Область : Відень
Соціальні питання

Ohnezaun gehts auch - Lebensqualität im Gasgassengrätzel

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Heimbau
107

Петицію було задоволено частково

107

Петицію було задоволено частково

  1. Розпочато 2018
  2. Збір завершено
  3. надіслано в 28.09.18
  4. Діалог
  5. Частковий успіх

19.10.2018, 09:48

Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen,

wir bleiben bei unserer zentralen Forderung, dass eine Abstimmung fundierte Informationen benötigt und von einer Mediation begleitet werden sollte. Heimbau lässt sich offenbar doch noch etwas Zeit… Inzwischen waren wir keineswedgs untätig.
Wir haben 5 Beispiele für Alternativmaßnahmen an Heimbau übermittelt, gemeinsam mit einer separat übermittelten Bitte um Beantwortung ausführlicher Detailfragen. Gleichzeitig wurde um Beantwortung eines zuvor übermittelten Briefes ersucht - ein Auszug aus diesem Brief:

Die Kosten für die bauliche Maßnahme Schließung des Hofes (für Schließung aller 4-Hof-Zugänge) der Wohnanlage in Wien.15, Gasgasse 2-4/ Zwölfergasse 8-10, sollen laut Heimbau aus dem erst kürzlich (per 1.Juli 2018) um 30% aufgestockten EVB, Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, gedeckt werden.
Das ist jedoch nicht so einfach durchführbar, wie es in der Informationsveranstaltung im Bezirksamt am 19.9.2018, dargestellt wurde.
Da es sich bei dem geplanten Bau nicht um eine Erhaltungsmaßnahme, sondern bestenfalls um eine „nützliche Verbesserung“ der Wohnanlage handeln könnte, muss eine solche Maßnahme erst als eine solche Verbesserung eingestuft werden. (gem. Art. 1 § 14b WGG Nützliche Verbesserung durch bautechnische Maßnahmen).

Fairerweise sollte dazu neben den Mieterinnen und Mietern auch der Förderungsgeber (Wiener Wohnbauförderung) befragt werden.
Darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass die Kosten für die geplante Verbesserung weder laufende noch in nächster Zukunft zu erwartende Erhaltungsarbeiten gefährden. Weiters muss die Zustimmung der Mehrheit der Mieterinnen und Mieter (nach Anzahl der vermieteten Wohnungen) dafür erzielt werden. Reichen die angesparten EVB-Rücklagen nicht für die lfd. Instandhaltung UND die „nützliche Verbesserungsmaßnahme Zaun“, wäre eine befristete Erhöhung des EVB nötig.
Mieterinnen und Mieter, die in dieser Abstimmung, gegen die bauliche Maßnahme Schließung mit Zaun stimmen, dürfen dann aber nicht mit diesen zeitlich befristeten und erhöhten EVB-Kosten belastet werden.

Die von HEIMBAU organisierte Informationsveranstaltung am 19. September 2018 erbrachte noch nicht die erforderlichen Voraussetzungen für ein geordnetes Abstimmungsverfahren in der Wohnhausanlage.
Es zeigte sich noch großer Informations- und Gesprächsbedarf bei vielen der teilnehmenden Mieterinnen und Mietern. Das Bedürfnis nach einem konsensuellen Konzept und geeigneter Maßnahmenpaket(e) ist ungebrochen. Das gemeinsame erarbeiten optimaler Problemlösungen ist nur ansatzweise erfolgt. Die in Aussicht gestellte Problemlösung durch Einfriedung wird weder die gewünschte Beruhigung noch die Verbesserung von Sicherheit erbringen.
Sehr wünschenswert und zielführend wäre eine zeitlich begrenzte Fortführung des professionellen Mediationsprozesses um nachhaltigere Lösungen gemeinsam aufzubereiten, um allen Mieterinnen und Mietern bessere Alternativen anzubieten.

Peter Schneider für lieberOHNEZAUN


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