Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Deutscher Bundestag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.

Stellungnahmen: Deutscher Bundestag Deutschland

Antwort Anzahl Anteil
Unbeantwortet 450 66,5%
Ich lehne ab 133 19,6%
Ich stimme zu / überwiegend zu 88 13,0%
Keine Stellungnahme 5 0,7%
Ich enthalte mich 1 0,1%

12 %

12% unterstützen einen Antrag im Parlament.

13% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

12% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.


Bild von Frank Magnitz

Frank Magnitz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bremen II - Bremerhaven

AfD, zuletzt bearbeitet am 03.07.2020

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die im Namen der AfD-Fraktion von René Springer abgegebene Stellungnahme zur Petition "Abschaffung der Mundschutz- bzw. Maskenpflicht in Deutschland" hat meine volle Unterstützung. Diese Masken schützen niemanden vor Viren, sondern bestenfalls vor Bußgeldern.Um es mit den Worten meines geschätzten Kollegen Dr. Robby Schlund, MdB zu sagen: "Nehmen Sie bitte den Menschen da draußen
diesen unnützen Maulkorb ab! Bereits nach drei Stunden
und bei Temperaturen von 28 Grad haben Sie die perfekte
mobile Petrischale für Millionen Arten von Keimen."


Bild von René Springer

René Springer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD, zuletzt bearbeitet am 30.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Sebastian Münzenmaier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mainz

AfD, zuletzt bearbeitet am 30.06.2020

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Meine Fraktion und ich haben uns von Anfang an gegen eine Maskenpflicht ausgesprochen. Sie ist nicht verhältnismäßig und beschneidet die Bürger in ihren Grund- und Freiheitsrechten. Zudem ist der medizinische Nutzen völlig ungeklärt und Bürger fühlen sich mit der Maske oft in einer falschen Sicherheit, wie auch der Präsident der Bundesärztekammer bestätigt. Ich fordere: So viel Freiheit wie möglich und nicht mehr Einschränkungen als nötig. Die Maskenpflicht gehört eindeutig nicht zu den Notwendigkeiten.


Thomas Seitz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Emmendingen - Lahr

AfD, zuletzt bearbeitet am 26.06.2020

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Liebe Bürger,

zuerst einmal freut es mich, dass Sie sich politisch engagieren und von Ihrem Petitionsrecht Gebrauch machen. Gerne möchte ich dazu beitragen, dass Sie sich Ihr Bild über die von mir vertretenen Standpunkte machen können. Es ist unbestritten, dass das Tragen einer Maske zum Schutz vor Infektionen oder um Schutz anderer sinnvoll sein kann, insbesondere für Risikogruppen. Es kommt dann jedoch sowohl auf die Art der Maske (spezifische Schutzmaske?) als auch die konsequente Beachtung der Trageregeln (regelmäßiger Wechsel, Achtsamkeit beim An- und Ablegen) an. Eine allgemeine Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken halte ich inzwischen für absolut ungeeignet. Die eigene Erfahrung zeigt mir, dass die Bereitschaft auch nur zum zeitweisen Tragen kontinuierlich abnimmt, insbesondere bei zunehmenden Temperaturen. Außerdem ist es lebensfremd, dass mit Alltagsmasken von zumindest dem größten Teil der Bevölkerung ein gleichermaßen problembewusster Umgang gelebt wird, wie es bei spezifischen Berufsgruppen mit besonderen Anforderungen und entsprechender Schulung der Fall ist. Es scheint offenbar kein Einzelfall zu sein, dass viele Menschen seit Wochen genau eine Alltagsmaske oder OP-Maske für entsprechende Situationen parat halten und diese Maske immer wieder tragen. Es bedarf keiner näheren Erläuterung, dass hierdurch wohl eher eine Virusverbreitung als -Eindämmung gefördert wird.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag setzt sich darüber hinaus für eine Aufhebung der Corona-Beschränkungen ein. Der wirtschaftliche Schaden, der durch diese entstanden ist, ist nicht mehr zu rechtfertigen. Unsere hierzu im Bundestag eingebrachten Anträge wurden von den anderen Fraktionen abgelehnt. Im Deutschen Bundestag werde ich mich weiter dafür einsetzen, dass Freiheit und Vernunft anstatt von Zwang die Maxime des politischen Handelns bilden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Thomas Seitz


Bild von Joana Cotar

Joana Cotar

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Frankfurt am Main II

AfD, zuletzt bearbeitet am 18.06.2020

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Andere Länder, wie die Niederlande, zeigen, dass es auch ohne Maskenpflicht geht. Ich finde es bedenklich, dass in Deutschland kaum über die Sinnhaftigkeit dieser Pflicht diskutiert wir. Auch die Tatsache, dass die Regierung eine Pflicht zuerst ablehnte und sie jetzt anscheinend am liebsten gar nicht mehr aufheben will, sollte eigentlich für Fragen sorgen. In der Medizin ist der Nutzen der Masken umstritten. Angesichts der niedrigen Corona-Zahlen in Deutschland ist es höchste Zeit, diese Einschränkung des persönlichen Lebens aufzuheben.


Jörg Schneider

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gelsenkirchen

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Der Mundschutz ist nach jetziger Erkenntnis nur sinnvoll, wenn er von Infizierten getragen wird. Da nur eine verschwindet geringe Anzahl von Personen infiziert ist, ist die Maskenpflicht für alle wenig hilfreich. Es ist wesentlich wichtiger, durch z.B. berührungsfreie Temperaturmessungen an Eingängen zu öffentlichen Einrichtungen Menschen mit Fieber bzw. erhöhter Temperatur zu identifizieren, um sie zu einem Test zu bewegen und im Falle eines positiven Befundes zu isolieren.


Prof. Dr.-Ing. Heiko Heßenkemper

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mittelsachsen

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Ich stimme zu / überwiegend zu.


Uwe Schulz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gießen

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Während bspw. in Dänemark oder den Niederlanden die Menschen maskenfrei und ohne besondere Abstandsregeln ihrem normalen Leben nachgehen, lassen sich die Deutschen eine Maskenpflicht aufzwingen. Zahlreiche Mediziner schütteln die Köpfe über die medizinisch unsinnige, aber angeordnete Pflicht, sie kommen jedoch nicht zu Wort, da Kritik an politisch verordneten Maßnahmen in Deutschland zur Stigmatisierung, zur Ausgrenzung der Kritiker führt. Ich sehe mit größter Verwunderung, wie sich die Menschen hier in ihr Schicksal als Maskenträger fügen, wie es unausgesprochene "Wettbewerbe" um das schönste Maskenmuster gibt. Ich bin erschüttert, wie den Menschen hier das Denken abgewöhnt, das Einordnen und Bewerten verschiedener Meinungen unmöglich gemacht wird. Corona halte ich für eine Form eines Grippevirus. Hygiene und der Schutz von Risikoträgern sind wie in allen solchen Fällen zwingend erforderlich, jedoch weder persönliche Selbstaufgabe noch das Totfahren unseres wirtschaftliichen und gesellschaftlichen Lebens. Uwe Schulz, MdB/AfD


Bild von Hansjörg Müller

Hansjörg Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Traunstein

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Armin-Paulus Hampel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hameln-Pyrmont - Holzminden

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Tobias Matthias Peterka

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bayreuth

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Paul V. Podolay

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Erlangen

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Prof. Dr. Harald Weyel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Dr. Heiko Wildberg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Südpfalz

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Christian Wirth

Dr. jur. Christian Wirth

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Homburg

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Uwe Witt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ostholstein - Stormarn-Nord

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Alice Weidel

Dr. Alice Weidel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bodensee

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Beatrix von Storch

Beatrix von Storch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Mitte

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Dirk Spaniel

Dr.-Ing. Dirk Spaniel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stuttgart I

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Martin Sichert

Martin Sichert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nürnberg-Nord

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Ulrike Schielke-Ziesing

Ulrike Schielke-Ziesing

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Robby Schlund

Dr. Robby Schlund

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Martin Renner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mettmann I

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Roman Reusch

Roman Reusch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Jürgen Pohl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Stephan Protschka

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rottal-Inn

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Martin Reichardt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Burgenland - Saalekreis

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Jan Nolte

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Waldeck

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Ulrich Oehme

Ulrich Oehme

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Gerold Otten

Gerold Otten

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Land

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Frank Pasemann

Frank Pasemann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Magdeburg

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Volker Münz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Göppingen

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Christoph Neumann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Leipzig I

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Andreas Mrosek

Andreas Mrosek

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dessau - Wittenberg

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Corinna Miazga

Corinna Miazga

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Straubing

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Rüdiger Lucassen

Rüdiger Lucassen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Jens Maier

Jens Maier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dresden I

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Lothar Maier

Prof. Dr. Lothar Maier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stuttgart II

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Dr. Birgit Malsack-Winkemann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Enrico Komning

