Область: Германия
Интернете

Verbot von Uploadfiltern trotz Artikel 13

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Minister für digitale Infrastruktur Andreas Scheuer, stellvertretend für die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland
151 Поддерживающий 145 через Германия

Заявитель не подал петицию.

151 Поддерживающий 145 через Германия

Заявитель не подал петицию.

  1. Начат 2019
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Неудача

Artikel 13 der neuen EU Urheberrichtlinie (nach den letzten Änderungen beschlossen als Artikel 17), hat das Potential durch Uploadfilter und die damit verbundene Zensur die Meinungs- und künstlerische Freiheit einschränken und das Internet zum Nachteil aller nachhaltig zu verändern. Diese Petition möchte das wie folgt verhindern:

Wir können zwar die Entscheidung des Europäischen Parlaments nicht rückgängig machen, aber eine EU-Richtlinie selbst hat keine bindende Wirkung, sondern muss in nationales Recht umgesetzt werden. Da der Artikel selbst keine Uploadfilter vorschreibt, bleibt es der Bundesregierung überlassen, diese einzuführen oder eine kreativere Lösung zu finden. Wir, die Jungen FREIE WÄHLER Hessen, haben einen Vorschlag für ein Gesetz, welches Artikel 13 nicht nur ohne Uploadfilter umsetzt, sondern diese sogar verbietet. Darüber hinaus soll das Gesetz für eine gerechtere Verteilung der Einnahmen sorgen und insbesondere kleine Künstler unterstützen sowie die Macht der großen Konzerne begrenzen, was veröffentlicht wird und was nicht.

Wir fordern die Bundesregierung dazu auf unseren Vorschlag, der unter http://nouploadfilter.de abrufbar ist, umzusetzen oder so zu erweitern, dass alle wesentlichen Punkte bestehen bleiben.

основания

Dies ist möglich, weil Artikel 13 nur die Veröffentlichung ohne Gegenleistung verbietet, die im Moment gängige Praxis ist. Dass die großen Internetkonzerne mit der Verbreitung von urheberrechtsgeschütztem Material Geld verdienen und die Künstler nicht, finden wir ungerecht. Wir sind daher nicht für eine Ausheblung des Urheberrechtsschutzes, sondern für eine Zwangsabgabe der großen Internetkonzerne ähnlich der, die wir bereits bei Herstellern von DVD-Rohlingen und USB Sticks haben. Dadurch werden Uploadfilter unnötig.

Die Konstruktion dieses Gesetzesvorschlags ist aber leicht anders, denn er soll noch mehr können: Er regelt das Verhältnis zwischen Surfern, Plattformen, Künstlern und Rechteverwertern. (siehe §1) Grundsätzlich gilt: Wer mit den Urheberrechtlich geschütztem Material eines Künstlers Geld verdient, soll zahlen. Und am Schluss soll das Geld auch genau dieser Künstler bekommen und keine Umverteilung von kleinen auf große Künstler stattfinden. Wer selbst kein Geld verdient oder sich ausschließlich durch Spenden finanziert ist soll nicht zahlen müssen. (siehe §2)

Große Internetkonzerne haben eine besondere Verantwortung der öffentlichen Meinungsbildung gegenüber. Die freie Meinungsäußerung darf nicht privatwirtschaftlichen Profitinteressen geopfert werden. (siehe §3)

Die Internetkonzerne dürfen und sollen zwar die Verbreitung rechtswidriger Inhalte wie Kinderpornografie oder Anleitungen zum Bombenbau, offensichtliche Falschmeldungen, Spam und Viren verhindern. Wenn sie das tun, müssen Sie eine Beschwerdestelle anbieten. Diese soll die Gerichte nur entlasten und nicht ersetzen. Darum müssen in letzter Instanz demokratisch legitimierte Gerichte entscheiden, was veröffentlicht wird und was nicht, und keine Privatfirmen. (siehe §4)

Uns ist es wichtig nicht nur Forderungen aufzustellen, sondern einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung zu liefern und diesen bestmöglich zu erklären. Weitere Informationen und den Umsetzungsvorschlag gibt es unter http://nouploadfilter.de

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