Tierschutz

Wir fordern weniger Tierleid: Katzenschutzverordnung für Frankfurt beschließen

Petition richtet sich an
OberbürgermeisterIn der Stadt Frankfurt am Main
2.076 Unterstützende 889 in Frankfurt am Main

Sammlung beendet

2.076 Unterstützende 889 in Frankfurt am Main

Sammlung beendet

  1. Gestartet Februar 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

In Frankfurt gibt es tausende wild lebende Katzen. Diese auch als Streuner bezeichneten Tiere leiden an Krankheiten und unter Hunger. Das ist nach unserem Tierschutzgesetz nicht zulässig und darf so nicht hingenommen werden.

Die Gesetzgebung stellt mit dem Instrument der Katzenschutzverordnung ein geeignetes Mittel bereit, das Kommunen zum Schutz dieser Tiere einsetzen können. Eine Katzenschutzverordnung kann das Leiden der Streunerkatzen erheblich verringern.

In Frankfurt nutzt man diese seit 2015 bestehende rechtliche Möglichkeit allerdings nicht. Somit wird das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz ignoriert. Diese Petition fordert deshalb den kurzfristigen Erlass einer Katzenschutzverordnung.

Begründung

DIE SITUATION IN FRANKFURT

Es gibt über 18.000 Streunerkatzen in Frankfurt am Main. Berichte vieler TierschützerInnen und die Situation in den Tierheimen belegen: Diesen Katzen geht es meist schlecht. Streuner leiden häufig unter Nahrungsmangel, Parasitenbefall, Schwäche, Verletzungen und Krankheiten.

Nur wenigen Streunern kann von den ehrenamtlichen TierschützerInnen geholfen werden. Die ehrenamtlich Tätigen sind allerdings auch nicht rechtlich verantwortlich für diese Tiere, vielmehr ist es die Stadt Frankfurt.

DIE RECHTLICHE SITUATION

Werden freilebende Katzenpopulationen entdeckt, so sind diese Katzen als Fundsache zu behandeln (siehe: BVerwG, Urteil vom 26.04.2018 - 3 C 24.16 -). Für Fundsachen ist das lokale Fundbüro zuständig. Die Katzen sind also dem Fundbüro zu melden.

Werden solche freilebenden Katzenpopulationen entdeckt und gemeldet, dann dürfen sie sich nach geltendem Tierschutzrecht nicht selbst überlassen werden, denn es ist bekanntermaßen davon auszugehen, dass die Tiere leiden. Das zuständige Fundbüro hat sich also um die Tiere zu kümmern (Der Deutsche Tierschutzbund führt hierzu aus: „Laut § 1 TierSchG trägt der Mensch die Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf. Er hat dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.“).

DIE SITUATION DER TIERSCHÜTZERINNEN

Die ehrenamtlichen TierschützerInnen leisten ihre Arbeit mit großem Engagement und freiwillig. Fast immer ist für sie damit ein erheblicher finanzieller und zeitlicher Aufwand verbunden. Verantwortlich für die Streunerkatzen sind sie jedoch nicht!

Die praktische Arbeit der ehrenamtlichen TierschützerInnen birgt stets Gefahr, weil sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Eine Katzenschutzverordnung stellt eine konkrete Grundlage für eine rechtssichere Arbeit der TierschützerInnen dar und ist somit ein wichtiger Schritt zu besserem Katzenschutz.

Die für Streunerkatzen verantwortliche Stadt Frankfurt könnte ihre ehrenamtlichen TierschützerInnen durch den Erlass einer Katzenschutzverordnung also nicht nur unterstützen, sondern ihnen auch den gebührenden Respekt erweisen.

WAS BEDEUTET „KATZENSCHUTZVERORDNUNG“ FÜR MENSCH UND KATZE?

Eine Katzenschutzverordnung verpflichtet KatzenhalterInnen, die ihren Tieren ohne räumliche Einschränkung Freigang gewähren, diese kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Der Nutzen dieser Maßnahmen für weniger Tierleid ist immens.

