Landtagswahlrecht ohne deutsche Staatsbürgerschaft

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
147 Unterstützende 147 in Schleswig-Holstein

Die Petition wurde abgeschlossen

147 Unterstützende 147 in Schleswig-Holstein

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet April 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Anliegen der Petition: Der Landtag Schleswig-Holstein möge die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative auffordern, um das deutsche Grundgesetz dahingehend zu verändern, dass das Wahl- und Abstimmungsrecht bei Kommunal- und Landtagswahlen in Schleswig-Holstein nicht mehr an die Voraussetzung der deutschen Staatsbürgerschaft bzw. die Unionsbürgerschaft geknüpft werden muss.

Begründung: Die deutsche Staatsbürgerschaft bzw. die Unionsbürgerschaft sollte keine Voraussetzung für den Erhalt des Wahlrechts für Kommunal- und Landtagswahlen in Schleswig-Holstein darstellen. Wer seit mehreren Jahren in Schleswig-Holstein wohnt, arbeitet, Steuern zahlt, Kinder im Bildungssystem hat und in vielen weiteren Lebensbereichen von Entscheidungen auf Kommunal- und Landesebene betroffen ist, sollte am demokratischen Prozess der Legitimation dieser Entscheidungen durch ein aktives und passives Wahlrecht in Schleswig-Holstein teilnehmen dürfen. Solange dieses Recht nur Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. Menschen mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates vorbehalten ist, werden Schleswig-Holsteiner*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit nicht ausreichend in Verwaltung und Parlament repräsentiert und dadurch benachteiligt. Das Recht, an den Wahlen auf kommunaler sowie Landesebene teilzunehmen, sollte allen Zugewanderten in Schleswig-Holstein offenstehen.

Gegen eine mögliche Öffnung des Wahlrechts für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Grundgesetz werden seit Jahren verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, die auf eine nicht mehr zeitgemäße Auslegung des Grundgesetzes und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1990 gestützt werden. Dabei ist aufgrund der sich stark wandelnden Gesellschaft in Deutschland der Begriff des (deutschen) Volkes neu zu definieren. Eine Beschränkung des Wahlrechts auf Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit wird den gesellschaftlichen Verhältnissen des Einwanderungslandes Deutschland im Jahr 2022 nicht mehr gerecht. EU-Bürger*innen mit Wohnsitz in Deutschland haben bereits seit den 1990er Jahren die Möglichkeit, an Kommunalwahlen in Deutschland teilzunehmen, obwohl sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Somit kann zumindest stark angezweifelt werden, dass eine Grundgesetzänderung zur Ausweitung des Wahlrechts für Nicht-Deutsche die verfassungsmäßig niedergelegten Grundsätze verletzt. Auch der Verweis auf die fehlende Zweidrittel-Mehrheit im deutschen Bundestag für die notwendige Änderung des Grundgesetzes kann nach der letzten Bundestagswahl, die veränderte Mehrheitsverhältnisse hervorgebracht hat, neu hinterfragt werden. Daher kann eine erneute Bundesratsinitiative neue Ergebnisse bringen.

Für eine demokratischere Gesellschaft mit guten Teilhabe- und Repräsentationschancen in Schleswig-Holstein fordern wir deshalb eine erneute Diskussion über eine Bundesratsinitiative, um allen Schleswig-Holsteiner*innen die Mitbestimmung durch Wahlen an politischen Prozessen zu ermöglichen.

Das Projekt "Symbolische Wahlen" in Träger*innenschaft der Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein

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Neuigkeiten

  • 23.08.2022Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 153 Mitzeichnern unterstützt wird, auf der Grundlage der von der Petentin dargelegten Aspekte und einer Stellungnahme des vormaligen Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung beraten.Mit der Petition wird eine Bundesratsinitiative für eine Grundgesetzänderung zugunsten eines allgemeinen Ausländerwahlrechtes in Schleswig-Holstein begehrt. Das Innenministerium bestätigt, dass die Beteiligung an Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden gegenwärtig allein deutschen Staatsangehörigen vorbehalten sei. Dies folge aus den Bestimmungen des Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 und Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz. Bei... weiter

Noch kein PRO Argument.

Da hat wohl einer nicht nachgedacht...die Landesregierung ist im Bundesrat vertreten und bestimmt direkt die Bundesgesetze mit und ist ein Verfassungsorgan. Falls wählen auch für Ausländer und Nicht-EU-Bürger auf Landesebene möglich wäre, hätte das Auswirkungen auf den Bundesrat und das kann es ja wohl nicht sein!

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