Gesundheit

Zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 833/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der EU 

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
30 Unterstützende 30 in Europäische Union

Sammlung beendet

30 Unterstützende 30 in Europäische Union

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Europäischen Parlaments.

Weiterleitung

Die Petentin beschwert sich darüber, dass sie seit Mai 2020 aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 833/2004 verpflichtet ist, Sozialversicherungsbeiträge in dem Land zu zahlen, in dem sie ihre Berufstätigkeit ausübt (Portugal), obwohl sie ihre Steuererklärung in Spanien abgibt und auch in diesem Land eingestellt wurde, da sie eine nationale Beamtin ist, die im Rahmen der freiwilligen Mobilität entsandt wurde. Sie erklärt, dass dies ihr Leben und das Leben aller von dieser Verordnung betroffenen Bediensteten erheblich beeinträchtige. Sie ist der Ansicht, dass dies zu einem erheblichen Rückgang ihres Nettogehalts, ihrer Renten und ihrer Sozialleistungen führen wird, da die Bedingungen für die soziale Sicherheit in Portugal nicht die gleichen sind wie in Spanien. Darüber hinaus werde dies auch ihre erworbenen Rechte ändern, dahingehend, dass sie nicht behandelt werden können, wenn sie in ihrem Herkunftsland in ein Krankenhaus eingeliefert werden oder ernsthaft erkranken. Sie ist der Ansicht, dass die Verordnung nicht rückwirkend angewandt werden sollte oder dass die Steuerzahler in jedem die Möglichkeit haben sollten, zu wählen, wo sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen, damit sie sich für die günstigste Option entscheiden können.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern