Zu einer Einstufung von Umweltdelikten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des römischen Statuts des Internationalen Gerichtshofs 

Petitioner
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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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Der Petent fordert die Europäische Union auf, schnellstmöglich ein entsprechendes Verfahren einzuleiten, damit schwerwiegende Fälle beabsichtigter und fahrlässiger Umweltzerstörung, die den gesamten Planeten schädigen, als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ im Sinne von Artikel 7 des römischen Statuts eingestuft werden. Personen in Machtpositionen oder anderen einflussreichen Positionen sollten für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden, wenn sie Wissenschaft oder Forschung bzw. Maßnahmen zur Reduzierung der Industriebelastung untergraben. Zudem fordert er, dass das römische Statut um ein Addendum ergänzt wird, in dem festgelegt wird, dass Personen auch dann für solche Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn ihr Herkunftsland kein Unterzeichnerstaat ist, da diese Verbrechen von globaler Tragweite sind.

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