Region: Hessen
Gesundheit

Mitspracherecht für Beiräte in Betreuungs- und Pflegeinerichtungen-Änderung der Gesetzeslage

Petition richtet sich an
Hessischen Landtag
27 Unterstützende 20 in Hessen

Sammlung beendet

27 Unterstützende 20 in Hessen

Sammlung beendet

  1. Gestartet Mai 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Ein Thema was uns alle einmal betreffen wird und oder betreffen könnte.

Aktuell sind in ganz Deutschland ca. 800.000 Menschen in einer Pflegeeinrichtung die zum größten Teil von privaten Anbietern betrieben werden. ca. 90% dieser Bewohner*innen können oft selbst nicht mehr für sich sprechen und oder mit den Einrichtungen verhandeln.

Hierfür hat jedes Bundesland von der Bundesregierung die Befähigung erhalten eigene Gesetze zu schaffen. In Hessen wurde hierfür das Hessische Gesetz über Betreuungs- & Pflegeleistung (HGBP) sowie die Ausführungsverordnung zum Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistung.

Diese schreibt vor das für die Bewohner*innen ein Beirat gewählt werden darf und muss. Dieser hat im Gesetz festgeschrieben Mitwirkungsrechte und wird für eine Dauer von 2 Jahren ausschließlich von den Bewohner*innen gewählt. Somit geben sie den gewählten Menschen ihr volles Vertrauen.

Die Mitglieder der Bewohnervertretung (Beirat) selbst haben die Pflicht, die Interessen der Bewohnerinnen

und Bewohner zu erkunden und ggf. sogar über die eigenen Wünsche zu stellen. Gemäß der Mehrzahl der Landesheimgesetze hat die Bewohnervertretung die allgemeine Aufgabe:

• Maßnahmen bei der Einrichtungsleitung oder dem Leistungsanbieter zu beantragen, die den Bewohnerinnen

und Bewohnern dienen.Darunter sind im weitesten Sinne alle Aktivitäten zu verstehen, die sich auf das Leben

der Bewohnerinnen und Bewohner auswirken.

• Beschwerden und Anregungen an die Einrichtungsleitung weiterzugeben und mit ihr darüber zu

verhandeln. Anregungen sind z.B. Vorschläge zur Verbesserung des Betriebs der Einrichtung oder des Zu

sammenlebens. Unter Beschwerden fallen Missbilligungen oder Ablehnungen von Entscheidungen oder

Handlungen der Einrichtungsleitung.

• neuen Bewohnerinnen und Bewohnern zu helfen, sich in der Betreuungseinrichtung zurechtzufinden.

• bei Maßnahmen mitzuwirken, bei denen es um die Förderung der Qualität der Betreuung geht.

Die Qualität der Betreuung einschließlich der Pflege ist für das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und

Bewohner von zentraler Bedeutung. Die Erfahrungen und Anregungen der Bewohnerschaft soll die Einrich

tungsleitung veranlassen, die Betreuung zu überprüfen und zu verbessern.

• Aufstellung der Grundsätze der Verpflegungsplanung. Der Bereich der Verpflegungsplanung umfasst bei

spielsweise das Mahlzeitenangebot.

• Angelegenheiten des Wohnens, der Pflege und Betreuung. Diese Bereiche umfassen die Wohnsituation und

Ausstattung, die pflegerische Versorgung und Betreuung, also das Ergebnis der umfassenden Versorgung

dahingehend, ob diese Leistungen zur Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner erbracht werden.

• Planung und Durchführung des Alltags und der Freizeitgestaltung.Die Gestaltung kann Entscheidungen über

das Freizeitangebot enthalten, wie häufig etwas stattfindet, wo und wie.

• Beschwerdemanagement und Vorschlagswesen Diese Aufgabe dient der Förderung der Qualität in der

Einrichtung und soll Bewohnerinnen und Bewohnern helfen, aktiv Missstände und Verbesserungspotentiale

aufzuzeigen.

Nach außen sieht es somit danach aus, als könnten die Mitglieder des Beirates viel zum positiven für die Bewohner*innen verändern. DIES IST ABER LEIDER NICHT SO !

Die gesetzlichen Grundlagen sehen zwar ein Mitwirkungsrecht vor und der Beirat darf mögliche Änderungen einbringen jedoch gibt es im Gesetz keine rechtliche Pflicht, dass die Einrichtungen dieses auch umsetzen müssen.

