonnummer an, damit Sie für Nachfragen erreichbar sind und vielleicht sogar ein Interview geben können. Tipps zur Pressemitteilung .

Und wenn niemand Ihre Petition entgegennehmen will?

Machen Sie das beste aus der Situation. Firmenchefs, die einen Termin zu einer herausfordernden Petitionsübergabe ablehnen, sind allein dadurch für die Presse interessant. Machen Sie trotzdem eine Übergabe! Mieten Sie zum Beispiel einen Raum im Rathaus oder Landtag, oder suchen Sie sich einen repräsentativen Ort vor der Firmenzentrale aus. Überreichen Sie die Unterschriften stellvertretend einem leeren Stuhl – das verdeutlicht, dass man Ihr Anliegen ignoriert und übt Druck auf die Entscheidungsträger aus. Laden Sie dazu die Presse und Fotografen ein.

Informieren Sie Ihre Unterstützenden

Teilen Sie Ihren Unterstützenden mit, dass Sie die Petition übergeben haben und was als nächstes passieren wird. Die Menschen, die für ihr Anliegen unterzeichnet haben, wollen wissen, was aus der Petition geworden ist – es ist ja auch ihre Petition. Schreiben Sie einen Blogeintrag auf Ihrer Petitionsseite und schicken Sie ein E-Mail-Update. Ändern Sie auch unbedingt den Status Ihrer Petition dementsprechend.

PETITION EINREICHEN

Petitionen, die ein politisches Anliegen haben, sollten Sie neben der symbolischen Übergabe auch offiziell in den jeweiligen Petitionsausschuss einreichen! Petitionen auf kommunaler Ebene können Sie auch auf Landesebene einreichen. Zielführender ist es meistens jedoch, das Gespräch mit Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, Stadt- bzw. Gemeinderat zu suchen. Bitten Sie um eine Stellungnahme und einer symbolischen Übergabe.

Auf Kommunalebene gibt es in Deutschland leider keinen Petitionsausschuss – mit Ausnahme der Gemeinden, die bereits unser openDemokratie-Tool implementiert haben! Egal, ob Ihre Petition das Sammelziel bzw. Quorum erreicht hat, oder nicht: Die Petitionsausschüsse müssen sich laut Deutschem Grundgesetz mit jeder eingereichten Petition befassen, wenn sie auch nur eine Stimme hat. Das Einreichen macht natürlich nur bei Petitionen Sinn, die ein politisches Anliegen haben. Bei Petitionen mit einem privaten Empfänger (aus Wirtschaft oder Kultur) entfällt es. Hier sollten Sie versuchen, mithilfe von Stellungnahmen und einer symbolischen Übergabe das Gespräch zu suchen und Druck auszuüben.

Wie und wo kann ich meine Petition einreichen?

Sie können Ihre Petition meist postalisch oder über ein Online-Formular einreichen. Weisen Sie dabei auf jeden Fall auf Ihre openPetition (mit dem Kurzlink) und die Unterschriftenzahl hin.

Häufig kann man wählen, ob man die Petition öffentlich oder nicht-öffentlich einreichen möchte. Ersteres würde bedeuten, die Petition auf der Plattform des jeweiligen Parlamentes zu veröffentlichen, sodass Menschen sie dort unterschreiben können. Sie haben aber ja schon Unterschriften über openPetition gesammelt und brauchen dies nicht noch über einen zweiten Weg zu tun. Reichen Sie daher immer “nicht-öffentlich” ein. Hier haben wir Ihnen die Links zu den jeweiligen Online-Formularen der Parlamente zusammengestellt:

Wichtig: Manche Formulare unterscheiden beim Einreichen der Petition zwischen “veröffentlichen” und “nicht veröffentlichen”. Bitte wählen Sie immer “nicht veröffentlichen”, da sonst der Sammlungsprozess von Unterschriften erneut beginnt.

Hier finden Sie weitere Infos zum Petitionsrecht in Europa!


Petitionsrecht in Österreich

Die obigen Informationen zur Einreichung beziehen sich auf Deutschland. Das Petitionsrecht in Österreich ist etwas anders: Dort wird zwischen Petitionen und Parlamentarischen Bürgerinitiativen unterschieden.

Petitionen können nur von einem Mitglied des Nationalrates eingebracht werden. Jeder österreichische Staatsbürger, der älter als 16 Jahre ist, kann danach die Petition unterzeichnen. Die Unterzeichnung hat jedoch für den Nationalrat nur einen informativen Charakter. Für Petitionen auf Landesebene gelten jeweils noch einmal spezielle Regelungen.

