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Für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr ohne Ausgrenzung – Liefer- und Ladezonen in die StVO!

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
455 Støttende 435 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

455 Støttende 435 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet 2020
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn 11.01.2021
  4. Dialog
  5. Fullført

Die Unterzeichner fordern die Einführung einer echten Ladezone für das gewerbliche Be- und Entladen in die Straßenverkehrsordnung nach dem Vorbild von Taxiständen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur soll die Straßenverkehrsordnung um ein Verkehrszeichen ergänzen, mit dem Zonen für das gewerbliche Be- und Entladen sowie sichere Arbeitsräume für den gewerblichen Verkehr eingerichtet werden können.

Grunnen til

Am 28. April 2020 trat die StVO-Novelle in Kraft. Ziel der Novelle war es, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, indem allen Nutzergruppen sichere Schutzräume im Straßenraum zugewiesen werden. Die Verletzung dieser Schutzräume, z. B. durch falsches Halten und Parken, ist mit hohen Bußgeldern und Punkteeinträgen im zentralen Fahreignungsregister bewehrt. Das Ziel, Schutzräume für alle zu schaffen, wird aber verfehlt, denn tatsächlich werden die gewerblichen Verkehrsteilnehmer vom Verordnungsgeber allein gelassen. Lieferwagenfahrer, Paketzusteller, Handwerker, Geld- und Werttransportfahrer, Dienstleister, die Automaten bestücken, Lkw-Fahrer von Speditionen, dem Groß- und Außenhandel sowie Lieferanten von Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten in städtischen Lagen ohne eigene Liefertore können praktisch nicht mehr ordnungsgemäß halten. Sie haben keine Schutzräume für das gewerbliche Be- und Entladen. Das Problem ist: Es gibt keine Parkplätze und keine geeigneten Ladezonen für sie. Obwohl der gewerbliche Verkehr ca. 20 % des städtischen Verkehrs ausmacht, gibt es nun praktisch keine ordnungsgemäßen Haltemöglichkeiten mehr für gewerbliche Verkehrsteilnehmer. Sie sind auf Parkplätze angewiesen, die nicht für die Größe von Nutzfahrzeugen ausgelegt sind, und die „Ladezonen“ der StVO sind weder brauchbar noch kontrollierbar. Die IHK Köln hat in einer Studie nachgewiesen, dass ca. 80 % fehlbelegt sind. Es ist unverhältnismäßig, Halteverbote auszudehnen, Bußgelder zu erhöhen, aber keine Möglichkeit anzubieten, ordnungsgemäß zu halten. Der Bundesverband Paket und Expresslogistik hat bereits 2019 ein entsprechendes Verkehrszeichen vorgeschlagen, welches auf einer Empfehlung der Bundesanstalt für Straßenwesen von 2007 beruht und vom Bundesverband Spedition und Logistik u. a. unterstützt wird. http://biek.de/themen-und-positionen/initiative-ladezone.html Die StVO-Novelle ist Symbolpolitik auf dem Rücken der Beschäftigten von Transport und Logistik, die die Warenversorgung von Wirtschaft und Privathaushalten sicherstellen. Kein Fahrer und keine Fahrerin steht gerne ordnungswidrig im fließenden Verkehr. Zusteller, Lieferwagenfahrer und weitere Verkehrsteilnehmer im gewerblichen Verkehr sind von hohen Bußgeldern oder Punkten im Fahrerlaubnisregister bedroht. Ohne ihre Dienstleistung verschlechtert sich die Lebensqualität für die Einwohner der Städte durch schlechtere Waren- und Dienstleistungsversorgung.

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