Zur Produkthaftung von Logistikdienstleistern 

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Dem Petenten zufolge wird die Produkthaftung von in der EU tätigen Versandhändlern untergraben, die auch Logistikdienstleistungen für andere Hersteller und Händler mit Sitz außerhalb der EU erbringen. Der Petent gibt an, dass Versandhändler nicht haften und die Hersteller und Händler mit Sitz außerhalb der EU im Falle von Haftungsansprüchen nicht kontaktiert werden können. Dies führe zu einem Wettbewerbsnachteil bei Händlern innerhalb und außerhalb der EU, die diese Logistikunternehmen nutzen. Darüber hinaus gebe es keinen eindeutigen Hinweis darauf, dass der Verkauf von Dritten durchgeführt wird. Der Petent fordert, dass Logistikdienstleister, die Produkte von Standorten in der EU an Adressen in der EU im Namen von Händlern außerhalb der EU versenden, als einführende Unternehmen eingestuft werden und verpflichtet werden, die Produkthaftung zu übernehmen.

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