Education

Zur diskriminierenden Behandlung von Lehrkräften, die mit befristeten Verträgen der spanischen öffentlichen Verwaltung im Ausland beschäftigt sind 

Petitioner
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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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Der Petent beklagt sich darüber, dass die spanische öffentliche Verwaltung gegen die Richtlinie 1999/70/EG zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge verstößt, da sie die Kosten für die Entsendung von Aushilfslehrkräften in andere Länder nicht trage, während sie die Kosten für andere Lehrkräfte, die die gleiche Arbeit ausführen wie die entsandten Lehrkräfte, sehr wohl trage. Es gebe einen eindeutigen Gehaltsunterschied zugunsten der abgeordneten Beamten, was gegen die Richtlinie 1999/70/EG verstoßen könnte. Der Petent beklagt sich auch darüber, dass die befristet beschäftigten Lehrkräfte keinen Krankenversicherungsschutz in Drittstaaten erhalten und dass sich die spanischen Behörden nicht um ihre Aufenthaltsgenehmigungen kümmern, wodurch sie in dem Land, in dem sie arbeiten, als Touristen gelten. Der Petent weist darauf hin, dass Berufsbeamte Diplomatenpässe und sonstige Privilegien erhalten, wenn sie im Ausland arbeiten.

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