Borgerrettigheter

Kanton Basel-Stadt - Kantonale Brückenleistung 60plus – statt Gang aufs Sozialamt

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Regierung und Grossrat des Kantons Basel-Stadt werden von den Unterzeichnenden aufgefordert,

allen Personen mit Mindestalter 60 / 61 Jahre, die ausgesteuert oder ohne Chancen auf Arbeit sind, eine

kantonale Brückenleistung analog den Leistungen der Überbrückungsleistung des Bundes zu gewähren.

Voraussetzungen zum Leistungsbezug sind: Wohnsitz von drei Jahren im Kanton, 10 Jahre AHV-Beiträge,

Vermögenslage analog jener der Überbrückungsleistung des Bundes. Finanzierung: Beiträge von Kanton,

Gemeinden, Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Grunnen til

Bundeslösung ÜL-60plus: Zu viele gehen leer aus!

 

Als politisches Kampfmittel gegen die Begrenzungsinitiative initiiert, wurde die ÜL-60plus vom Parlament

derart gestutzt, dass nur wenige davon profitieren.

Wer vor 60 ausgesteuert wird, vom Ausland zurückkehrt oder zuvor selbständig war, fällt durchs Netz.

Nach dem Verzehr des Altersvermögens (SKOS-Vermögensobergrenze CHF 4000

für Alleinstehende) bleibt der Gang aufs Sozialamt unvermeidlich.

 

Nebst dem Verlust der Arbeit droht vielen aufgrund der tiefen Mietzinsobergrenzen bei der Sozialhilfe auch noch der Verlust der Wohnung. Wer über ein Eigenheim verfügt, wird je nach Kanton und Gemeinde entweder zu einem Verkauf oder zu einem Grundpfandrechtsvertrag genötigt.

 

Um das Schlimmste zu verhindern, gewährte der Kanton Waadt bereits seit 10 Jahren eine kantonale Brückenleistung. Gegenwärtig profitieren rund 1200 Personen davon, wovon nur einige Dutzend in den Genuss der Überbrückungsleistung des Bundes kommen. Das zeigt, dass viele ältere Erwerbslose leer ausgehen.

 

Gang aufs Sozialamt im Alter ein NO-GO

Menschen – Unselbständigewerbende sowie Selbständigerwerbende – die sich ein Leben lang um Arbeit bemühten, soll der Gang aufs Sozialamt im Alter erspart bleiben. Zusätzlich soll verhindert werden, dass diese Personen im Alter in die Altersarmut abrutschen, indem sie zuvor ihr angespartes Alterskapital bis auf 4000 Franken (Alleinstehende) aufbrauchen müssen.

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