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Kuva vetoomuksesta Offener Brief:  Beihilfe zum Suizid erlaubt? Aber wo bleibt die Beihilfe zum Leben?
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Offener Brief: Beihilfe zum Suizid erlaubt? Aber wo bleibt die Beihilfe zum Leben?

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  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

03.10.2021 klo 21.27

Siehe Textbeginn, es gibt eine Website mit Hintergrundinformationen. Diese habe ich verlinkt


Neuer Petitionstext:

Alle Informationen auch auf der neuen Website: beihilfezumleben.at

Der VfGH hat in seinem Erkenntnis[1] vom 11.12.2020 die in § 78 StGB enthaltene Wortfolge „oder ihm dazu Hilfe leistet,“ als verfassungswidrig aufgehoben und festgestellt, dass das ausnahmslose Verbot jeglicher Art der Hilfe zur Selbsttötung verfassungswidrig sei. Dies tritt mit Ablauf des 31.12.2021 in Kraft. Bis dahin muss die Regierung eine verfassungskonforme Lösung gefunden haben.

Wir als besorgte Bürger und Bürgerinnen mit und ohne Behinderungen sehen in der Straffreistellung des assistierten Suizides eine bedenkliche gesellschaftliche Entwicklung, da sie Menschen mit Behinderungen unter Druck setzen wird, sich für ihr „am Leben bleiben wollen“ rechtfertigen zu müssen. 

Wir haben große Sorge, ...

·      dass die freie Willensbildung enorm beeinflusst und belastet wird, erst recht durch soziale, mediale, ökonomische, politische oder gesellschaftliche Entwicklungen. Die Inanspruchnahme von Suizidbeihilfe ist ein allerletzter und nicht mehr rückgängig machbarer Akt, der die Selbstbestimmung und das selbstbestimmte Leben beendet! 

·      dass im Zusammenhang mit assistiertem Suizid eine missbräuchliche Anwendung nicht ausgeschlossen werden kann und diese nur schwerlich einzudämmen bzw. zu verhindern sein wird.

·      dass die äquivalente Wertigkeit für selbstbestimmt Leben bei der Debatte um ein selbstbestimmtes Sterben zu kurz kommt. Die Fokussierung der Selbstbestimmung auf das Lebensende wird einem selbstbestimmten Leben insgesamt nicht gerecht. 

·      dass eine Straffreistellung der Beihilfe zum Suizid die Büchse der Pandora öffnet, und es in Folge auch zu einer Legalisierung von Töten auf Verlangen kommen wird, wie es u.a. in Belgien, Luxemburg oder Niederlande schon der Fall ist. 

·      dass die schon bestehenden, weitreichenden, in Österreich legalen Möglichkeiten, ein Leben in Würde zu beenden, nicht mehr gesehen und nicht mehr weiterentwickelt bzw. ausgebaut werden.

·      dass die 51 Empfehlungen des Allparteienbeschlusses des Parlaments vom 18. Juni 2015 anlässlich der Enquete Kommission „Würde am Ende des Lebens“ zu langsam umgesetzt werden.

·      dass die Beihilfe zum Suizid alle Bemühungen zur Suizidprävention untergräbt.

·      dass der assistierte Suizid zu einem Geschäftsmodell wird. Keinesfalls darf er in Einrichtungen der Palliativmedizin oder Pflegeeinrichtungen durchgeführt werden, da es den eigentlichen Sinn dieser Einrichtungen widersprechen würde, den Bewohner_innen Angst machen kann und zudem das Verhältnis der Kund_innen untereinander sowie zum Pflege- und Betreuungspersonal in Mitleidenschaft zieht. 

[1] VfGH-Erkenntnis_G_139_2019_vom_11.12.2020.pdf


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.174


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