Wir wollen endlich die vom Autonomiestatut garantierten politischen Mitbestimmungsrechte anwenden

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Südtiroler Landtag

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პეტიცია მიმართულია: Südtiroler Landtag

Diese Mitbestimmungsrechte werden uns vom Autonomiestatut garantiert. Wir leben nicht, wie immer behauptet wird, in einer nur parlamentarischen Demokratie. Nein, die Reform des Autonomiestatuts 2001 (Art. 47) hat uns Bürgerinnen und Bürgern mit dem Instrument der Volksabstimmung auch zu Gesetzgebern gemacht und uns die Kontrolle über die Gesetze des Landtags übertragen. Die SVP verhindert jedoch mit betrügerischen Mitteln seit 24 Jahren die Anwendung dieses demokratischen Rechts. Das geschieht, obwohl – wie auch in anderen europäischen Ländern – über 70 % der Bevölkerung in Südtirol zwischen 18 und 80 Jahren angeben, dass Volksabstimmungen für sie mindestens genauso wichtig sind, wie Wahlen (siehe ASTAT-Umfrage im Nov. 2022).

Ein erstes Landesgesetz zur Direkten Demokratie wurde 2005 erlassen und ein neues 2018. Beide weisen Mängel auf, aufgrund derer ihre Anwendung immer wieder gescheitert ist. Deshalb haben 2023 acht Parteien zwei von der Initiative für mehr Demokratie ausgearbeitete Gesetzentwürfe eingebracht, die jetzt Anfang Oktober im Plenum des Landtages behandelt werden. Mit ihnen sollen jene mindestnotwendigen Änderungen am geltende Landesgesetz zur Direkten Demokratie vorgenommen werden, die nötig sind, damit es effektiv anwendbar wird.

Diese Forderung richten in einem Offenen Brief (Link zum Offenen Brief) bislang 29 Organisationen an die Abgeordneten des Südtiroler Landtages. Wir zählen darauf, dass auch möglichst viele Bürgerinnen und Bürger diese Petition an den Landtag unterschreiben. Wenn eine beeindruckende Zahl sie unterstützt, dann wird der Landtag um diese Forderung nicht herumkommen und uns ist endlich eine vervollständigte Demokratie gesichert.

Die verlangten Abänderungen im einzelnen sind:
Mit dem Gesetzentwurf I

  • wird festgeschrieben, dass Volksinitiativen betreffend die Materie laut Art. 47 Autonomiestatut (Regierungsformgesetze = Wahlgesetz und Gesetz zur Direkten Demokratie und Partizipation) zulässig sind. Das wird seit 2020 von der Kommission der Landesregierung, die über die Zulässigkeit der Anträge auf Volksabstimmung entscheidet, anders als bisher aus zweifelhaften Gründen abgelehnt;
  • wird die Neuzusammensetzung dieser Kommission festgelegt. Dies erfolgt entsprechend den verfassungsrechtlichen Bedenken zur Einsetzung von lokalen Richtern und entsprechend der Regelung in den übrigen Regionen Italiens. Durch sie wird einer Befangenheit vorgebeugt und somit unter anderem das Rekursrecht gewährleistet;
  • wird die Aufgabe dieser Kommission genau definiert und eingegrenzt.

Die Begründungen zu den genannten Elementen sind ausführlich im hier verlinkten Bericht beschrieben.
Gesetzentwurf II sieht vor:

  • die Einführung der Online-Unterschriftensammlung so wie sie schon auf staatlicher Ebene genutzt werden kann;
  • die Absenkung bzw. Staffelung der Anzahl erforderlicher Unterschriften nach Wichtigkeit und Wirksamkeit der einzelnen direktdemokratischen Instrumente;
  • die Erweiterung des Kreises der Personen, die zur Beglaubigung von Unterschriften berechtigt sind;
  • dass Bürgerinnen und Bürger in jeder Südtiroler Gemeinde ihre Unterstützungs­unterschrift leisten können und nicht nur in der Wohnsitzgemeinde;
  • eine ausreichende Information der BürgerInnen über eingebrachte Volksinitiativen und Referenden.

