Region: Saxony
Animal rights

Rotwild im Erzgebirge braucht Deine Hilfe

Petitioner not public
Petition is directed to
Sächsischer Landtag
4,127 supporters 2,865 in Saxony

The petition is denied.

4,127 supporters 2,865 in Saxony

The petition is denied.

  1. Launched 2016
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Seit zwei Jahren beschäftigt der Streit um das Rotwild im Erzgebirge die Medien und den Sächsischen Landtag. Dieser „Rotwildstreit“ ist kein Konflikt zwischen Wald und Wild. Es geht vielmehr um den Umgang mit dem heimischen Wild. Wald und Wild sind nicht selbst in den Konflikt involviert, sondern Spielball zwischen wirtschaftlichen Interessen des Menschen und den biologischen Grundbedürfnissen des Wildes. Dieser Konflikt lässt sich nicht allein mit Mitteln der Jagd lösen. Die Lösung liegt in der gemeinsamen Verantwortung aller Menschen, die den Lebensraum von Wildtieren nutzen, insbesondere den Grundeigentümern, den Land- und Forstwirten, den die Landschaft für Freizeitaktivitäten nutzenden Menschen und den Naturschützern. Politik und Wissenschaft müssen dafür Grundlagen und Rahmenbedingungen schaffen. Um den Konflikt zwischen Lebensraum und Nahrungsbedarf der Wildtiere auf der einen und den Nutzungsinteressen der Menschen auf der anderen Seite zu lösen, müssen sich politische Rahmenbedingungen und die Praxis der Landnutzung ändern. Wildtiere, und damit auch das Rotwild, sind integraler Bestandteil des Waldökosystems. Die wirtschaftliche Nutzung des Waldes muss dem öffentlichen Interesse an einem gesunden und artenreichen Wildbestand Rechnung tragen. Neben negativen sind auch positive Auswirkungen von Schalenwild auf die Artenvielfalt anzuerkennen. Rotwild ist Leitwildart für den Biotopverbund. Rotwild-Lebensräume sind großräumig zu vernetzen und eine Behinderung bei der natürlichen Wanderung ist zu unterlassen. Eine diesen Grundsätzen widersprechende Verwaltungsstruktur ist zu korrigieren.

Deshalb fordern wir:

  • Stimmt die Behördenstruktur nicht, muss sie geändert werden
    Die Struktur der Jagdbehörden in Sachsen ist so zu ändern, dass die Untere Jagdbehörde der Landkreise für alle Jagdbezirke zuständig ist. Die Unteren Jagdbehörden haben bei Entscheidungen zur Wildbewirtschaftung Einvernehmen mit ihrem Jagdbeirat herzustellen. Die Obere Jagdbehörde wird bei der jeweiligen Landesdirektion angesiedelt.

  • Hegegemeinschaften ermöglichen großflächige Wildbewirtschaftung
    Eine sinnvolle, großflächige und populationssteuernde Bewirtschaftung von Schalenwild kann nur durch Hegegemeinschaften gewährleistet werden. Daher muss für alle Jagdbezirke im Satzungsbereich einer Hegegemeinschaft eine Pflichtmitgliedschaft in dieser Hegegemeinschaft bestehen. Nur so kann vermieden werden, dass sich einzelne Jagdbezirke dem Anliegen der großräumigen Wildbewirtschaftung entziehen und eigene Ziele verfolgen. Hegegemeinschaften sind staatlich zu fördern und, da sie auch im öffentlichen Interesse arbeiten, finanziell zu unterstützen.

  • Erlegen von Wild nur mit gültigem Abschussplan
    Um die grenzübergreifende Bewirtschaftung des Wildes nicht zu umgehen, dürfen Rot-, Muffel- und Damwild generell nur im Rahmen eines gültigen Abschussplanes erlegt werden. Über Abschusspläne für Rot-, Muffel- und Damwild ist mit der Hegegemeinschaft Einvernehmen herzustellen.

  • Wild soll sich seinen Lebensraum selbst suchen dürfen Die Regelung, wonach 6 weibliche Stücke dieser Wildarten je Planungszeitraum ohne Abschussplan erlegt werden dürfen, ist zu streichen, da sie verhindert, dass sich das Wild selbst seinen Lebensraum suchen und so seinem natürlichen Wanderverhalten folgen kann.

  • Wildbiologische Grundlagen müssen Beachtung finden Um den wildbiologischen Erfordernissen des Wildes Rechnung zu tragen, ist die Jagdzeit auf Schalenwild- außer Schwarzwild – bis zum 31.12. eines Jahres zu begrenzen.