Enrico Komning

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Jörn König

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stadt Hannover I

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Steffen Kotré

Steffen Kotré

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Dr. Rainer Kraft

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Augsburg-Land

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Stefan Keuter

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Norbert Kleinwächter

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Uwe Kamann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oberhausen - Wesel III

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Jens Kestner

Jens Kestner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Goslar - Northeim - Osterode

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Leif-Erik Holm

Leif-Erik Holm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Fabian Jacobi

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Köln I

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Marc Jongen

Dr. Marc Jongen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Neckar-Zaber

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Karsten Hilse

Karsten Hilse

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bautzen I

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Nicole Höchst

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Kreuznach

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Martin Hohmann

Martin Hohmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Fulda

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Dr. Bruno Hollnagel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Udo Hemmelgarn

Udo Hemmelgarn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gütersloh I

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Waldemar Herdt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Osnabrück-Land

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Lars Herrmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Leipzig-Land

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Martin Hess

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ludwigsburg

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Mariana Harder-Kühnel

Mariana Harder-Kühnel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Verena Hartmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Dr. Roland Hartwig

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Jochen Haug

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Köln III

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Alexander Gauland

Dr. Alexander Gauland

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Prof. Dr. med. Axel Gehrke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ostholstein - Stormarn-Nord

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Albrecht Glaser

Albrecht Glaser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schwalm-Eder

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Franziska Gminder

Franziska Gminder

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Wilhelm von Gottberg

Wilhelm von Gottberg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Viersen

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Dietmar Friedhoff

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hannover-Land I

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Dr. Anton Friesen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Markus Frohnmaier

Markus Frohnmaier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Böblingen

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Dr. Götz Frömming

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Pankow

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Michael Espendiller

Dr. Michael Espendiller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Borken II

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Peter Felser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Siegbert Droese

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Leipzig II

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Thomas Ehrhorn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Celle - Uelzen

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Berengar Elsner von Gronow

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Soest

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Petr Bystron

Petr Bystron

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Nord

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Tino Chrupalla

Tino Chrupalla

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Görlitz

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Gottfried Curio

Dr. Gottfried Curio

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Marcus Bühl

Marcus Bühl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gotha - Ilm-Kreis

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Matthias Büttner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Altmark

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Andreas Bleck

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Neuwied

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Peter Boehringer

Peter Boehringer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Amberg

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Stephan Brandner

Stephan Brandner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Jürgen Braun

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Waiblingen

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Marc Bernhard

Marc Bernhard

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Karlsruhe-Stadt

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Bernd Baumann

Dr. Bernd Baumann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Altona

AfD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von René Springer. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion AfD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.

Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.

Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.


Bild von Gregor Gysi

Dr. Gregor Gysi

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Treptow-Köpenick

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 23.06.2020

Ich enthalte mich.

Liebes Team von Open petition,

Ihre Nachricht vom 16. Juni hat mich erreicht. Die von dem Petenten genannte Pflicht belästigt mich genauso wie viele andere. Trotzdem muss ich folgenden Umstand hinweisen. In der Regierung sitzen keine Virologinnen und Virologen. Das gilt auch für den Bundestag. Bei allen Entscheidungen sind wir auf die Meinungen der Experten angewiesen. Wenn es Virologinnen und Virologen gibt, die von einer Mund-Nasen-Schutz-Pflicht abraten, aber eine Mehrheit diese Pflicht empfiehlt, ist die Politik in einer schwierigen Situation. Die Mehrheit erklärt, dass es eine viel größere Verbreitung des Virus gäbe, wenn die Masken in bestimmten Einrichtungen und Situationen nicht getragen werden. Entschlösse sich die Regierung und auch der Bundestag, auf die Minderheit der Virologinnen und Virologen zu hören, und danach gäbe es wirklich eine große Verbreitung der Infektion, trügen die Politikerinnen und Politiker eine große Verantwortung bis hin zur fahrlässigen Körperverletzung. Es ist also nicht so leicht, dieser Petition einfach stattzugeben. Darauf wollte ich hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi


Bild von Andrew Ullmann

Prof. Dr. Andrew Ullmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Würzburg

FDP, zuletzt bearbeitet am 13.07.2020

Ich lehne ab.

Als Freier Demokrat kann ich nachvollziehen, dass jede Einschränkung im Leben kritisch betrachtet werden muss. Dennoch befürworte ich die Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Es ist wichtig, Risikopatienten vor einer möglichen Infektion mit Covid-19 zu schützen. Die Masken helfen, dass an Orten, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, die Viren sich nicht so leicht verbreiten. Da die Masken jedoch hauptsächlich die anderen schützen und nicht nur einen selbst, ist es wichtig, dass alle Personen eine Maske tragen.
Das Tragen der Maske ist somit eine Einschränkung, die gerechtfertigt ist. Als vergleichende Maßnahme kann man den Anschnallgurt im Auto nennen. Auch hier trägt die Nutzung des Gurtes zur Sicherheit bei.
Was in der Petition außen vorgelassen wurde, ist das Thema Prävention während einer Pandemie. Bei der Maskenpflicht geht es nicht um Freiheitseinschränkungen wie beim Lockdown. Sondern um eine Basisprävention bundesweit. Von einem totalen Ausstiegsszenario sind wir (leider) noch weit entfernt.
Mir ist es wichtig, dass wir einer zweiten Welle entgegenwirken und es nicht zu einem erneuten Lockdown kommt. Hierfür sollten alle erforderlichen Hygieneregeln eingehalten werden.


Bild von Falko Mohrs

Falko Mohrs

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Helmstedt - Wolfsburg

SPD, zuletzt bearbeitet am 30.06.2020

Ich lehne ab.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Dieses Recht ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf.

Ich werbe ich dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.

Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.

Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und –vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.

Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.

Und selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreterinnen und Vertretern in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete). Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Und deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.

Im Übrigen halte ich die Pflicht zum Tragen einer Maske in öffentlichen Räumen, wo viele Menschen zusammenkommen, zur Eindämmung der Pandemie, für sinnvoll.


Dr. Christoph Hoffmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Lörrach - Müllheim

FDP, zuletzt bearbeitet am 30.06.2020

Ich lehne ab.

Verbot von Großveranstaltungen, Clubs und Abstandsgebot sind die wirksamen Mittel gegen unkontrollierte Verbreitung des COVID19 Erregers. Masken sind ein mechanischer Schutz, um andere Menschen zu schützen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dazu gibt es klare Belege auch aus anderen Staaten wie Südkorea usw. Es ist ja so tückisch , dass wir den Virus nicht spüren aber trotzdem infektiös sein können.
Das Ziel ist die Immunisierung der Bevölkerung,- natürlich oder durch eine Impfung (wenn sie denn kommt) und dabei die Gesundheitssysteme nicht zu überfordern. Das Virus werden wir nicht ausrotten können aber in Schach halten. Dazu machen Masken Sinn.


Dr. André Hahn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 22.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Ingrid Nestle

Dr. Ingrid Nestle

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Steinburg - Dithmarschen Süd

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 18.06.2020

Ich lehne ab.

Leider wurde zum Thema Maske zu Beginn der Corona Pandemie sehr unterschiedlich und - nach meiner persönlichen Einschätzung - auch nicht optimal kommuniziert.
Mittlerweile haben die Experten viel dazu gelernt und durch neue Studien weiß man heute, dass dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen eine wichtige Rolle bei der Eindämmung der Pandemie zukommt. Diese zu tragen ist besonders in geschlossenen Räumen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln wichtig, dort wo mehrere Menschen zusammen kommen und Abstände nicht immer eingehalten werden können. Bezüglich Ihrer Aussage der Ineffektivität der Masken unter Verweis auf die Studie von Seongman Bae in den Annals of Internal Medicine von Anfang April 2020 möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Studie inzwischen aufgrund von methodischen Schwächen bzw. unzulässigen Fehlaussagen zurückgezogen wurde (www.acpjournals.org/doi/10.7326/L20-0745). Gleichwohl ist es für seine Wirksamkeit wichtig, dass der Mund-Nasen-Schutz korrekt angewendet wird. Die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung unterliegen immer zum Teil einer Abwägung zwischen unterschiedlichen, legitimen Bedürfnissen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann teilweise unangenehm sein und manche Personen besonders belasten. Dennoch hat die Regierung beschlossen diese Maßnahme zu implementieren um das dauerhafte Wohlbefinden und das Leben der Mitglieder unserer Gesellschaft schützen zu können ohne das gesamte gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben herunterfahren zu müssen. Diese Entscheidung unterstütze ich, gerade weil die dadurch erleichterten Lockerungen in anderen Bereichen aus meiner Sicht so wertvoll sind.

Wir haben Verständnis für die Unsicherheit und Ängste der Bevölkerung und teilen den Wunsch nach besonnener Krisenkommunikation ohne dabei die Augen vor der Gefahr zu verschließen oder unzulässig abzuwiegeln. Gerade weil die Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Krise so gut gewirkt haben, sind wir jetzt in einer relativ entspannten Situation. Leider öffnen unsichere Zeiten vermehrt den Raum für bewusst gestreute Falschinformationen und Hetze. Politische Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein und dieses richtige Maß muss beständig unter Einbezug von fachlich gesichertem Wissen ausgelotet werden.

Es ist richtig und wichtig, kritisch zu sein. Davon lebt unsere Demokratie. Als Parlamentarier sehen wir unsere Aufgabe unter anderem darin, Gesetzesinitiativen der Bundesregierung kritisch zu begleiten und geplante Regelungen zu hinterfragen. Es gilt dann sowohl bei der Bewertung von Regierungsvorlagen als auch bei der Bewertung von Beiträgen im Internet wissenschaftliche Maßstäbe anzulegen und das Beste für unsere Gesellschaft anzustreben.


Bild von Fabio De Masi

Fabio De Masi

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 18.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Konstantin von Notz

Dr. Konstantin von Notz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 17.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Stefan Schmidt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Regensburg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 17.06.2020

Ich lehne ab.

Sehr geehrter Herr Frank,

vielen Dank für die Anfrage und Ihr kritisches Begleiten der politischen Prozesse in unserem Land. Vorab muss ich feststellen, dass der Bundestag beim Thema Maskenpflicht keinerlei Zuständigkeit hat, weil die Maskenpflicht durch die jeweiligen Bundesländer verfügt wird.
Davon abgesehen, halte ich eine Aufhebung der Maskenpflicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt für falsch. Auch wenn die Datenlage hierzu bislang dürftig ist und somit kaum gute Studien existieren, befürworten wir den Einsatz von Gesichtsmasken. Sie können in der Kombination mit anderen Maßnahmen, wie etwa Abstandsregelungen, dazu beitragen, dass die Zahl der Infektionen reduziert wird. Eine Studie mit Daten aus Jena sowie Landkreisen aus Thüringen, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen legt zumindest nahe, dass durch den frühen Einsatz von Gesichtsmasken die Zahl der Neuinfektionen reduziert werden könnte. download.uni-mainz.de/presse/03_wiwi_corona_masken_paper_zusammenfassung.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schmidt


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Matthias Gastel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nürtingen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 17.06.2020

Ich lehne ab.

Aufgrund des relativ - im Vergleich mit vielen anderen Ländern - guten Pandemieverlaufs in Deutschland konnten die meisten Beschränkungen aufgehoben oder gelockert werden. Das öffentliche Leben kehrt mehr und mehr zurück, wodurch Abstände zum Schutz vor Infektionen nicht mehr überall eingehalten werden können. Genau dort, wo diese Abstände nicht eingehalten werden können, macht die Maske Sinn. Sie ist auch Ausdruck des Respekts anderen Menschen gegenüber, die dadurch geschützt werden. Fachleute gehen davon aus, dass die Mund-Nasen-Maske einen wesentlichen Faktor bei den derzeit niedrigen Infektionszahlen spielt. Jena führte sehr frühzeitig die Maskenpflicht ein – mit großem Erfolg, wie die Infektionszahlen bestätigen. Die Universität Mainz zeigte in einer Studie auf, dass die Maskenpflicht maßgeblich dazu beigetragen hat. Bei dieser Studie wurde der Infektionsverlauf in Jena, wo sehr frühzeitig die Maske vorgeschrieben worden war, mit dem Infektionsverlauf in anderen deutschen Städten verglichen. Ihr Ergebnis bestätigt, dass Alltagsmasken aus Stoff den Luftstrom beim Sprechen hemmen und dadurch die Übertragung infektiöser Partikel dämmen. In Jena gab es vielmal weniger Neuinfektionen als in Vergleichsstädten. Wer die Maske trägt, verringert das Übertragungsrisiko des Virus, schützt insbesondere Angehörige der Risikogruppe und verringert das Risiko einer zweiten Infektionswelle. Es ist nicht nur Glück, sondern auch den Maßnahmen geschuldet, die in Deutschland frühzeitig und konsequent ergriffen und von der Gesellschaft in großem Maße mitgetragen wurden, dass in unserem Land relativ wenige Opfer zu beklagen sind. Diese Erfolge wollen wir sichern, weiter verstetigen und nicht verspielen.


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Ingrid Remmers

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gelsenkirchen

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Ich lehne ab.

Es ist korrekt, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung keinen hundertprozentigen Schutz vor der Übertragung des Covid19-Virus bieten kann. Daraus aber die Forderung abzuleiten, dass es keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bräuchte, ist höchst fahrlässig. Eine solche Bedeckung kann dazu beitragen, dass die Reichweite von ausgestoßener Speichelflüssigkeit beim Atmen und Sprechen stark herabgesetzt wird. Gerade in Situationen, in denen der gebotene räumliche Abstand zu anderen Personen nicht gewahrt werden kann (z.B. beim Einkauf oder in öffentlichen Verkehrsmitteln), ist die Bedeckung daher unverzichtbar und auch ein Zeichen der Mitverantwortung für die Gesundheit von stark gefährdeten älteren und kranken Bürgerinnen und Bürgern.


Bild von Michael von Abercron

Dr. Michael von Abercron

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Pinneberg

CDU/CSU, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Die Maskenpflicht ist je nach Bundesland eine zeitlich wie räumlich begrenzte Maßnahme, deren Verhältnismäßigkeit mir durch den vergleichsweise geringen Eingriff gegeben erscheint. Über die Wirkung gibt es zwar unterschiedliche Bewertungen aber im Zweifel bin ich für die Sicherheit, selbst dann, wenn eine Infektion durch das Tragen einer Maske nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann. Es ist aber sogar sehr wahrscheinlich, dass das vergleichsweise günstige Infektionsgeschehen in Deutschland und weiteren Ländern durch das Tragen von Masken beeinflusst wurde. Auch diese Maßnahme ist wie andere Einschränkungen in bestimmten Abständen auf Ihre Erforderlichkeit durch die zuständigen Stellen auf Bundes- und Landesebene zu überprüfen.Trotz einiger Korrekturen durch einzelne Gerichte hält auch das BVerfG die grundsätzliche Linie des Regierungshandelns, auch wegen den zunehmenden Lockerungen der ursprünglich harten Beschränkungen bürgerlicher Freiheiten, aus verfassungsrechtlicher Sicht für legitim, wie aktuelle Entscheidungen das belegen.


Bild von Katja Kipping

Katja Kipping

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dresden I

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Ich lehne ab.

Eine aktuelle Studie zeigt, dass wahrscheinlich Ärmere, sozial Benachteiligte ein höheres Risiko haben, dass bei ihnen die Krankheit einen schweren Verlauf nimmt und sie ins Krankenhaus müssen. Sollte sich dies bestätigen, so ist Vorsicht und Infektionsschutz auch eine Art Einsatz für soziale Gerechtigkeit. Vor diesem Hintergrund werde ich Ihre Petition nicht pauschal unterstützen.


Bild von Margit Stumpp

Margit Stumpp

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aalen - Heidenheim

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Die derzeit niedrigen Infektionszahlen sind darauf zurückzuführen, dass sich die Mehrzahl der Menschen an Abstandsgebote und Hygieneregeln hält. Der Mund-/Nasenschutz ist eine dieser Maßnahmen und eine einfache Möglichkeit, andere vor Ansteckung zu schützen. Das ist zumindest die Aussage der Mehrheit der Fachleute. Es gibt natürlich Gegenstimmen, die bewertet werden müssen.
Die Haltungen nicht nur, aber auch zur Maskenpflicht, haben sich im Lauf der Zeit verändert. Es ist ein wichtiges Merkmal von Wissenschaft und Politik, dass ein Erkenntnisgewinn auch zu einer Korrektur von Haltungen und Maßnahmen führt.
Dazu kommt: Selbst, wenn diese Maßnahme nur eine geringe Wirksamkeit hätte, schränkt sie weder individuelle Rechte unangemessen ein, noch schadet sie.
Die andere Seite ist, unterschätzt man das Infektionsrisiko, kostet das Leben. In der Verantwortung stehend, wähle ich in diesem Fall eher die sichere Variante und trage den Mund-Nasen-Schutz.
Dort, wo die Umsetzung einer Maskenpflicht zu großen Belastungen führen würde oder unrealistisch ist, Kitas, Schulen, Tätigkeiten mit langen Tragezeiten, gibt es Alternativen bzw. ist sie ausgesetzt.
Nichts desto trotz gilt es, unter geänderten Bedingungen jede Maßnahme auf ihre Angemessenheit zu prüfen und unter geänderten Bedingungen immer wieder zu hinterfragen.
Noch ein Hinweis: Im Bundestag gibt das Instrument "öffentliche Anhörung im Plenum" nicht. Es gibt allerdings öffentliche Debatten von Anträgen. Ich würde mich freuen, wenn openpetition die oben platzierte Abfrage der Realität anpassen würde.


Bild von Helin Evrim Sommer

Helin Evrim Sommer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Andreas Wagner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Friedrich Straetmanns

Friedrich Straetmanns

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bielefeld - Gütersloh II

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Jessica Tatti

Jessica Tatti

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Reutlingen

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Eva Schreiber

Eva Schreiber

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Land

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Bernd Riexinger

Bernd Riexinger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stuttgart I

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


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Dr. Manuela Rottmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bad Kissingen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Tobias Pflüger

Tobias Pflüger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Freiburg

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Filiz Polat

Filiz Polat

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Osnabrück-Land

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Victor Perli

Victor Perli

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Salzgitter - Wolfenbüttel

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Zaklin Nastic

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Eimsbüttel

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Amira Mohamed Ali

Amira Mohamed Ali

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oldenburg - Ammerland

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Claudia Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Pascal Meiser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Sven Lehmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Köln II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bremen I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Achim Kessler

Dr. Achim Kessler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Frankfurt am Main I

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Ottmar von Holtz

Ottmar von Holtz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hildesheim

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Dr. Bettina Hoffmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schwalm-Eder

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Matthias Höhn

Matthias Höhn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Altmark

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Erhard Grundl

Erhard Grundl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Straubing

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Stefan Gelbhaar

Stefan Gelbhaar

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Pankow

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Brigitte Freihold

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Pirmasens

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Sylvia Gabelmann

Sylvia Gabelmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Siegen-Wittgenstein

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ostallgäu

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Anke Domscheit-Berg

Anke Domscheit-Berg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oberhavel - Havelland II

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Groß-Gerau

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Anna Christmann

Dr. Anna Christmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stuttgart II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Birke Bull-Bischoff

Dr. Birke Bull-Bischoff

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Burgenland - Saalekreis

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Michel Brandt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Karlsruhe-Stadt

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Lorenz Gösta Beutin

Lorenz Gösta Beutin

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Plön - Neumünster

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Lisa Badum

Lisa Badum

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bamberg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Simone Barrientos

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Würzburg

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Margarete Bause

Margarete Bause

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Ost

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Danyal Bayaz

Dr. Danyal Bayaz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bruchsal - Schwetzingen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Canan Bayram

Canan Bayram

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Gökay Akbulut

Gökay Akbulut

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mannheim

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Norbert Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Uwe Kekeritz

Uwe Kekeritz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Fürth

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Wolfgang Strengmann-Kuhn

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Offenbach

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Thomas Lutze

Thomas Lutze

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Thomas Nord

Thomas Nord

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Dr. Tobias Lindner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Südpfalz

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Ulla Jelpke

Ulla Jelpke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dortmund I

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Ulle Schauws

Ulle Schauws

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Krefeld II - Wesel II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Sven-Christian Kindler

Sven-Christian Kindler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stadt Hannover II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Sylvia Kotting-Uhl

Sylvia Kotting-Uhl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Karlsruhe-Stadt

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Tabea Rößner

Tabea Rößner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mainz

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Stefan Liebich

Stefan Liebich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Pankow

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Steffi Lemke

Steffi Lemke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dessau - Wittenberg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Stephan Kühn

Stephan Kühn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dresden II - Bautzen II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Sabine Leidig

Sabine Leidig

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Sabine Zimmermann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Zwickau

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Sahra Wagenknecht

Dr. Sahra Wagenknecht

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Sevim Dagdelen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bochum I

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Petra Sitte

Dr. Petra Sitte

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Halle

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Pia Zimmermann

Pia Zimmermann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Helmstedt - Wolfsburg

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Renate Künast

Renate Künast

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Tempelhof-Schöneberg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Nicole Gohlke

Nicole Gohlke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-West/Mitte

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Niema Movassat

Niema Movassat

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oberhausen - Wesel III

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Oliver Krischer

Oliver Krischer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aachen I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Omid Nouripour

Omid Nouripour

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Frankfurt am Main II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Petra Pau

Petra Pau

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Marzahn-Hellersdorf

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Michael Leutert

Michael Leutert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Chemnitz

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Monika Lazar

Monika Lazar

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Leipzig II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Martina Renner

Martina Renner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Matthias W. Birkwald

Dipl.-Soz.Wiss. Matthias W. Birkwald

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Köln II

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Manuel Sarrazin

Manuel Sarrazin

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Bergedorf - Harburg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Maria Klein-Schmeink

Maria Klein-Schmeink

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Münster

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Markus Kurth

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dortmund I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Markus Tressel

Markus Tressel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Saarlouis

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Lisa Paus

Lisa Paus

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Luise Amtsberg

Luise Amtsberg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Kiel

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Kirsten Tackmann

Dr. Kirsten Tackmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Klaus Ernst

Klaus Ernst

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schweinfurt

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Kordula Schulz-Asche

Kordula Schulz-Asche

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Main-Taunus

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Katrin Werner

Katrin Werner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Trier

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Kerstin Andreae

Kerstin Andreae

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Freiburg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Kathrin Vogler

Kathrin Vogler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Steinfurt III

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Katja Dörner

Katja Dörner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bonn

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Katja Keul

Katja Keul

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nienburg II - Schaumburg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Jürgen Trittin

Jürgen Trittin

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Göttingen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Julia Verlinden

Dr. Julia Verlinden

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Jutta Krellmann

Jutta Krellmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hameln-Pyrmont - Holzminden

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Kai Gehring

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Essen III

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Katharina Dröge

Katharina Dröge

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Köln III

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Hubertus Zdebel

Hubertus Zdebel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Münster

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Irene Mihalic

Dr. Irene Mihalic

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gelsenkirchen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Jan Korte

Jan Korte

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Anhalt

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Harald Ebner

Harald Ebner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schwäbisch Hall - Hohenlohe

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Harald Weinberg

Harald Weinberg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ansbach

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Heidrun Bluhm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Heike Hänsel

Heike Hänsel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Tübingen

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Frithjof Schmidt

Dr. Frithjof Schmidt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bochum I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Gerhard Schick

Dr. Gerhard Schick

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mannheim

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Gesine Lötzsch

Dr. Gesine Lötzsch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Lichtenberg

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Franziska Brantner

Dr. Franziska Brantner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Heidelberg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Friedrich Ostendorff

Friedrich Ostendorff

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Coesfeld - Steinfurt II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Diether Dehm

Dr. Diether Dehm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hannover-Land I

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Dietmar Bartsch

Dr. Dietmar Bartsch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rostock - Landkreis Rostock II

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Ekin Deligöz

Ekin Deligöz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Neu-Ulm

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Cornelia Möhring

Cornelia Möhring

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Pinneberg

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Dieter Janecek

Dieter Janecek

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-West/Mitte

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Cem Özdemir

Cem Özdemir

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stuttgart I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Christian Kühn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Tübingen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Christine Buchholz

Christine Buchholz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Offenbach

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Claudia Roth

Claudia Roth

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Augsburg-Stadt

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Britta Haßelmann

Britta Haßelmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bielefeld - Gütersloh II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Caren Lay

Caren Lay

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bautzen I

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Annalena Baerbock

Annalena Baerbock

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Anton Hofreiter

Dr. Anton Hofreiter

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Land

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Beate Walter-Rosenheimer

Beate Walter-Rosenheimer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Fürstenfeldbruck

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Dr. Alexander S. Neu

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rhein-Sieg-Kreis I

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Alexander Ulrich

Alexander Ulrich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Kaiserslautern

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Andrej Hunko

Andrej Hunko

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aachen I

DIE LINKE., zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von André Hahn. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE.
Ich lehne ab.

> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.


Bild von Anja Hajduk

Anja Hajduk

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Nord

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Agnieszka Brugger

Agnieszka Brugger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ravensburg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Konstantin von Notz. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lehne ab.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.

Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.

Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.

Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.

Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.


Bild von Svenja Stadler

Svenja Stadler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Harburg

SPD, zuletzt bearbeitet am 07.07.2020

Keine Stellungnahme.

Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jede und jeden in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst: www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf.

Ich werbe dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen, anstatt private Kampagnenplattformen zu nutzen. Petitionen, die über das parlamentarische Petitionswesen laufen und beim Bundestag eingereicht werden, werden dort in jedem Fall vom Petitionsausschuss geprüft und bearbeitet, ganz im Gegensatz zu Petitionen über private Kampagnenplattformen. Bei Petitionen ist zudem grundsätzlich die Zuständigkeit zu beachten: Über eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum oder im ÖPNV entscheidet nicht der Bund, sondern Länder und Kommunen.

Mit freundlichen Grüßen,
Svenja Stadler


Bild von Mathias Stein

Mathias Stein

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Kiel

SPD, zuletzt bearbeitet am 19.06.2020

Keine Stellungnahme.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Dieses Recht ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst: www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf.

Ich werbe ich dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.

Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und -vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.

Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und -vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.

Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.

Und selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreterinnen und Vertretern in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete). Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Und deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein


Bild von Alexander Kulitz

Alexander Kulitz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ulm

FDP, zuletzt bearbeitet am 18.06.2020

Keine Stellungnahme.

Eine generelle, staatliche Maskenpflicht lehne ich ab und halte eine 'Empfehlung' für mündige Bürger als absolut ausreichend.