Bürgerinitiativen können von Bürgern ins Leben gerufen werden. Sie müssen von mind. 500 Wahlberechtigten unterzeichnet werden, um im Nationalrat behandelt zu werden. Zudem gibt es in Österreich noch das

Volksbegehren. Dieses bezieht sich immer auf eine konkrete gesetzliche Regelung. Für ein bundesweites Volksbegehren ist vorab die Unterstützung von einer Promille der Bevölkerung notwendig. Kommt es zum Begehren, werden in den Gemeindeämtern eine Woche lang Unterschriftenbögen ausgelegt. In einer Woche muss das Volksbegehren eine bestimmte Anzahl Unterschriften erreichen, um im Nationalrat behandelt zu werden. Dieser muss sich dann mit dem Thema auseinandersetzen. Mehr Informationen finden Sie hier.


Petitionsrecht in der Schweiz

Laut Bundesverfassung hat jede Person in der Schweiz das Recht, eine Petition an eine Behörde zu richten. Die Behörde muss die Petition zur Kenntnis nehmen. Unterschriften können sowohl auf Papier als auch online gesammelt werden. Dabei gibt es kein Quorum, keine Mindestanzahl an Unterschriften und keine zeitliche Begrenzung. Bei Petitionen auf Bundesebene muss sich die Petentin oder der Petent mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Einreichen der Petition beim Sekretariat Sektion Politische Rechte der Bundeskanzlei melden und einen Termin vereinbaren. Dies ist zwingend notwendig, da eine Petition auf Bundesebene nur auf der Bundesterrasse in Bern übergeben werden kann. In malerischer Kulisse werden Petitionen häufig medienwirksam in Begleitung von Pressevertretern an die Bundeskanzlei übergeben. Für Petitionen auf Kantonsebene hat jeder Kanton seine eigenen Verfahren.

Volksinitiative

ist ein weiteres Instrument zur Bürgerbeteiligung in der Schweiz. Sie wird ebenfalls als Unterschriftensammlung durchgeführt. Auf Bundesebene kann sich eine Volksinitiative allerdings nur auf die Bundesverfassung beziehen. Sie kann nur von stimmberechtigten Bürgern initiiert werden und wird auch von strikteren Regeln begleitet als eine Petition. Werden diese erfüllt, kommt es zu einer bundesweiten Volksabstimmung. Mehr Informationen finden Sie hier.


Petitionsrecht in der EU

Das Petitionsrecht ist in Artikel 44 der EU-Grundrechtecharta verankert. Eine Petition an das Europäische Parlament kann von jedem EU-Bürger und jeder juristischen und natürlichen Person mit Sitz in der EU eingereicht werden. Voraussetzung ist aber, dass der Gegenstand der Petition in den Kompetenzbereich der EU fallen muss und die Petenten direkt davon betroffen sind. In der Petition kann ein individuelles Ersuchen, eine Beschwerde oder Bemerkung zur Anwendung von EU-Recht dargelegt werden. Ebenso kann eine Aufforderung an das Europäische Parlament erfolgen, zu einer bestimmten Angelegenheit Stellung zu nehmen. Solche Petitionen geben dem Europaparlament die Möglichkeit, auf Verletzungen der Rechte eines Unionsbürgers durch einen Mitgliedstaat oder ein EU-Organ zu reagieren.

Petitionen an das Europäische Parlament können schriftlich auf dem Postweg, online auf der Website des Europaparlaments oder per E-Mail eingereicht werden. Jährlich gehen beim Europäischen Parlament circa 1.000 Petitionen ein.


DRAN BLEIBEN!

Arbeiten Sie nach der Übergabe weiter daran, Ihr Anliegen durchzubringen. Bleiben Sie mit den Empfängern, der Presse und Ihren Unterstützenden in Kontakt. Machen Sie während der Übergabe Fotos und Videos und veröffentlichen Sie diese in den Sozialen Medien, damit zeigen Sie Ihr Engagement und Ihr Anliegen bleibt weiterhin in der Öffentlichkeit.

Durch regelmäßige Beiträge im Blog der Petition können Sie alle Unterstützenden Ihrer Petition auf dem Laufenden halten, Events ankündigen, Fortschritte kommunizieren oder den Erfolg einer Petition mitteilen. Diese Funktion ist auch bei abgeschlossenen Petitionen für den Zeitraum von einem Jahr weiter möglich. Aktualisieren Sie auch jeweils den Status Ihrer Petition, sodass die Unterstützenden erfahren, wenn sie eingereicht wurde und wenn sie vielleicht sogar erfolgreich war!


Unterstützung durch openPetition: Bei all diesen Schritten stehen wir Ihnen zur Seite. Wichtig ist, dass Sie uns auf dem Laufenden halten. Wenn wir merken, dass Sie sich stark engagieren, dann engagieren wir uns auch für Sie. Wenn wir beispielsweise von einer geplanten Übergabe erfahren, können wir Sie beraten und darauf ggf. über unsere Kanäle aufmerksam machen.

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