  • Wildtiermanagementpläne sind Grundlage jagdlichen Handelns Die Arbeit der Hegegemeinschaften muss auf Wildtiermanagementplänen fußen. Diese sind vom Freistaat Sachsen zu finanzieren. In den Wildtiermanagementplänen sind wissenschaftlich fundierte Aussagen zu Lebensraumausstattung und –Nutzung, Wildschäden und deren Ursachen, Raum-Zeitdynamik und Abundanzen bezogen auf die darin vorkommenden oder evtl. noch kommenden Wildarten zu treffen und daraus eigentumsübergreifende Jagdstrategien abzuleiten.

Reason

Mit der Novelle des sächsischen Landesjagdgesetzes im Jahre 2012 sollten die Grundlagen für mehr Eigenverantwortung der jagdlichen Akteure in Sachsen gelegt werden. Außerdem rühmte man sich, die Hegegemeinschaften gestärkt zu haben. Im Nachgang ist zu bemerken, dass einzig die staatliche Jagd mit der damit verbundenen Selbstverwaltung so aufgestellt wurde, dass keinerlei Einfluss von Außen mehr möglich ist. Wo man beispielsweise früher noch das Einvernehmen mit Verbänden, Hegegemeinschaften, Jagdbeiräten etc. vorsah, steht nun eine Benehmensregelung. Damit wurden diese Institutionen zahnlose Tiger, was sich vor allem bei der Abschussplanung maßgeblich auswirkt. Schlussendlich gibt es eine Behördenstruktur, die an der Gewaltenteilung und den aufsichtsrechtlichen Pflichten stark zweifeln lässt.

Hegegemeinschaften sind in ganz Deutschland gewünscht und werden teilweise mit Pflichtmitgliedschaft aller Jagdbezirke im Wirkungsbereich versehen, teils gar als Körperschaft öffentlichen Rechts installiert (je nach Bundesland). Dies verlangt von allen Beteiligten wissensbasierte, wild- und waldbiologische Arbeit und Kompromissfähigkeit. Hegegemeinschaften sollen nicht nur Jagdausübungsberechtigte, sondern auch Grundeigentümer (Jagdgenossen) und z.B. Landnutzer wie Agrargenossenschaften als Mitglieder haben – so entsteht Konsens. In Sachsen hingegen ist die Hegegemeinschaft ein freiwilliger Zusammenschluss ohne konkrete Rechtsnatur. Der Staatsbetreib Sachsenforst als Flächen- und Jagdverwalter agiert mit sehr fragwürdigen Praktiken. Sobald er keine Kompromisse in der Sache eingehen will, tritt er einfach aus Hegegemeinschaften aus. Empfehlungen von Hegegemeinschaften zu Wildbewirtschaftungs- und Hegestrategien sowie zu Abschussplänen großer Wildarten können somit immer wieder zerschlagen werden, teils werden sie auch einfach ignoriert. Ständig zieht man sich dann auf den Standpunkt „zu hohe Wildschäden“ zurück, welche jedoch durch unsachgemäße Bejagung (extremer Jagddruck) selbst verursacht werden. Gemeinschaftliche Lösungsvorschläge wurden bis dato negiert, verschleppt und zum Teil sogar verhindert. Alle Jagdbezirke, die nicht dem Freistaat Sachsen gehören, sind Eigenjagdbezirke oder Gemeinschaftliche Jagdbezirke, welche durch die Jagdgenossenschaften organisiert werden. Sie bzw. die Jagdausübungsberechtigten haben als Aufsichts- und Kontrollorgan die Untere Jagdbehörde beim jeweiligen Landratsamt. Die Unteren Jagdbehörden in Sachsen, werden von der Oberen Jagdbehörde beaufsichtigt. Sie beaufsichtigt und beplant auch die Jagdbezirke des Freistaates, welche, wie oben erwähnt, vom Staatsbetreib Sachsenforst verwaltet werden. Hierbei kommt es jedoch zu einem einzigartigen Fauxpas, denn die Obere Jagdbehörde ist in Sachsen beim Staatsbetreib Sachsenforst selbst angesiedelt. Somit beaufsichtigt sich ein staatlicher Betreib selbst und konterkariert die Gewaltenteilung.