Soweit private Institutionen und Einrichtungen (Geschäfte, Lokale, Kinos etc.) die Nutzung der eigenen Angebote an das Tragen eines Mundschutzes koppeln um das Infektionsrisiko der Kunden zu minimieren, ist das absolut in Ordnung. Die Privatautonomie ist diesbezüglich zu respektieren und es ist nicht Aufgabe des Staates unnötige Vorgaben zu machen.

Soweit staatlicher Einrichtungen oder bspw. der ÖNVP das Tragen von Masken fordern, gilt es zu prüfen, ob dies im Rahmen der Verhältnismäßigkeit das 'mildeste Mittel' ist um mit der geringsten Einschränkung des Einzelnen andere Bürger und Mitarbeiter zu schützen. Sehr häufig wird dies der Fall sein beispielsweise im ÖNVP wo Mitbürger keine Möglichkeit haben selbst einen 'Sicherheitsabstand' zu wahren. Auch hier ist die begründete Aufforderung zum Tagen einer Masken legitim.

Es darf nicht sein, dass aus Berlin, Stuttgart oder sonst einer Landeshauptstadt heraus eine generelle Bevormundung mündiger Bürger stattfindet -
Die Politik muss Respekt gegenüber den Grundrechten und der Eigenverantwortung unserer Bürger haben und sollte nur dort eingreifen, wo aus zwingenden Gründen zum Schutz anderer ein gut begründeter Eingriff nötig ist.
Pauschale Verpflichtungen und Verbote sind in der Regel der falsche Weg!


Bild von Ursula Schulte

Ursula Schulte

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Borken II

SPD, zuletzt bearbeitet am 17.06.2020

Keine Stellungnahme.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert und weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst (www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf


Bild von Karl-Heinz Brunner

Dr. Karl-Heinz Brunner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Neu-Ulm

SPD, zuletzt bearbeitet am 16.06.2020

Keine Stellungnahme.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Dieses Recht ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf

Ich werbe dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich: Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.

Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de/ ) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und –vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.

Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.

Und selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreterinnen und Vertretern in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete ). Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Und deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Brunner MdB


Bild von Marja-Liisa Völlers

Marja-Liisa Völlers

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nienburg II - Schaumburg

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Katharina Willkomm

Katharina Willkomm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Düren

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Gero Clemens Hocker

Dr. Gero Clemens Hocker

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Osterholz - Verden

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Gyde Jensen

Gyde Jensen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nordfriesland - Dithmarschen Nord

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Sonja Amalie Steffen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Bijan Djir-Sarai

Bijan Djir-Sarai

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Neuss I

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Nicole Westig

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rhein-Sieg-Kreis II

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bettina M. Wiesmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Frankfurt am Main II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Paul Ziemiak

Paul Ziemiak

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Märkischer Kreis II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Markus Töns

Markus Töns

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gelsenkirchen

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Markus Uhl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Homburg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Kerstin Vieregge

Kerstin Vieregge

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Lippe I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Johannes Vogel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Olpe - Märkischer Kreis I

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Christoph de Vries

Christoph de Vries

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Mitte

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Sandra Weeser

Sandra Weeser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Neuwied

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Hermann-Josef Tebroke

Dr. Hermann-Josef Tebroke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Linda Teuteberg

Linda Teuteberg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Michael Theurer

Michael Theurer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Karlsruhe-Stadt

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Hans-Jürgen Thies

Hans-Jürgen Thies

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Soest

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Stephan Thomae

Stephan Thomae

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oberallgäu

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Alexander Throm

Alexander Throm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Heilbronn

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Florian Toncar

Dr. Florian Toncar

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Böblingen

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Marie-Agnes Strack-Zimmermann

Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Düsseldorf I

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Benjamin Strasser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ravensburg

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Katja Suding

Katja Suding

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Altona

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Frank Sitta

Frank Sitta

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Halle

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Judith Skudelny

Judith Skudelny

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stuttgart I

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Hermann Otto Solms

Dr. Hermann Otto Solms

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gießen

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Katrin Staffler

Katrin Staffler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Fürstenfeldbruck

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Bettina Stark-Watzinger

Bettina Stark-Watzinger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Main-Taunus

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Andreas Steier

Andreas Steier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Trier

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Manja Schüle

Dr. Manja Schüle

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Martin Schulz

Martin Schulz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Torsten Schweiger

Torsten Schweiger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mansfeld

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Matthias Seestern-Pauly

Matthias Seestern-Pauly

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Osnabrück-Land

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Björn Simon

Björn Simon

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Offenbach

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Johannes Schraps

Johannes Schraps

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hameln-Pyrmont - Holzminden

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Felix Schreiner

Felix Schreiner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Waldshut

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Michael Schrodi

Michael Schrodi

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Fürstenfeldbruck

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Uwe Schmidt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bremen II - Bremerhaven

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Claudia Schmidtke

Prof. Dr. Claudia Schmidtke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Lübeck

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Thomas Sattelberger

Dr. h. c. Thomas Sattelberger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Süd

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Christian Sauter

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Lippe I

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Frank Schäffler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Minden-Lübbecke I

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Wieland Schinnenburg

Dr. Wieland Schinnenburg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Wandsbek

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Nils Schmid

Dr. Nils Schmid

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nürtingen

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Hagen Reinhold

Hagen Reinhold

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rostock - Landkreis Rostock II

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bernd Reuther

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Wesel I

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Stefan Rouenhoff

Stefan Rouenhoff

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Kleve

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Stefan Ruppert

Dr. Stefan Ruppert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hochtaunus

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Frauke Petry

Dr. Frauke Petry

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

fraktionslos

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Stephan Pilsinger

Stephan Pilsinger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-West/Mitte

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Christoph Ploß

Dr. Christoph Ploß

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Nord

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Petra Nicolaisen

Petra Nicolaisen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Flensburg - Schleswig

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Saarbrücken

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Roman Müller-Böhm

Roman Müller-Böhm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oberhausen - Wesel III

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Frank Müller-Rosentritt

Frank Müller-Rosentritt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Chemnitz

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Claudia Moll

Claudia Moll

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aachen II

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Alexander Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rheingau-Taunus - Limburg

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Axel Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ravensburg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Sepp Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dessau - Wittenberg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Astrid Mannes

Dr. Astrid Mannes

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Darmstadt

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Till Mansmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bergstraße

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Dr. Jürgen Martens

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Zwickau

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Christoph Matschie

Christoph Matschie

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Christoph Meyer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Mario Mieruch

Mario Mieruch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Steinfurt I - Borken I

fraktionslos

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Michael Georg Link

Michael Georg Link

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Heilbronn

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Nikolas Löbel

Nikolas Löbel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mannheim

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Oliver Luksic

Oliver Luksic

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: St. Wendel

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Heiko Maas

Heiko Maas

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Saarlouis

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Michael Kuffer

Michael Kuffer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Süd

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Konstantin Kuhle

Konstantin Kuhle

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Göttingen

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Alexander Graf Lambsdorff

Alexander Graf Lambsdorff

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bonn

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Ulrich Lechte

Ulrich Lechte

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Regensburg

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Helge Lindh

Helge Lindh

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Wuppertal I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Christian Lindner

Christian Lindner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rheinisch-Bergischer Kreis

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Carina Konrad

Carina Konrad

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mosel/Rhein-Hunsrück

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Elvan Korkmaz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gütersloh I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Alexander Krauß

Alexander Krauß

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Erzgebirgskreis I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Steinburg - Dithmarschen Süd

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Michael Kießling

Michael Kießling

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Karsten Klein

Karsten Klein

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aschaffenburg

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Marcel Klinge

Dr. Marcel Klinge

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schwarzwald-Baar

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Daniela Kluckert

Daniela Kluckert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Pankow

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Pascal Kober

Pascal Kober

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Reutlingen

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Lukas Köhler

Dr. Lukas Köhler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-West/Mitte

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Ingmar Jung

Ingmar Jung

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Wiesbaden

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Elisabeth Kaiser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Torbjörn Kartes

Torbjörn Kartes

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ludwigshafen/Frankenthal

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Thomas L. Kemmerich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Reinhard Houben

Reinhard Houben

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Köln I

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Ulla Ihnen

Ulla Ihnen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stadt Hannover II

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Hans-Jürgen Irmer

Hans-Jürgen Irmer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Lahn-Dill

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Dr. Christian Jung

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Karlsruhe-Land

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Manuel Höferlin

Manuel Höferlin

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Worms

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Markus Herbrand

Markus Herbrand

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Torsten Herbst

Torsten Herbst

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dresden I

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Katja Hessel

Katja Hessel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nürnberg-Nord

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Thomas Hacker

Thomas Hacker

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bayreuth

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Thomas Heilmann

Thomas Heilmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Steglitz-Zehlendorf

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Eckhard Gnodtke

Eckhard Gnodtke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Altmark

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Otto Fricke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Krefeld I - Neuss II

