Regiune: Mainz
Constructie

Mehr Lebensqualität in Mainz-Zahlbach und der Mainzer Oberstadt

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Stadtplanungsamt Mainz
43 26 in Mainz

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  1. A început 2017
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. A eșuat
  • Absenkung der Lärmbelastung
  • Absenkung der Feinstaubbelastung
  • Keine weitere Verbauung der Mainzer Frischluftschneise
  • Verbesserung der Stellplatznot
  • Sicherung von Kulturgut und der äußeren Ansichten
  • Verhinderung von weiterer Immobilienwertminderung
  • Verhinderung von Verschattung der Bestandsgebäude

motive

Wir fordern angemessene und eingehende Berücksichtigung der diesseits vorgebrachten Einwendungen

1.) Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) Primär resultiert die Lärmbelastung in dem Plangebiet bislang und bereits zum Zeitpunkt der Lärmmessung der Stadt Mainz im Jahr 2013 aus verkehrsbedingter Lärmentwicklung durch PKW-, Schwerlast- und Schienenverkehr. Es liegt zwischen zwei stark und mangels ausreichender Geschwindigkeitskontrollen zumeist zu schnell befahrenen Straßen Zahlbacher Steig und Untere Zahlbacher Straße. Am südlichen Ende des Plangebiets befindet sich der Kreuzungsbereich zwischen den erwähnten Straßen. Dies führt neben den gleichförmigen Fahrgeräuschen von Pkws und LKWs zu vermehrten Brems- und nachfolgend Beschleunigungsgeräuschen. Der ebenfalls angrenzende Straßenbahnverkehr auf der Unteren Zahlbacher Straße sorgt darüber hinaus für straßenbahnbedingt typischen Lärm wie Bremsquietschen, Rollgeräusche und lautes Warnklingeln.

2.) Die Verwirklichung des Bauprojekts Quartier an den Römersteinen bzw. des Bebauungsplans Untere-Zahlbacher Straße 069 sorgt somit durch damit verbundene Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu einer den Anwohnern unzumutbaren Belastung mit Feinstaub.

3.) Grabungen, Bohrungen, Erschütterungen im Baustellenbetrieb insbesondere bei Aushub zur Errichtung der Tiefgarage stellen ein akutes Risiko für die Standsicherheit von Gebäude und Gewölbekeller dar. Vorerwähnte erhebliche Steigerung von Feinstaubbelastung und verkehrsbedingten Erschütterungen aufgrund des zwingend zu erwartenden erhöhten Verkehrsaufkommens gefährden die kostspielig instandgesetzte Fassadensubstanz und ebenfalls den Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes. Weiter schützt das Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz nicht nur das Einzeldenkmal selbst, sondern stellt auch die Umgebung eines Denkmals unter Schutz, soweit sie für dessen Bestand, Erscheinungsbild oder städtebauliche Wirkung von Bedeutung ist.

4.) Seit jeher sind das Zahlbachtal neben dem Gonsbachtal die Frischluftschneisen der Stadt Mainz, obwohl zahlreiche Bausünden deren Wirksamkeit bereits beeinträchtigt haben. Durch die mit dem Bebauungsplan Untere Zahlbacher Straße 069 vorgesehene großflächige Bebauung kann die Frischluft nicht ungehindert in die Stadt strömen. Die in einer Stellungnahme von Herrn Stephan Herfurth vom Stadtplanungsamt gegenüber der Allgemeinen Zeitung hierzu geäußerte Angabe, die Art und Weise der geplanten Bebauung trage gerade dem Frischluftzufuhrbedürfnis Rechnung, stellt nach diesseitiger Auffassung eine reine Vermutung dar und basiert nicht auf gutachterlichen Feststellungen. Wir rügen daher die Blockierung der Frischluftzufuhr durch die Umsetzung des Bebauungsplans Untere-Zahlbacherstraße 069.

5.) Ausweislich der Begründung zum Bebauungsplan sind wie bereits erwähnt ca. 80 neue Wohneinheiten für ca. 184 neue Einwohner geplant. Zwar mag für jede Wohneinheit ein Stellplatz in der objekteigenen Tiefgarage vorgesehen sein, in der heutigen Realität ist tatsächlich jedoch nicht mehr davon auszugehen, dass auf jede Wohneinheit lediglich ein PKW entfällt. Hinzu kommt die Frequentierung vorhandener Stellplätze durch Nutzer der Büroflächen sowie Besucher der vorgesehenen Gastronomie. Erhöht wird der Stellplatzbedarf noch für den Fall der optional vorgesehenen Errichtung einer Kindertagesstätte. Bereits jetzt sind Stellplätze im Plangebiet rar und es steht zu befürchten, dass diese aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens möglicherweise weiteren Fahrspuren ganz oder teilweise weichen müssen. Den an das Plangebiet angrenzenden Grundstückseigentümern ist aufgrund der Örtlichkeit und der vorhandenen Bebauung kaum möglich, auf dem eigenen Grundstück weitere Parkflächen zu schaffen. Es ist daher gegen die Umsetzung des Bebauungsplans Untere Zahlbacher Straße 069 einzuwenden, dass hierdurch eine erhebliche Stellplatznot sowohl innerhalb des Baugebiets als auch und vor allem für die Anwohner hervorgerufen wird.

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