Darüber hinaus gibt es die „Oberste Jagdbehörde“ beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft in Dresden, die Aufsichtsbehörde des Staatsbetrieb Sachsenforst und der Oberen Jagdbehörde ist. Die dortigen Mitarbeiter wechseln traditionell und im Zuge von karrieredienlichen Beförderungen vom Sachsenforst zum Ministerium und zurück. Die Möglichkeit der Einflussnahme auf aufsichtsrelevante Sachverhalte besteht somit lediglich theoretisch. Ein kritisches Hinterfragen des jagdlichen Tuns des Staatsbetriebes ist somit nicht gegeben. Genau hier setzt die Petition an und fordert eine Änderung der Behördenstruktur. Für Wildbewirtschaftung und Abschusspläne müssen das Wirken und die Empfehlungen der Hegegemeinschaften verbindlichen Einfluss haben. Eine „Benehmensherstellung“, die eine bloße Mitteilung des Sachverhalts darstellt, reicht in keiner Weise aus – nötig ist ein „Einvernehmen“. Nur dieses gewährleistet u.a. die fachlich richtige Sicht auf sowohl forstwirtschaftliche als auch wildbiologische Notwendigkeiten und schafft Kompromisse. Die Obere Jagdbehörde sollte bei den Landesdirektionen angesiedelt werden. Für die Wildbewirtschaftung sind die Hegegemeinschaften in Zusammenarbeit mit den Unteren Jagdbehörden die richtigen Instrumente in den Regionen.

Rotwild ist ursprünglich eine Wildart des Offenlandes, die durch die menschlichen Arbeits- und Freizeitaktivitäten zunehmend in den Wald gedrängt wurde und dort natürlich nicht schadenfrei lebt – je mehr Unruhe, desto mehr Schaden: gleichgültig wie hoch die Wildbestände sind, da es sich um rudelnde und wandernde Tiere handelt. Wenn bei wandernden Wild mit hochinteressantem Raum-/Zeitverhalten ohne Rotwildmanagementplan bis zu 6 Stück ohne Abschussplan abgeschossen werden dürfen, dann ist dieses Gesetz falsch und muss geändert werden

Um Energie zu sparen, stellt das Rotwild im Winter, d.h. um die Wintersonnenwende, genetisch bedingt den Stoffwechsel auf Sparflamme. Jegliche Beunruhigung bewirkt von da an ein kurzeitiges Hochfahren des Kreislaufs, was zu erhöhten Stoffumsätzen und enormen En

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News

  • Mit Schreiben vom 17.04.2019 informierte uns der Sächsische Landtag, dass er unserer Petition nicht abhelfen kann. Dieser Beschluss wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU und SPD gefasst. Hauptberichterstatter zur Petition war der CDU- Abgeordnete Heinz, der sich eine entsprechende Stellungnahme des Landwirtschaftsministeriums nahezu wortgleich zu eigen machte…

    Die LINKE brachte einen fundierten eigenen Bericht ein, der aber selbstverständlich aus parteitaktischen Gründen keine Mehrheit fand. Noch immer stehen also Selbstdarstellungsbedürfnis und Egomanie über Fakten und dem Willen der Bürger! Herr Heinz hat deutlich gezeigt, dass die CDU- geführte Regierung jeglichen Bezug zur Basis und der Realität verloren hat!
    Doch selbst,... further

  • Hier das Protokoll zu unserer Anhörung vom 14.06.2018 vor dem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags

Wald und Wild gehören zusammen. Jäger und Förster gehören an eine Tisch. Wer Wölfe hätschelt und zeitgleich das Rotwild nur als Schädling betrachtet, hat ganz einfach den Überblick verloren. Der Staatsbetrieb Sachsenforst hat eine gigantische Aufgabe, indem er die Fichtenbestände zu klimawandelresistenten hochwasserschützenden Mischwäldern umbauen soll. Hierzu muss er aber so ausgestattet und geführt werden, dass das Gleichgewicht von menschlichen Interessen und freilebenden Wildtieren in der Kulturlandschaft gewahrt bleibt. Dies ist durch "Keulung" der Rotwildbestände nicht legitimiert.

Es ist schon verwunderlich, dass keiner der Initiatoren in der Lage ist, konkrete Zahlen für die betroffene Region zu benennen. Das erinnert mich an die Landtagsanhörung vor genau einem Jahr, wo der Initiator auf die Frage: ist das Rotwild im Erzgebirge gefährdet, geantwortet hat, keine Ahnung, ich habe keine Zahlen. Alle anderen, immerhin 9 Experten, haben die Frage mit nein beantwortet. Also bitte mal Zahlen pro 100 Hektar nennen, damit man mal weiß, wo hin die Reise gehen soll. Um es vorweg zu nehmen, die Anhörung ist auf Initiative einer Oppositionspartei erfolgt!!!

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