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Thomas Erndl

Thomas Erndl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Deggendorf

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Wiebke Esdar

Dr. Wiebke Esdar

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bielefeld - Gütersloh II

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Marcus Faber

Dr. Marcus Faber

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Altmark

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Yasmin Fahimi

Yasmin Fahimi

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stadt Hannover II

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Daniel Föst

Daniel Föst

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Nord

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Britta Dassler

Britta Dassler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Erlangen

FDP

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Esther Dilcher

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Waldeck

SPD

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Unbeantwortet


Bild von Christian Dürr

Christian Dürr

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land

FDP

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Bild von Carl-Julius Cronenberg

Carl-Julius Cronenberg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hochsauerlandkreis

FDP

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Bild von Astrid Damerow

Astrid Damerow

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nordfriesland - Dithmarschen Nord

CDU/CSU

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Bild von Leni Breymaier

Leni Breymaier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aalen - Heidenheim

SPD

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Bild von Carsten Brodesser

Dr. Carsten Brodesser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oberbergischer Kreis

CDU/CSU

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Bild von Katrin Budde

Katrin Budde

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mansfeld

SPD

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Bild von Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gelsenkirchen

FDP

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Bild von Karlheinz Busen

Karlheinz Busen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Borken II

FDP

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Bild von Jens Brandenburg

Dr. Jens Brandenburg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rhein-Neckar

FDP

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Bild von Mario Brandenburg

Mario Brandenburg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

FDP

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Bild von Silvia Breher

Silvia Breher

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Cloppenburg - Vechta

CDU/CSU

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Bild von Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nürnberg-Nord

CDU/CSU

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Bild von Jens Beeck

Jens Beeck

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mittelems

FDP

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Bild von Olaf in der Beek

Olaf in der Beek

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bochum I

FDP

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Bild von Nicola Beer

Nicola Beer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Frankfurt am Main I

FDP

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Bild von Melanie Bernstein

Melanie Bernstein

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Plön - Neumünster

CDU/CSU

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Bild von Christoph Bernstiel

Christoph Bernstiel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Halle

CDU/CSU

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Bild von Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rendsburg-Eckernförde

FDP

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Bild von Peter Aumer

Peter Aumer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Regensburg

CDU/CSU

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Bild von Nicole Bauer

Nicole Bauer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Landshut

FDP

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Dr. h. c. Albert H. Weiler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

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Bild von Grigorios Aggelidis

Grigorios Aggelidis

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hannover-Land I

FDP

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Bild von Renata Alt

Renata Alt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nürtingen

FDP

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Bild von Norbert Altenkamp

Norbert Altenkamp

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Main-Taunus

CDU/CSU

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Bild von Philipp Amthor

Philipp Amthor

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II

CDU/CSU

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Bild von Kai Whittaker

Kai Whittaker

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rastatt

CDU/CSU

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Bild von Annette Widmann-Mauz

Annette Widmann-Mauz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Tübingen

CDU/CSU

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Bild von Klaus-Peter Willsch

Klaus-Peter Willsch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rheingau-Taunus - Limburg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Elisabeth Winkelmeier-Becker

Elisabeth Winkelmeier-Becker

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rhein-Sieg-Kreis I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Oliver Wittke

Oliver Wittke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gelsenkirchen

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Kulmbach

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Matthias Zimmer

Prof. Dr. Matthias Zimmer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Frankfurt am Main I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Ronja Kemmer

Ronja Kemmer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ulm

CDU/CSU

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Bild von Marcus Weinberg

Marcus Weinberg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Altona

CDU/CSU

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Peter Weiß

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Emmendingen - Lahr

CDU/CSU

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Bild von Anja Weisgerber

Dr. Anja Weisgerber

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schweinfurt

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Sabine Weiss

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Wesel I

CDU/CSU

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Bild von Ingo Wellenreuther

Ingo Wellenreuther

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Karlsruhe-Stadt

CDU/CSU

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Bild von Arnold Vaatz

Arnold Vaatz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dresden II - Bautzen II

CDU/CSU

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Bild von Oswin Veith

Oswin Veith

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Wetterau I

CDU/CSU

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Bild von Volkmar Vogel

Volkmar Vogel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

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Bild von Kees de Vries

Kees de Vries

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Anhalt

CDU/CSU

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Dr. Johann David Wadephul

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rendsburg-Eckernförde

CDU/CSU

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Bild von Marco Wanderwitz

Marco Wanderwitz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II

CDU/CSU

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Bild von Kai Wegner

Kai Wegner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

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Bild von Dieter Stier

Dieter Stier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Burgenland - Saalekreis

CDU/CSU

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Bild von Stephan Stracke

Stephan Stracke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ostallgäu

CDU/CSU

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Max Straubinger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rottal-Inn

CDU/CSU

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CDU/CSU

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Bild von Michael Stübgen

Michael Stübgen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II

CDU/CSU

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Bild von Peter Tauber

Dr. Peter Tauber

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten

CDU/CSU

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Bild von Antje Tillmann

Antje Tillmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II

CDU/CSU

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Dr. Volker Ullrich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Augsburg-Stadt

CDU/CSU

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Bild von Jens Spahn

Jens Spahn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Steinfurt I - Borken I

CDU/CSU

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Bild von Frank Steffel

Dr. Frank Steffel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Reinickendorf

CDU/CSU

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Bild von Wolfgang Stefinger

Dr. Wolfgang Stefinger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Ost

CDU/CSU

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Bild von Albert Stegemann

Albert Stegemann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mittelems

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Peter Stein

Peter Stein

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rostock - Landkreis Rostock II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Sebastian Steineke

Sebastian Steineke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Johannes Steiniger

Johannes Steiniger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Neustadt - Speyer

CDU/CSU

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Christian Freiherr von Stetten

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schwäbisch Hall - Hohenlohe

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Armin Schuster

Armin Schuster

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Lörrach - Müllheim

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Detlef Seif

Detlef Seif

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Johannes Selle

Johannes Selle

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Reinhold Sendker

Reinhold Sendker

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Warendorf

CDU/CSU

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Bild von Patrick Sensburg

Prof. Dr. Patrick Sensburg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hochsauerlandkreis

CDU/CSU

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Bild von Thomas Silberhorn

Thomas Silberhorn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bamberg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Tino Sorge

Tino Sorge

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Magdeburg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Uwe Schummer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Viersen

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Jana Schimke

Jana Schimke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Tankred Schipanski

Tankred Schipanski

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gotha - Ilm-Kreis

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Christian Schmidt

Christian Schmidt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Fürth

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Patrick Schnieder

Patrick Schnieder

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bitburg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Nadine Schön

Nadine Schön

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: St. Wendel

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Dr. Klaus-Peter Schulze

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Cottbus - Spree-Neiße

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Norbert Röttgen

Dr. Norbert Röttgen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rhein-Sieg-Kreis II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Erwin Rüddel

Erwin Rüddel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Neuwied

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Albert Rupprecht

Albert Rupprecht

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Weiden

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Anita Schäfer

Anita Schäfer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Pirmasens

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Offenburg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Andreas Scheuer

Andreas Scheuer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Passau

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Kerstin Radomski

Kerstin Radomski

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Krefeld II - Wesel II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Alexander Radwan

Alexander Radwan

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Alois Rainer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Straubing

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Peter Ramsauer

Dr. Peter Ramsauer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Traunstein

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Eckhardt Rehberg

Eckhardt Rehberg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Lothar Riebsamen

Lothar Riebsamen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bodensee

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Josef Rief

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Biberach

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Johannes Röring

Johannes Röring

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Borken II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Heinsberg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Florian Oßner

Florian Oßner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Landshut

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Henning Otte

Henning Otte

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Celle - Uelzen

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Sylvia Pantel

Sylvia Pantel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Düsseldorf II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Martin Patzelt

Martin Patzelt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Joachim Pfeiffer

Dr. Joachim Pfeiffer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Waiblingen

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Eckhard Pols

Eckhard Pols

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Thomas Rachel

Thomas Rachel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Düren

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Marlene Mortler

Marlene Mortler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Roth

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Elisabeth Motschmann

Elisabeth Motschmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bremen I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Carsten Müller

Carsten Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Braunschweig

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Gerd Müller

Dr. Gerd Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oberallgäu

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Stefan Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Erlangen

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Dr. Andreas Nick

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Montabaur

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Michaela Noll

Michaela Noll

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mettmann I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Georg Nüßlein

Dr. Georg Nüßlein

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Neu-Ulm

fraktionslos

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Stephan Mayer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Altötting

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Michael Meister

Dr. Michael Meister

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bergstraße

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Angela Merkel

Dr. Angela Merkel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Jan Metzler

Jan Metzler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Worms

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Hans Michelbach

Dr. h. c. (Univ Kyiv) Hans Michelbach

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Coburg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Mathias Middelberg

Dr. Mathias Middelberg

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stadt Osnabrück

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Dietrich Monstadt

Dietrich Monstadt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Karsten Möring

