Contra

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Entschuldigung, kein Mensch, kein Amt, keine Behörde schränkt hier den Verzehr von Lebensmitteln ein. Bestenfalls könnte der Anbau (z.B. Haschisch-Hanf) , viel eher jedoch der Handel und das in Verkehr bringen bestimmter Lebensmittel eingeschränkt oder verboten werden. Liegen dem gesundheitliche oder ökölogische Bedenken zugrunde, kann man damit auch einverstanden sein, allerdings nicht, wenn das nur irgendwelchen wirtschaftlichen Interessen von Konzernen geschuldet ist.

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2.5

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