über die Unterscheidung zwischen Verbrauchern und Gewerbetreibenden bzw. Unternehmern in Richtlinie 2005/29/EG und Richtlinie 2011/83/EU 

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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  1. Pradėta 2020
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Der Petent fordert das Parlament auf, die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und die Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher zu ändern, um im Fall von Online-Handel mit Gebrauchtwaren, die aus Privathaushalten verkauft würden, besser zwischen den Begriffen „Verbraucher“, „Gewerbetreibender“ und „Unternehmer“ unterscheiden zu können. Der Petent behauptet, dass die Definitionen von „Verbraucher“ und „Unternehmer“ im Unionsrecht klarer gefasst werden sollten, da es in den letzten Jahren einen erheblichen Anstieg beim Online-Verkauf von Waren aus Privathaushalten gegeben habe. Er behauptet, dass viele Privatverkäufer Opfer von Abmahnungen würden und sogar vor Gericht von Gewerbetreibenden/Unternehmern verklagt würden, weil sie viele Waren online verkaufen und nicht die Anforderungen der beiden Richtlinien erfüllen würden. Er fordert daher das Parlament auf: a) in den Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU klarzustellen, dass Privatleute, die Waren aus Privathaushalten verkaufen, weder „Gewerbetreibende“ noch „Unternehmer“ seien; b) die Richtlinie 2005/29/EG in der Weise zu ergänzen, dass im Fall von Streitigkeiten, bei der die betroffene Person ein „Verbraucher“ oder „Gewerbetreibender“ oder „Unternehmer“ ist, der Gerichtsstand der Sitz des Beklagten sei; c) die Richtlinie 2005/29/EC in der Weise zu ergänzen, dass Vertragsstrafen, die im Zusammenhang mit einer Erklärung über die Nichteinhaltung ausgelöst werden, vom Staatshaushalt übernommen würden.

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