Economie

Anpassung Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men zum sozialversicherungsrechtlichen Status

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss Bundesebene
8 Ondersteunend 7 in Duitsland

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

8 Ondersteunend 7 in Duitsland

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2021
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Im Doppelbesteuerungsabkommen ist geregelt, dass die so­zi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Ab­si­che­rung ei­nes Ar­beit­neh­mers, der in einem Staat wohnt und in einem oder meh­re­ren an­de­ren Staa­ten ar­bei­tet (z.B. Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz), grundsätz­lich nur in einem Staat erfolgt. In­ner­halb der EU und der Schweiz be­ste­hen ein­heit­li­che Vor­ga­ben, wo­nach die So­zi­al­ver­si­che­rungs­pflicht im Tätig­keits­staat be­steht, wenn die be­ruf­li­che Tätig­keit zu mehr als 75 % dort ausgeübt wird. Wird die Tätig­keit zu min­des­tens 25 % im Ansässig­keits­staat er­bracht, er­folgt dort die so­zi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Ab­si­che­rung.

Dies bedeutet konkret, dass ein Grenzgänger nur 25% aus dem Home-Office in Deutschland arbeiten darf und 75% seiner Arbeitszeit an seinem Arbeitsplatz in der Schweiz verbringen muss. In­folge der Corona-Pan­de­mie wurde diese Regelung vorübergehend ausser Kraft gesetzt um den Grenzverkehr und damit die Gefahr einer Ansteckung zu verringern. So darf derzeit bis zu 100% im Home-Office gearbeitet werden, ohne dass sich der so­zi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Sta­tus ändert (d.h. so­zi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Ab­si­che­rung erfolgt über die Schweiz).

Diese vorübergehende Regelung soll dauerhaft bestehen bleiben.

Weiterführende Informationen zur bisherigen und aktuellen Regelung:

https://www.ebnerstolz.de/de/coronavirus-grenzgaenger-home-office-328728.html

Reden

Der so­zi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Status soll nicht davon abhängig gemacht werden, wieviel % seiner Arbeitsleistung ein Grenzgänger aus dem Home-Office bzw. von Arbeitsplatz bei seinem Arbeitgeber in der Schweiz erbringt.

So kommt es jetzt in vielen schweizer Unternehmen vor, dass Arbeitnehmer grundsätzlich von zu Hause arbeiten dürfen, jedoch Grenzgänger aufgrund der o.g. Regelung nur zu 25% und die restliche Zeit im Extremfall alleine am Arbeitsplatz in der Schweiz vor Ort sind. Diese Regelung hat deshalb keine Sinn mehr und scheint in einer modernen, globalisierten Welt auch überholt.

Durch die Aufhebung/Anpassung dieser Regel würde zudem der Grenz/Pendler-Verkehr extrem verringert was zu weniger Staus an den Grenzübertritten führt und sich positiv auf die Umwelt auswirkt.

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