Karsten Möring

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Köln I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Daniela Ludwig

Daniela Ludwig

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rosenheim

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Karin Maag

Karin Maag

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stuttgart II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Vogtlandkreis

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Thomas de Maizière

Dr. Thomas de Maizière

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Meißen

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Matern von Marschall

Matern von Marschall

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Freiburg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Hans-Georg von der Marwitz

Hans-Georg von der Marwitz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Märkisch-Oderland - Barnim II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Katja Leikert

Dr. Katja Leikert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hanau

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Andreas Lenz

Dr. Andreas Lenz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Erding - Ebersberg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Ursula von der Leyen

Dr. Ursula von der Leyen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stadt Hannover II

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Antje Lezius

Antje Lezius

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Kreuznach

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aschaffenburg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Carsten Linnemann

Dr. Carsten Linnemann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Patricia Lips

Patricia Lips

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Odenwald

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Jan-Marco Luczak

Dr. Jan-Marco Luczak

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Tempelhof-Schöneberg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Günter Krings

Dr. Günter Krings

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mönchengladbach

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Rüdiger Kruse

Rüdiger Kruse

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Eimsbüttel

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Roy Kühne

Dr. Roy Kühne

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Goslar - Northeim - Osterode

CDU/CSU

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Bild von Karl A. Lamers

Prof. h.c. Dr. Karl A. Lamers

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Heidelberg

CDU/CSU

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Andreas G. Lämmel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dresden I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Katharina Landgraf

Katharina Landgraf

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Leipzig-Land

CDU/CSU

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Ulrich Lange

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Donau-Ries

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Silke Launert

Dr. Silke Launert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bayreuth

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Roderich Kiesewetter

Roderich Kiesewetter

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aalen - Heidenheim

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Georg Kippels

Dr. Georg Kippels

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rhein-Erft-Kreis I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Volkmar Klein

Volkmar Klein

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Siegen-Wittgenstein

CDU/CSU

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Bild von Axel Knoerig

Axel Knoerig

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Diepholz - Nienburg I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Jens Koeppen

Jens Koeppen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Uckermark - Barnim I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Markus Koob

Markus Koob

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hochtaunus

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Carsten Körber

Carsten Körber

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Zwickau

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Gunther Krichbaum

Gunther Krichbaum

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Pforzheim

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Hendrik Hoppenstedt

Dr. Hendrik Hoppenstedt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hannover-Land I

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Erich Irlstorfer

Erich Irlstorfer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Freising

CDU/CSU

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Bild von Thomas Jarzombek

Thomas Jarzombek

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Düsseldorf I

CDU/CSU

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Andreas Jung

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Konstanz

CDU/CSU

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Bild von Alois Karl

Alois Karl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Amberg

CDU/CSU

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Bild von Anja Karliczek

Anja Karliczek

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Steinfurt III

CDU/CSU

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Bild von Volker Kauder

Volker Kauder

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rottweil - Tuttlingen

CDU/CSU

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Dr. Stefan Kaufmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stuttgart I

CDU/CSU

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Bild von Michael Hennrich

Michael Hennrich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nürtingen

CDU/CSU

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Bild von Ansgar Heveling

Ansgar Heveling

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Krefeld I - Neuss II

CDU/CSU

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Bild von Heribert Hirte

Prof. Dr. Heribert Hirte

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Köln II

CDU/CSU

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Alexander Hoffmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Main-Spessart

CDU/CSU

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Bild von Karl Holmeier

Karl Holmeier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schwandorf

CDU/CSU

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Bild von Jürgen Hardt

Jürgen Hardt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Solingen - Remscheid - Wuppertal II

CDU/CSU

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Bild von Matthias Hauer

Matthias Hauer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Essen III

CDU/CSU

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Bild von Mark Hauptmann

Mark Hauptmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

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Bild von Matthias Heider

Dr. Matthias Heider

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Olpe - Märkischer Kreis I

CDU/CSU

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Bild von Mechthild Heil

Mechthild Heil

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ahrweiler

CDU/CSU

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Bild von Frank Heinrich

Frank Heinrich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Chemnitz

CDU/CSU

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Mark Helfrich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Steinburg - Dithmarschen Süd

CDU/CSU

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Bild von Rudolf Henke

Rudolf Henke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aachen I

CDU/CSU

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Bild von Markus Grübel

Markus Grübel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Esslingen

CDU/CSU

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Manfred Grund

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

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Bild von Oliver Grundmann

Oliver Grundmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stade I - Rotenburg II

CDU/CSU

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Bild von Monika Grütters

Prof. Monika Grütters

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Reinickendorf

CDU/CSU

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Bild von Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Göttingen

CDU/CSU

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Bild von Olav Gutting

Olav Gutting

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bruchsal - Schwetzingen

CDU/CSU

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Christian Haase

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

CDU/CSU

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Bild von Florian Hahn

Florian Hahn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Land

CDU/CSU

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Bild von Stephan Harbarth

Dr. Stephan Harbarth

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rhein-Neckar

CDU/CSU

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Bild von Thomas Gebhart

Dr. Thomas Gebhart

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Südpfalz

CDU/CSU

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Bild von Alois Gerig

Alois Gerig

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Odenwald - Tauber

CDU/CSU

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Bild von Eberhard Gienger

Eberhard Gienger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Neckar-Zaber

CDU/CSU

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Bild von Ursula Groden-Kranich

Ursula Groden-Kranich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mainz

CDU/CSU

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Bild von Hermann Gröhe

Hermann Gröhe

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Neuss I

CDU/CSU

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Bild von Klaus-Dieter Gröhler

Klaus-Dieter Gröhler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf

CDU/CSU

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Bild von Michael Grosse-Brömer

Michael Grosse-Brömer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Harburg

CDU/CSU

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Bild von Astrid Grotelüschen

Astrid Grotelüschen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land

CDU/CSU

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Bild von Uwe Feiler

Uwe Feiler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oberhavel - Havelland II

CDU/CSU

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Bild von Enak Ferlemann

Enak Ferlemann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Cuxhaven - Stade II

CDU/CSU

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Axel E. Fischer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Karlsruhe-Land

CDU/CSU

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Bild von Maria Flachsbarth

Dr. Maria Flachsbarth

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hannover-Land II

CDU/CSU

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Bild von Thorsten Frei

Thorsten Frei

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schwarzwald-Baar

CDU/CSU

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Bild von Hans-Peter Friedrich

Dr. Hans-Peter Friedrich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hof

CDU/CSU

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Bild von Michael Frieser

Michael Frieser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nürnberg-Süd

CDU/CSU

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Bild von Hans-Joachim Fuchtel

Hans-Joachim Fuchtel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Calw

CDU/CSU

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Bild von Ingo Gädechens

Ingo Gädechens

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ostholstein - Stormarn-Nord

CDU/CSU

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Bild von Ralph Brinkhaus

Ralph Brinkhaus

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gütersloh I

CDU/CSU

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Bild von Gitta Connemann

Gitta Connemann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Unterems

CDU/CSU

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Bild von Alexander Dobrindt

Alexander Dobrindt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Weilheim

CDU/CSU

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Bild von Michael Donth

Michael Donth

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Reutlingen

CDU/CSU

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Bild von Marie-Luise Dött

Marie-Luise Dött

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oberhausen - Wesel III

CDU/CSU

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Bild von Hansjörg Durz

Hansjörg Durz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Augsburg-Land

CDU/CSU

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Bild von Hermann Färber

Hermann Färber

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Göppingen

CDU/CSU

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Bild von Steffen Bilger

Steffen Bilger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ludwigsburg

CDU/CSU

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Bild von Peter Bleser

Peter Bleser

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mosel/Rhein-Hunsrück

CDU/CSU

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Bild von Norbert Brackmann

Norbert Brackmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd

CDU/CSU

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Michael Brand

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Fulda

CDU/CSU

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Bild von Reinhard Brandl

Dr. Reinhard Brandl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ingolstadt

CDU/CSU

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Bild von Ralf Brauksiepe

Dr. Ralf Brauksiepe

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ennepe-Ruhr-Kreis II

CDU/CSU

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Bild von Helge Braun

Prof. Dr. Helge Braun

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gießen

CDU/CSU

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Bild von Heike Brehmer

Heike Brehmer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Harz

CDU/CSU

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Bild von Dorothee Bär

Dorothee Bär

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bad Kissingen

CDU/CSU

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Bild von Thomas Bareiß

Thomas Bareiß

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Zollernalb - Sigmaringen

CDU/CSU

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Bild von Norbert Barthle

Norbert Barthle

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Backnang - Schwäbisch Gmünd

CDU/CSU

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Bild von Maik Beermann

Maik Beermann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nienburg II - Schaumburg

CDU/CSU

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Bild von Manfred Behrens

Manfred Behrens

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Börde - Jerichower Land

CDU/CSU

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Bild von Veronika Bellmann

Veronika Bellmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mittelsachsen

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Sybille Benning

Sybille Benning

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Münster

CDU/CSU

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Bild von André Berghegger

Dr. André Berghegger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Osnabrück-Land