Die Erläuterungen zu den genannten Elementen sind ausführlich im hier verlinkten Begleitbericht beschrieben.

მიზეზი

Wir, die Initiative für mehr Demokratie, setzen uns seit 1994 in Südtirol für eine Demokratie ein, die mit den Instrumenten der direkten, partizipativen und digitalen Demokratie vervollständigt ist (siehe Toblacher Demokratie-Manifest).

Seit 1994 betrügt die SVP die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes um die politischen Rechte, die ihnen vom Autonomiestatut (ab 2001) garantiert werden.

  • 1997 mit der Intervention in Rom gegen die Einführung der Volksinitiative, die mit den Stimmen von drei SVP-"Dissidenten" im Regionalrat beschlossen wurde;
  • 2005 mit einem Gesetz, das ein Beteiligungsquorum von 40 % vorgesehen hat und an dem 2009 die ersten landesweiten Volksabstimmungen gescheitert sind;
  • 2013 mit einem neuen Landesgesetz zur Direkten Demokratie, mit dem keine Volksabstimmungen mehr hätten stattfinden können, gegen das wir das Referendum ergriffen haben, das die Kommission der Landesregierung mit perfiden Argumenten versucht hat zu verhindern, das aber aufgrund eines Gerichtsentscheids stattfinden konnte und mit dem das Gesetz von den Südtirolern abgelehnt worden ist;
  • 2018 mit einem neuen Landesgesetz zur Direkten Demokratie, das schon bei seiner Entstehung mit Bürgerbeteiligung gravierende Mängel aufgewiesen hat und das bei der Verabschiedung im Landtag noch einmal massiv verschlechtert worden ist;
  • 2021 mit dem schwer verständlichen Versuch der SVP das eben erst in Anbetracht der Nähe der Landtagswahlen (2018) eingeführte Referendum über Landesgesetze wieder abzuschaffen, was erneut, nach einem unverschämten Versuch der Kommission es zu verhindern, mit einem Referendum von den Bürgerinnen und Bürger vereitelt worden ist;
  • 2022 mit einer drastischen Einschränkung des Kreises derer, die bisher berechtigt waren, die Unterschriften zur Unterstützung von Volksinitiativen und -begehren entgegen zu nehmen;
  • 2023 mit der Halbierung von 20 auf 10 Tage der Einreichfrist für die Durchführung eines Referendums über Landesgesetze - um nur die gravierendsten Betrugsfälle zu nennen.

Normalerweise werden Landesgesetze erlassen, um angewandt zu werden. Im Fall der „Direkten Demokratie“ offenbar nicht. Es ist mehrmals geändert worden oder sollte geändert werden. Jedes Mal ist es oder wäre es nicht anwendbar geblieben. Offensichtlich sollte nur der Schein gewahrt werden, um verkünden zu können, wir hätten damit "ein schönes und gutes Gesetz, dem man Zeit geben muss, sich zu bewähren" (so der Fraktionsvorsitzende der SVP am 20.9.2024).

Es reicht! Wir lassen uns diesen fortgesetzten Betrug nicht gefallen. Verbreitet und unterschreibt die Petition mit der Forderung, das Landesgesetz zur Direkten Demokratie 22/2018 endlich anwendbar zu machen.

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ინფორმაცია პეტიციის შესახებ

პეტიცია დაიწყო: 03.09.2025
კოლექცია მთავრდება: 05.10.2025
Რეგიონი: Ბოლცანო (პროვინცია)
კატეგორია: Სამოქალაქო უფლებები

სიახლეები

  • „Handwerkliche Mängel“? Diese gibt es nicht! Begleitbericht lesen!
    Verhandlung zwischen Mehr- und Minderheit beginnt noch diese Woche.

