Im Namen der European Confederation of Police (EuroCOP), zu sozialen Rechten, dem Streikrecht sowie dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit von Polizeibeamten. 

Peticionario
Petición a.
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
32 Apoyo 32 En. Unión Europea

Colecta terminada.

32 Apoyo 32 En. Unión Europea

Colecta terminada.

  1. Iniciado 2020
  2. Colecta terminada.
  3. Preparar presentación.
  4. Diálogo con destinatario
  5. Decisión

Esta es una petición en línea Del Parlamento Europeo..

Expedición.

Die Petentin ist besorgt über die vermeintlich mangelnde Umsetzung bestimmter sozialer Rechte für Polizeibeamte. Die Petentin behauptet, dass mehrere Mitgliedstaaten Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen sowie das Recht von Arbeitnehmern auf Unterrichtung und Anhörung für Polizeibeamte eingeschränkt oder sogar verweigert hätten. Sie bezieht sich insbesondere auf die Polizeibehörden in Spanien, Portugal und Irland, wo Polizeibeamte in ihren Möglichkeiten in Bezug auf die Zugehörigkeit und Tätigkeiten in Gewerkschaften eingeschränkt seien. Die Petentin erklärt, dass die Einschränkungen des Streikrechts eng ausgelegt werden sollten und behauptet, dass die Mitgliedstaaten keine zwingenden Gründe dargelegt hätten, warum es ein absolutes Streikverbot für Polizeibeamte gebe. Die Petentin behauptet außerdem, dass Polizeibeamten nicht die gleichen Rechte in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit gewährt würden wie anderen Arbeitnehmern, wie in der Richtlinie 89/391/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit vorgesehen. Sie gibt an, dass das Risiko bestimmter arbeitsbedingter Erkrankungen wie Depression, PTBS und Stress bei Polizeibeamten höher sei, und sie ist besorgt über den Mangel an ordnungsgemäßer Ausrüstung und Schulung. Die Petentin empfiehlt, Polizeibeamte in alle einschlägigen Vorschriften im Zusammenhang mit Arbeitnehmerschutz (Richtlinie 89/391/EWG und Richtlinie 2009/104/EG) einzubeziehen und die EU-Rechtsvorschriften anzupassen, sodass sie sich spezifisch auf Polizeibeamte beziehen.

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