Auf gut Deutsch bedeute dies, egal wie gut oder schlecht eine Idee ist. Egal wie positiv die Idee den Alltag der Bewohner*innen verändern könnte, egal ob vergessen wird den Beirat zu informieren, egal wie hoch neue Kosten sind und oder ob diese überhaupt eingeführt werden, die Einrichtungen müssen diese nicht umsetzen und können jegliche Einwände ignorieren. Es gibt keinerlei Konsequenzen. Damit hat jede Einrichtung freie Hand und selbst unnötigen Kostensteigerungen können keine "Grenzen" gesetzt werden zum Nachteil der Bewohner*innen.

Im Gegenteil ! Die Einrichtung hat sogar eine Antwortfrist auf Anliegen und Beschwerden von min. 6 Wochen. So lange muss man auf eine Antwort warten. Gleiches bei den Behörden. Eröffnet ein Beirat eine Beschwerde über den mangelhaften Umgang mit Bewohner*innen so erhält dieser keine Auskunft über das Ergebnis einer internen Prüfung. Somit wird alles unter der Hand zum Vorteil der Einrichtung gehandhabt.

Dies erlebe ich täglich in meiner Tätigkeit als Vorsitzender eines Beirates einer Pflegeinrichtung in Hessen. Dieser Zwang zum nicht handeln können deprimiert in der täglichen Arbeit.

Mit dieser Petition möchten wir Stimmen sammeln, um die Landesregierung Hessen zu bewegen das Gesetz zu überarbeiten und mehr Mitspracherecht zu verabschieden. Ein Mitspracherecht, was bei sinnhaften Ideen auch umgesetzt werden muss.

Ebenso ein Gesetz, was den Betreiber auch zu rechtlichen Konsequenzen verdonnert, wenn er diese nicht umsetzt zum Wohle der Bewohner*innen.

Begründung

Ich bin seit 2 Jahren ehrenamtlich als Mitglied eines Beirates in einer Pflegeinerichtung in Hessen im Raum Frankfurt am Main tätig. Als Vorsitzender bin ich meist das Sprachrohr des gesamten Beirates und Bindeglied zwichen Bewohner*innen und der privaten Einrichtung.

Dabei erlebe ich regelmäßig und bei jedem Thema das sich die Einrichtung sperrt und jegliche Kommunikation verweigert. Als Beirat werden wir bei jeder Entscheidung außen vor gelassen und gute Ideen werden ignoriert. Probleme in der Pflege, mangelndes Personal sowie der harsche Umgang mit den Bewohner*innen werden missachte und mit Aussagen wie "das gibt es nicht" und oder "die Bewohner*in ist selbst schuld daran" abgetan.

Unsere eingereichten Beschwerden bei der hessischen Behörde wurden zwar nachgegangen jedoch bleibt bei der EInrichtung alles beim alten und nichts verändert sich. Auf Bitte nach Akteneinsciht wird darauf verwiesen, das das gültige Gesetz dies nicht erlaubt. Somit erfahren wir nicht was die Behörde vorgefunden hat und was sie dem Hause für Auflagen auferlegt hat. Wir haben schriftliche Aussagen dazu das in diesen Fällen einfach weitere Beschwerden eingereicht werden sollen.

Nun fragen wir was bringt das? Warum diese Geheimhaltung? Das ganze Gesetzt schütz die Einrichtungen und nicht die Bewohner*innen!

Somit ist dies ein Thema für uns alle! Wir alle werden älter und irgendwan müssen auch wir in EInrichtungen die sich um uns kümmern sollen. Auch hier gibt es dann Beiräte die für und kämpfen sollen. Wie sollen sie dies tun, wenn es kein passende Gesetz gibt, was den Beiräten Rechte erteilt, die sie eventuell auch rechtlich EInklagen können.

Daher brauchen wir ihre Unterstützung um die Regierungen zum handeln und Diskutieren zu bringen.

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BetrPflGHEV3P6

https://www.heimbeirat.de/

https://www.biva.de/pflege-im-heim/mitwirkung/was-macht-ein-beirat/

https://www.gesetze-im-internet.de/heimmitwirkungsv/BJNR018190976.html

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Michael Götz-Pijl aus Frankfurt am Main
Frage an den Initiator

Link zur Petition

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herunterladen (PDF)

Gesetzliche Grundlagen, die nur eine Seite stärken, die der Einrichtung sind Einseitig und helfen nicht den betroffenen Bewohner*innen. Daher müssen diese angepasst werden, damit auch die Bewohner*innen ein rechtliches Mittel haben ihre Belange durch zu setzen.

Noch kein CONTRA Argument.

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