Streichung des Doktortitels in Ausweispapieren (Pass-/Personalausweisgesetz)

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
15 Unterstützende 15 in Deutschland

Sammlung beendet

15 Unterstützende 15 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet September 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass sowohl im Passgesetz als auch im Personalausweisgesetz die Möglichkeit ersatzlos gestrichen wird, einen Doktortitel eintrage zu lassen.

Begründung

Am 30.04.1986 wurde im Bundesgesetzblatt ein neues Passgesetz veröffentlicht. In § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 PassG ist die Möglichkeit des o.g. Eintrags gesetzlich verankert. Zur Begründung reichte offenbar ein unbegründeter Verwaltungsvorgang aus: „Im übrigen wird die derzeitige Verwaltungspraxis, im Pass auch den Doktorgrad des Passinhabers einzutragen, gesetzlich verankert. Der Doktorgrad wird im täglichen Leben in der Regel neben dem Namen verwendet.“Zur sicheren Identifizierung einer Person ist ihr eventueller Doktorgrad nicht erforderlich.Deshalb ist es nicht erklärlich, was dazu geführt hat, in staatliche Ausweisdokumente einen akademischer Grad aufzunehmen zu wollen. Dass der Deutsche Bundestag diesem Ansinnen dann auch noch folgte, passt m.E. nicht zur herausgehobenen Bedeutung der Legislative. Gemessen an allen anderen Möglichkeiten ist die Wahl eines akademischen Grades willkürlich. Auch die Auswahl dieses einen unter allen anderen akademischen Graden ist willkürlich. Das Zitat eines ehemaligen MdBs, selbst promovierter Jurist, zeigt die Oberflächlichkeit und erstaunliche Unkenntnis in der Sache: „Der Doktortitel ist Teil des Namens. Es spricht viel dafür, dass sich der Doktortitel in Pass und Personalausweis wiederfindet.“ Im Gegenteil gilt: Den Doktortitel gibt es nicht, nur den Doktorgrad und die Erlangung eines akademischen Grades ändert nicht den Namen einer Person.Schon Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof haben geklärt, dass der Doktor kein Namensbestandteil ist und dass deshalb niemand einen Anspruch darauf hat, damit angesprochen zu werden.Durch die Möglichkeit, den Doktorgrad in staatliche Ausweise eintragen zu lassen, erhält er einen staatlich dokumentierten Wert, der insbesondere in der Öffentlichkeit benutzt wird, sich von anderen abzuheben. Es entstehen Begehrlichkeiten mit Folgen. So wird der „Doktor“ vor dem Namen auf Umwegen besorgt, z. B. von obskuren Institutionen gekauft oder auf einem nicht akzeptablem Wege an einer deutschen Universität erworben. Eine Vielzahl von Politikerinnen und Politikern, deren Doktorgrad aberkannt wurde, ist Nachweis für diese Praxis.Es ist kaum vorstellbar, dass der aktuelle Bundestag mehrheitlich immer noch diese nicht ernsthaft begründbare Auffassung vertritt. Deshalb sollte er sich mit dieser Petition befassen und ihr folgen.

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Unnötig - wem schadet es wenn Dr. im Pass steht.

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