DIE POSITIVEN AUSWIRKUNGEN EINER KATZENSCHUTZVERORDNUNG

Eine Katzenschutzverordnung gibt den ehrenamtlich tätigen TierschützerInnen, die freiwillig Aufgaben der Stadt Frankfurt übernehmen, Rechtssicherheit bei ihrer wichtigen Arbeit — aber das ist natürlich nicht alles. Eine solche Verordnung reduziert zudem auch die Anzahl der wildlebenden Katzen in Frankfurt.

Das Kastrationsgebot einer Katzenschutzverordnung hat weniger Katzennachwuchs zur Folge. Daraus ergeben sich mehrere positive Auswirkungen:

  • Weniger Katzennachwuchs sorgt dafür, dass die Tierheime und Pflegestellen von Tierschutzvereinen entlastet werden. Dadurch werden Kosten auf Seiten der Stadt (Tierheime) als auch bei den Vereinen und privaten TierschützerInnen reduziert.
  • Bei weniger Katzen reduziert sich das Risiko der Übertragung von Krankheiten durch Katzen.
  • Insgesamt wird durch eine Reduzierung der freilebenden Katzenpopulation der Leidensdruck der Streuner verringert. Es wird weniger Revierkämpfe und mehr Nahrung geben.
  • Das Veterinäramt hat eine bessere Position im Umgang mit Tier-Messis.

Die in einer Katzenschutzverordnung enthaltene Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen sorgt dafür, dass entlaufene Freigängerkatzen schneller zu ihren EigentümerInnen zurückkehren können. Das bedeutet nicht nur weniger Stress für diese Katzen, die geringere Verweildauer der Katzen bedeutet auch geringere Kosten für die Stadt (Tierheime) und die Vereine.

WIE SIEHT ES IN ANDEREN STÄDTEN UND GEMEINDEN AUS?

Es gibt mehrere hundert Städte und Gemeinden in Deutschland, die als gute Beispiele vorangehen. Darunter sind Berlin, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Hanau, Kelsterbach und andere. Eine aktuelle Liste der Orte mit einer Katzenschutzverordnung ist hier zu finden:

https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/katzen/katzenschutz/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht/

ZUSATZINFORMATIONEN

Katzen gehören zu den domestizierten Tierarten und sind nicht darauf ausgelegt, allein in freier Wildbahn zu leben. Deshalb bedürfen sie eines besonderen Schutzes.

Nachhaltigkeit im Tierschutz darf nicht mehr nur ein Schlagwort bleiben: Die Einführung der Katzenschutzverordnung ist die aktuell einfachste und nachhaltigste Methode, Tierleid langfristig und effektiv zu verhindern. Sie hilft dabei, den im Grundgesetz verankerten Tierschutz konkret umzusetzen.

Nur die flächendeckende Kastration der Streunerkatzen in Kombination mit der konsequenten Kastration von Freigängerkatzen kann zu sinkenden Populationen und dem Weg aus dem Elend führen.

Weitere Informationen zur Petition finden Sie hier: https://katzenschutz-frankfurt.de/

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Sirikit Treiling aus Frankfurt am Main
Frage an den Initiator

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

Die Voraussetzungen einer Katzenschutzverordnung sind in Frankfurt seit langem erfüllt. 1. Es müssen freilebende Katzengruppen nachgewiesen sein. Das ist geschehen. Das Leid der Katzen wurde nachgewiesen. 2. Andere Maßnahmen (Kastrationsaktionen, Aufklärung) müssen erfolglos gewesen sein. Das ist seit Jahren erfüllt: Kastrationsaktionen finden ständig statt, und die Stadt rühmt sich, das Thema immer wieder anzusprechen und hat nach eigenen Angaben eine Flyer-Aktion durchgeführt. Es wird Zeit!

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern