Freihandelsabkommen
Dieses Abkommen "Freihandelsabkommen" zu nennen ist ein guter Trick! Der Begriff ist völlig irreführend. Es geht hier um "Investitionsschutz" und damit um noch mehr Möglichkeiten ausländischer (hier US-) Unternehmen vor einem sog. Schiedsgericht in Washington (wo sonst!) gegen Staaten zu klagen ohne Gesetztesgrundlage.
Source: .u.a. Dossier in DIE ZEIT vom 27.2.14