    Am 8./9. Oktober haben 8 Parteien die von ihnen eingebrachten Gesetzentwürfe der Initiative für mehr Demokratie im Plenum des Landtages zur Behandlung gebracht, um die Mitbestimmung für die BürgerInnen endlich anwendbar zu machen.
    In dieser Absicht geeint, ist die Minderheit (Opposition) mit 18 Stimmen zur Mehrheit geworden und hätten die zwei Gesetzesvorschläge verabschiedet werden können.
    Der Landeshauptmann hingegen lehnt beide Gesetzentwürfe wegen angeblicher „handwerklicher Mängel“ ab. Es genügt aber, die Berichte zu den Gesetzentwürfen zu lesen, um zu verstehen, dass es diese Mängel nicht gibt.
    Im Einvernehmen mit der „Opposition“ ist, für einen Versuch der Verständigung, die Vertagung beschlossen worden. Da es um die mindestnotwendigen Änderungen zur Anwendbarkeit des Landesgesetzes 22/2018 geht, ist ein Kompromiss ausgeschlossen, wenn er diese wieder verschlechtern oder verhindern würde.
    ---
    Wie in den Medien berichtet, hat am 8./9. Oktober die Behandlung der beiden Gesetzentwürfe der Initiative für mehr Demokratie begonnen, die von 8 (!) Parteien Ende 2023 im Landtag eingebracht worden sind. Sie hatten sich vor den Wahlen 2023 verpflichtet, das Gesetz zur Direkten Demokratie und Partizipation so weit in Ordnung zu bringen, dass die Mitbestimmungsrechte nach 25 Jahren endlich anwendbar werden. Die beiden Gesetzentwürfe sollten 2022 als Volksbegehren im Landtag eingebracht werden, sind aber, durch eine willkürliche Erschwerung der Unterstützung durch den Landeshauptmann, an der ohnehin zu hohen Hürde gescheitert.

    Der reine Anstand hätte es, angesichts eines von 34 Organisationen unterzeichneten Offenen Briefes zur Problematik und über tausend Unterstützern einer einschlägigen Petition, geboten, mindestens jetzt eine Aussprache anzubieten, um auf die Vorwürfe und Vorschläge konstruktiv einzugehen.
    Aber schon selbst die Behandlung im Plenum des Landtages hätte nicht stattfinden sollen, nachdem im Gesetzgebungsausschuss eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vorschlägen abgelehnt worden ist. Die 8 Parteien haben sie dennoch möglich gemacht: Sie haben dafür, in der ihnen als Opposition zustehenden Zeit, die Behandlung ihrer eigenen Anträge zurückgezogen. Die Regierungsmehrheit hat dazu nichts anderes zu bieten, als die Forderung nach Rückzug der beiden Gesetzentwürfe.

    Die Regierungsmehrheit hat nicht mit dieser Entschlossenheit für dieses Ziel: „Endlich Mitbestimmung für die BürgerInnen!“ gerechnet. So ist die „Minderheit“ mit 18 Stimmen zur Mehrheit geworden!

    Der Landeshauptmann ließ gleich zu Beginn der Behandlung wissen, dass die SVP die beiden Gesetzentwürfe wegen „handwerklicher Mängel!“ ablehnen würde, ohne auch nur im geringsten auf den Grund ihrer Einbringung und auf das, was sie vorschlagen, einzugehen. „Handwerkliche Mängel“ können nur festgestellt werden, wenn der Begleitbericht zum Gesetzentwurf nicht zur Kenntnis genommen wird. Diese Mängel gibt sie schlicht und einfach nicht, weshalb diese Begründung der Ablehnung wie ein Versuch der Verunsicherung und Diskreditierung wirkt. Jedenfalls ist im Einvernehmen mit der „Opposition“ die Vertagung beschlossen worden, um einen Versuch der Verständigung zu unternehmen. Die Treffen zwischen Mehr- und Minderheit beginnen dazu noch in dieser Woche.

    Die von den 8 Parteien eingegangene Verpflichtung, die zwei Gesetzentwürfe vollinhaltlich in Kraft zu setzen, weil sie ohnehin nur die mindestnotwendigen Änderungen beinhalten, schließt jeden Kompromiss aus, sofern dieser die Anwendbarkeit verschlechtert oder wieder gar verhindern würde.