CDU/CSU

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Peter Beyer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mettmann II

CDU/CSU

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Angelika Glöckner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Pirmasens

SPD

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Detlef Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Chemnitz

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Sarah Ryglewski

Sarah Ryglewski

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bremen I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Stephan Albani

Stephan Albani

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oldenburg - Ammerland

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Peter Altmaier

Peter Altmaier

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Saarlouis

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Artur Auernhammer

Artur Auernhammer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ansbach

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Ulrich Freese

Ulrich Freese

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Cottbus - Spree-Neiße

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Ulrich Kelber

Ulrich Kelber

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bonn

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Ulrike Bahr

Ulrike Bahr

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Augsburg-Stadt

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Ulla Schmidt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aachen I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Ute Vogt

Ute Vogt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stuttgart I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Wolfgang Hellmich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Soest

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Thomas Oppermann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Göttingen

SPD

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Uli Grötsch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Weiden

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Ulli Nissen

Ulli Nissen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Frankfurt am Main II

SPD

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Bild von Susanne Mittag

Susanne Mittag

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Swen Schulz

Swen Schulz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Thomas Hitschler

Thomas Hitschler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Südpfalz

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Thomas Jurk

Thomas Jurk

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Görlitz

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Sigmar Gabriel

Sigmar Gabriel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Salzgitter - Wolfenbüttel

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Sönke Rix

Sönke Rix

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rendsburg-Eckernförde

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Sören Bartol

Sören Bartol

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Marburg

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Stefan Zierke

Stefan Zierke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Uckermark - Barnim I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Susann Rüthrich

Susann Rüthrich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Meißen

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Sabine Dittmar

Sabine Dittmar

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bad Kissingen

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Sabine Poschmann

Sabine Poschmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dortmund II

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Sascha Raabe

Dr. Sascha Raabe

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hanau

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Saskia Esken

Saskia Esken

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Calw

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Sebastian Hartmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rhein-Sieg-Kreis I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Rainer Spiering

Rainer Spiering

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Osnabrück-Land

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von René Röspel

René Röspel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Rita Hagl-Kehl

Rita Hagl-Kehl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Deggendorf

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Rita Schwarzelühr-Sutter

Rita Schwarzelühr-Sutter

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Waldshut

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Rolf Mützenich

Dr. Rolf Mützenich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Köln III

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Niels Annen

Niels Annen

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Eimsbüttel

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Nina Scheer

Dr. Nina Scheer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Oliver Kaczmarek

Oliver Kaczmarek

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Unna I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Matthias Miersch

Dr. Matthias Miersch

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hannover-Land II

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
Unbeantwortet


Bild von Metin Hakverdi

Metin Hakverdi

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Bergedorf - Harburg

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Michael Gerdes

Michael Gerdes

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bottrop - Recklinghausen III

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Michael Groß

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Recklinghausen II

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Michael Roth

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Michael Thews

Michael Thews

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamm - Unna II

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Michelle Müntefering

Michelle Müntefering

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Herne - Bochum II

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Martin Burkert

Martin Burkert

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nürnberg-Süd

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Martin Gerster

Martin Gerster

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Biberach

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Martin Rabanus

Martin Rabanus

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rheingau-Taunus - Limburg

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Dr. Martin Rosemann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Tübingen

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Matthias Bartke

Dr. Matthias Bartke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Altona

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Marco Bülow

Marco Bülow

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dortmund I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Marcus Held

Marcus Held

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Worms

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Marianne Schieder

Marianne Schieder

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schwandorf

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Lars Castellucci

Prof. Dr. Lars Castellucci

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rhein-Neckar

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Lars Klingbeil

Lars Klingbeil

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rotenburg I - Heidekreis

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Lothar Binding

Lothar Binding

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Heidelberg

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Mahmut Özdemir

Mahmut Özdemir

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Duisburg II

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Kerstin Griese

Kerstin Griese

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mettmann II

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Kerstin Tack

Kerstin Tack

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stadt Hannover I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Kirsten Lühmann

Kirsten Lühmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Celle - Uelzen

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Klaus Mindrup

Klaus Mindrup

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Pankow

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Katja Mast

Katja Mast

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Pforzheim

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Karamba Diaby

Dr. Karamba Diaby

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Halle

SPD

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Prof. Dr. Karl Lauterbach

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Leverkusen - Köln IV

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Katarina Barley

Dr. Katarina Barley

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Trier

SPD

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Ingrid Arndt-Brauer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Steinfurt I - Borken I

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Dr. Jens Zimmermann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Odenwald

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Johann Saathoff

Johann Saathoff

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Aurich - Emden

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Johannes Fechner

Dr. jur. Johannes Fechner

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Emmendingen - Lahr

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Johannes Kahrs

Johannes Kahrs

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Mitte

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Josip Juratovic

Josip Juratovic

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Heilbronn

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Gülistan Yüksel

Gülistan Yüksel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mönchengladbach

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Gustav Herzog

Gustav Herzog

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Kaiserslautern

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Heike Baehrens

Heike Baehrens

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Göppingen

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Hilde Mattheis

Hilde Mattheis

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ulm

SPD

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Bild von Hubertus Heil

Hubertus Heil

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gifhorn - Peine

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Fritz Felgentreu

Dr. Fritz Felgentreu

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Neukölln

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Gabi Weber

Gabi Weber

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Montabaur

SPD

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Gabriela Heinrich

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nürnberg-Nord

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Gabriele Hiller-Ohm

Gabriele Hiller-Ohm

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Lübeck

SPD

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Bild von Gabriele Katzmarek

Gabriele Katzmarek

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rastatt

SPD

zuletzt angeschrieben am 16.06.2020
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Bild von Ernst Dieter Rossmann

Dr. Ernst Dieter Rossmann

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Pinneberg

SPD

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Dr. Eva Högl

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Mitte

SPD

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Bild von Florian Post

Florian Post

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Nord

SPD

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Bild von Florian Pronold

Florian Pronold

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rottal-Inn

SPD

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Bild von Frank Junge

Frank Junge

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I

SPD

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Bild von Frank Schwabe

Frank Schwabe

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Recklinghausen I

SPD

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Bild von Dietmar Nietan

Dietmar Nietan

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Düren

SPD

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Bild von Dirk Heidenblut

Dirk Heidenblut

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Essen II

SPD

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Dirk Vöpel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oberhausen - Wesel III

SPD

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Bild von Dirk Wiese

Dirk Wiese

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hochsauerlandkreis

SPD

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Bild von Doris Barnett

Doris Barnett

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ludwigshafen/Frankenthal

SPD

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Bild von Edgar Franke

Dr. Edgar Franke

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schwalm-Eder

SPD

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Bild von Dagmar Freitag

Dagmar Freitag

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Märkischer Kreis II

SPD

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Dagmar Schmidt

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Lahn-Dill

SPD

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Bild von Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I

SPD

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Bild von Daniela De Ridder

Dr. Daniela De Ridder

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mittelems

SPD

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Bild von Daniela Kolbe

Daniela Kolbe

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Leipzig I

SPD

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Bild von Dennis Rohde

Dennis Rohde

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Oldenburg - Ammerland

SPD

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Bild von Detlev Pilger

Detlev Pilger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Koblenz

SPD

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Bild von Carsten Träger

Carsten Träger

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Fürth

SPD

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Christian Lange

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Backnang - Schwäbisch Gmünd

SPD

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Christian Petry

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: St. Wendel

SPD

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Bild von Christine Lambrecht

Christine Lambrecht

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bergstraße

SPD

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Bild von Claudia Tausend

Claudia Tausend

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: München-Ost

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Bernd Westphal

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hildesheim

SPD

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Bernhard Daldrup

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Warendorf

SPD

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Bild von Bettina Hagedorn

Bettina Hagedorn

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ostholstein - Stormarn-Nord

SPD

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Bettina Müller

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten

SPD

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Bild von Burkhard Lischka

Burkhard Lischka

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Magdeburg

SPD

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Bild von Cansel Kiziltepe

Cansel Kiziltepe

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost

SPD

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Caren Marks

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hannover-Land I

SPD

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Carsten Schneider

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II

SPD

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Bild von Axel Schäfer

Axel Schäfer

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bochum I

SPD

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Aydan Özoguz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Wandsbek

SPD

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Bild von Bärbel Bas

Bärbel Bas

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Duisburg I

SPD

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Bild von Bärbel Kofler

Dr. Bärbel Kofler

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Traunstein

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Dr. Barbara Hendricks

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Kleve

SPD

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Bild von Bernd Rützel

Bernd Rützel

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Main-Spessart

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Bild von Andrea Nahles

Andrea Nahles

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Ahrweiler

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Andreas Rimkus

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Düsseldorf II

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Andreas Schwarz

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bamberg

SPD

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Bild von Anette Kramme

Anette Kramme

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bayreuth

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Bild von Achim Post

Achim Post

ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Minden-Lübbecke I

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