Sport

Nachwuchsfussball ohne Auflagen, gleiches Recht für Alle!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Sportminister
972 Unterstützende 941 in Österreich

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

972 Unterstützende 941 in Österreich

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die aktuellen Ankündigungen zur Ausübung des Fussballsports am 15.März 2021 sorgen bei allen Jugendleiter*innen, Trainer*innen und Betreuer*innen, sowie den Funktionären für reges Kopfschütteln.

Die Vorgeschichte dazu ist, dass die sogenannten LAZ´s (Landesausbildungszentren) und Akademien bereits vor Wochen mit dem Training starten durften - ohne vorgeschriebene Abstandsregelungen und ohne jegliche Auflagen im Training. Freilich - getestet wurde vorab.

Die Landesverbände und der ÖFB gaben an, dies als Testlauf für die breite Fussballmasse zu sehen und wenn es funktioniert, soll dieses Konzept für alle Vereine ermöglicht werden.

Gesagt, getan! Nicht nur, dass der Unmut bei vielen Kids seit dem Trainingsstart im LAZ schon groß genug ist - Nein, der angekündigte Trainingsstart am 15.3 MUSS mit Mindestabstand von 2 Meter stattfinden.

Dies bedeutet in der Praxis, dass kein Spiel, kein Zweikampf, etc. stattfinden darf. Das seit Wochen, nein seit Monaten!

Begründung

Der Testlauf in den Akademien und LAZ hat anscheinend der Regierung nicht gereicht. Das wohl größere Übel dieser Regelung ist die gesellschaftliche Spaltung und systematische Bevorzugung der LAZ/Akademie Spieler*innen.

Verstehen Sie mich nicht falsch, ich freue mich riesig für jedes Kind, welches ihr Hobby/den Mannschaftssport wieder ausüben darf - ich bin aber auch genauso traurig darüber, dass jedes Kind, welches es nicht anständig ausüben darf! Dies ist nach den angekündigten Regelungen mit 15. März aber die Mehrheit!

Sollte die angekündigte Situation am 15.3.2021 tatsächlich eintreten, werde ich im Namen unzähliger Vereine, Trainer*innen, Jugendleiter*innen und Funktionären eine Grundrechtsbeschwerde im Obersten Gerichtshof einbringen und anschließenden den Gang zum Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gemäß Art 34 und 35 EMRK in Erwägung ziehen.

Es geht hier nicht um eine subjektive Sichtweise oder gar Vereinsfarben, es geht hier um die Grundrechte unserer Kinder und Jugendlichen. Gleiches Recht für Alle!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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