    Dank spricht die Initiative für mehr Demokratie EO den 8 Parteien aus (Team K, Süd-Tiroler Freiheit, Grüne verdi verc, Freiheitliche, Freie Fraktion, Wir Bürger, PD, JWA), die die eingegangene Verpflichtung den BürgerInnen gegenüber sehr ernst nehmen, und unter diesen besonders den Ersteinbringern der beiden Gesetzentwürfe, Brigitte Foppa und Alex Ploner. Insbesondere danken wir der Landesrätin Ulli Mair, die trotz ihrer Zugehörigkeit zur Landesregierung zu ihrem Wort steht und damit ihre Gewissensentscheidung über den reinen Machterhalt gestellt hat. Der Landtagsabgeordneten Renate Holzeisen zollen wir Respekt, die ihren Bedenken zur Sache mit einem eigenen Gesetzentwurf zur freien Information begegnet und ihre befürwortende Stimme angekündigt hat. Anerkennung gebührt dem Landtagsabgeordneten Thomas Widmann für seine Offenheit gegenüber dem Thema. Fratelli d'Italia haben die den BürgerInnen gegenüber eingegangene Verpflichtung gebrochen und damit jede Glaubwürdigkeit verloren.
  • Übergabe des Offenen Briefes von 34 Organisationen und einer Petition von 1.054 Bürgerinnen und Bürger an den Landtagspräsidenten Arnold Schuler.

    Gefordert wird eine freie, nicht an Vorgaben einer Partei gebundene Abstimmung über die zwei Gesetzentwürfe, die von 8 Parteien eingebracht worden sind, um die Mitbestimmungsrechte endlich anwendbar zu machen.

    Übergabe der PetitionHeute, Dienstag 7.10., ist, im Hinblick auf den Beginn der Behandlung der zwei Gesetzentwürfe, dem Landtagspräsidenten Arnold Schuler die Petition übergeben worden. Die ihm im Namen von 34 Organisationen und 1.054 BürgerInnen überbrachte Botschaft:
    - Seit 24 Jahren wird den Südtiroler BürgerInnen die Anwendung eines verfassungsrechtlich garantierten Rechtes vorenthalten. Exemplarisch sei die Einschränkung des Kreises der Beglaubigungsberechtigten genannt. 15 Jahre lang konnten Lehrpersonen und Sanitätspersonal als Beamte anstandslos diese Funktion erfüllen, 2021 hat ihnen der Landeshauptmann selbst diese Zuständigkeit entzogen. Damit war selbst die Nutzung des schwächsten Instrumentes, des Volksbegehrens, nicht mehr möglich. Zur gleichen Zeit ist in Italien die Online-Unterschriftensammlung eingeführt worden! Aus diesem Grund haben 8 Parteien die von uns ausgearbeiteten Gesetzentwürfe im Landtag eingebracht.

    - In einem Offenen Brief verlangen 34 Organisationen und 1.054 Bürgerinnen und Bürger in einer Petition, dass mit der Verabschiedung der zwei jetzt im Landtag zur Behandlung kommenden Gesetzentwürfe, die mindestnotwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um die vom Autonomiestatut vorgesehenen Instrumente anwendbar zu machen.

    - Wir verlangen, dass, so wie es die Verfassung vorschreibt und entsprechend dem Recht der Landtagsabgeordneten, wie es auf der Webseite des Landtages formuliert ist, abgestimmt wird:
    "Die Landtagsabgeordneten üben ihr Mandat frei aus, das heißt, sie sind rechtlich an keine Vorgaben von Parteien oder Interessengruppen gebunden, da jede/jeder die gesamte Bevölkerung vertritt. Dieses freie Mandat, wie es in Art. 67 der italienischen Verfassung steht, ist ein Prinzip, das für repräsentative Demokratien typisch ist."

    - Sollte auch dieses Mal die regierende Mehrheit mit der Ablehnung der zwei Gesetzentwürfe die Anwendbarkeit der direktdemokratischen Instrumente verhindern, dann muss diese damit rechnen, dass Südtirols BürgerInnen den Weg vor den Europäischen Gerichtshof und die UNO-Menschenrechtskommission nicht scheuen werden, um ihr Recht einzuklagen. Beispiel sind uns die italienischen Staatsbürger Michele De Lucia und Mario Staderini, die 2022 mit der Einführung der Online-Unterschriftensammlung die Anwendbarkeit des von der Verfassung vorgesehenen Referendumsrechtes vor der UNO-Menschenrechtskommission erstritten haben.

