Zu vermeintlichen systembedingten Verstößen gegen die Unschuldsvermutung und Verstöße gegen die Richtlinie (EU) 2016/343 in Bulgarien 

Petitioner
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Die Petentin äußert Bedenken über vermeintliche systembedingte Verstöße gegen die Charta der Grundrechte, insbesondere gegen Artikel 47 und 48, und über die fortlaufende Nicht-Einhaltung der Richtlinie (EU) 2016/343 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren durch Bulgarien. Sie argumentiert, dass die Richtlinie nicht korrekt in der bulgarischen Gesetzgebung umgesetzt worden sei und Bulgarien es versäumt habe, Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Der Petentin zufolge hat Bulgarien ebenfalls gegen einige der Bestimmungen der Richtlinie verstoßen, indem es u. a. voreingenommene Aussagen gegen Verdächtige abgegeben und Schau-Festnahmen durchgeführt habe. Die Petentin weist darauf hin, dass laut Angaben des Jahresberichts 2017 des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Bulgarien eine hohe Einstufung als ein Land hat, in dem gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen wird.

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