Avaldaja võttis petitsiooni tagasi
See on Euroopa kodanikualgatus.
Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der Schweiz durch den Rat und den Mitgliedsländern Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit, unterzeichnet am 21. Juni 1999, ist aufgrund Vertragsverletzungen verursacht durch die Schweizerische Eidgenossenschaft und den Mitgliedsstaaten sowie wegen fehlender Gerichtsbarkeit zur Sicherstellung des Rechtschutzes für Unionsbürger oder Unternehmen, zu kündigen.