    - Überdies stehen in drei Jahren wieder Landtagswahlen bevor!

    Die Behandlung der Gesetzentwürfe wird höchstwahrscheinlich morgen, Donnerstag 9.10. Vormittag, beginnen. Um 9:30 Uhr hat heute dazu im Landtag eine Pressekonferenz mit den 8 Parteien statt, die die Gesetzentwürfe eingebracht haben.
  • Einen großen und ganz herzlichen Dank allen, die die Petition unterschrieben und geholfen haben, die 1.000der Marke zu erreichen!!
    Vor einer Woche noch haben wir gebangt, entscheiden zu müssen, ob es nicht kontraproduktiv ist 5-600 Unterschriften im Landtag abzugeben. Bei über 1.000 ist das keine Frage mehr.
    Für morgen, Dienstag, 14:15 Uhr ist jetzt die Übergabe an den Landtagspräsidenten Arnold Schuler angesetzt.
    Unsere Botschaft an ihn ist:
    - Seit 24 Jahren wird den Südtiroler BürgerInnen die Anwendung eines verfassungsrechtlich garantierten Rechtes vorenthalten. Exemplarisch sei die Einschränkung des Kreises der Beglaubigungsberechtigten genannt. 15 Jahre lang konnten Lehrpersonen und Sanitätspersonal als Beamte anstandslos diese Funktion erfüllen, 2021 hat ihnen der Landeshauptmann selbst diese Zuständigkeit entzogen. Damit war selbst die Nutzung des schwächsten Instrumentes, des Volksbegehrens, nicht mehr möglich. Zur gleichen Zeit ist in Italien die Online-Unterschriftensammlung eingeführt worden! Aus diesem Grund haben 8 Parteien die von uns ausgearbeiteten Gesetzentwürfe im Landtag eingebracht.
    - In einem Offenen Brief verlangen 34 Organisationen und 1.048 Bürgerinnen und Bürger mit einer Petition, dass mit der Verabschiedung der zwei jetzt im Landtag zur Behandlung kommenden Gesetzentwürfe, die mindestnotwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um die vom Autonomiestatut vorgesehenen Instrumente anwendbar zu machen.
    - Wir verlangen, dass, so wie es die Verfassung vorschreibt und entsprechend dem Recht der Landtagsabgeordneten, wie es auf der Webseite des Landtages formuliert ist, abgestimmt wird:
    "Die Landtagsabgeordneten üben ihr Mandat frei aus, das heißt, sie sind rechtlich an keine Vorgaben von Parteien oder Interessengruppen gebunden, da jede/jeder die gesamte Bevölkerung vertritt. Dieses freie Mandat, wie es in Art. 67 der italienischen Verfassung steht, ist ein Prinzip, das für repräsentative Demokratien typisch ist."
    - Sollte auch dieses Mal die regierende Mehrheit mit der Ablehnung der zwei Gesetzentwürfe die Anwendbarkeit der direktdemokratischen Instrumente verhindern, dann muß diese damit rechnen, dass Südtirols BürgerInnen den Weg vor den Europäischen Gerichtshof und die UNO-Menschenrechtskommission nicht scheuen werden, um ihr Recht einzuklagen. Beispiel sind uns die italienischen Staatsbürger Michele De Lucia und Mario Staderini, die 2022 mit der Einführung der Online-Unterschriftensammlung die Anwendbarkeit des von der Verfassung vorgesehenen Referendumsrechtes vor der UNO-Menschenrechtskommission erstritten haben.
    - Überdies stehen in drei Jahren wieder Landtagswahlen bevor!

    Die Behandlung der Gesetzentwürfe wird am Mittwoch, 8.10. beginnen. Wer Zeit und Lust hat, kann sie von der Publikumstribüne aus verfolgen. Wir können die genaue Uhrzeit noch mitteilen.
    Ihnen allen nochmals herzlichen Dank und Gruß
    i.A. des Vorstandes der Initiative,
    Stephan Lausch

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