Zur angeblichen Beschlagnahme von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen durch die griechischen Zollbehörden  

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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Der Petent macht geltend, dass das griechische Gesetz 2960/2001 (nationales Zollgesetz) gegen das EU-Recht verstoße. Er macht insbesondere geltend, dass die griechischen Zollbeamten und Polizeibeamten häufig die vollständige Beschlagnahme von Kraftfahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen vornehmen und/oder griechische und andere EU-Bürger unverhältnismäßigen und erniedrigenden Kontrollen unterziehen sowie Geldstrafen von bis zu 20 000 Euro verhängen. Er macht zudem den Verwaltungsaufwand geltend, der für griechische und andere EU-Bürger nötig ist, um zu beweisen, dass sie die rechtmäßigen Besitzer von im Ausland registrierten Fahrzeugen sind und sich mindestens 185 Tage pro Jahr an ihrem Wohnsitz im Ausland aufhalten. Außerdem macht der Petent geltend, dass die griechischen Zollgrenzstellen mit der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 verstießen.

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