Gesperrte Initiativen — Schweiz

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Petitionen in anderen Ländern/EU in der Landessprache (Deutsch)

dieLochis aus der EU vertreiben

Grund der Sperrung:

Petitionen, die aus subjektiver Sicht über (das Verhalten von) Personen oder Gruppen herabwürdigend und pauschal urteilen, werden beendet und gesperrt. Petitionen in denen pauschalisierende Zuschreibungen zu ganzen Menschengruppen getätigt werden, die sich nicht belegen lassen und lediglich die eigene Meinung widerspiegeln, sind ebenfalls unzulässig. Eine sachliche und begründete Kritik an öffentlichen Personen oder Gruppen in Bezug auf ihre öffentliche Tätigkeit ist zulässig.

Betreffend: "dieLochis zerstören das Niveau in Europa, deshalb mag uns auch Russland nicht mehr. Ohne Wodka sind wir auch keine richtigen Europäer."


Ausweisung des Oliver Thomas aus der Bundesrepublik Deutschland

Grund der Sperrung:

Petitionen gegen Gerichtsurteile sind nur dann zulässig, wenn weitere Rechtsmittel auf dem normalen Rechtsweg gefordert werden oder eine gesetzliche Regelung gefordert wird, die eine mit den Petitionen angegriffene Rechtsprechung für die Zukunft unmöglich machen würde.

Betreffend: Nach Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gilt die Unschuldsvermutung „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ - In der Petitionen gegen das Gerichtsurteil werden auch keine Rechtsmittel auf dem normalen Rechtsweg oder eine zukünftige gesetzliche Regelung gefordert.


Antifa Verbot, jetzt !!

Grund der Sperrung:

Petitionen mit falschen Tatsachenbehauptungen, fehlenden Quellenangaben oder mit irreführender Unterschlagung von relevanten Tatsachen werden beendet. openPetition behält sich vor, Quellen in umstrittenen Fällen nachträglich einzufordern bzw. wesentliche Tatsachen ergänzen zu lassen. Warum bittet openPetition um Quellen?

Betreffend: "Die Antifa ist nur auf Randale aus und sie ist eine militante Schlägertruppe die auch vor der Polizei nicht halt macht. "


Torben muss mal fit kommen

Grund der Sperrung:

Beleidigende, herabwürdigende und diskriminierende Petitionen werden beendet und gesperrt. Dies umfasst u.a. aber nicht ausschließlich Beleidigung, Herabwürdigung und Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Aussehen, Herkunft, sozialem Status, Religion, Behinderung, Familienstand oder sexueller Orientierung.

Betreffend: "Geht nicht klar how behindert dieser Junge ist."


Todesstrafe fuer Kinderschaender/-moerder Vergewaltiger/Moerder

Grund der Sperrung:

Petitionen, die gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung verstoßen oder diese abschaffen wollen, werden beendet. Petitionen, die zu Hass und Gewalt aufrufen oder die Verbrechen des Nationalsozialismus billigen, leugnen oder verharmlosen, werden beendet. Petitionen, die das Grundgesetz in Frage stellen oder die Strafbarkeit von Volksverhetzung in Frage stellen, werden beendet. Petitionen, die sich gegen die Europäischen Menschenrechtskonventionen oder das Völkerrecht richten, werden beendet.


Krieg vorbeugen - Austritt aus der NATO und Gründung eines eigenen, Deutschen Staates

Grund der Sperrung:

Petitionen, die gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung verstoßen oder diese abschaffen wollen, werden beendet. Petitionen, die zu Hass und Gewalt aufrufen oder die Verbrechen des Nationalsozialismus billigen, leugnen oder verharmlosen, werden beendet. Petitionen, die das Grundgesetz in Frage stellen oder die Strafbarkeit von Volksverhetzung in Frage stellen, werden beendet. Petitionen, die sich gegen die Europäischen Menschenrechtskonventionen oder das Völkerrecht richten, werden beendet.


Wir fordern den Rücktritt von Herrn Gauck

Grund der Sperrung:

Petitionen, die aus subjektiver Sicht über (das Verhalten von) Personen oder Gruppen herabwürdigend und pauschal urteilen, werden beendet und gesperrt. Petitionen in denen pauschalisierende Zuschreibungen zu ganzen Menschengruppen getätigt werden, die sich nicht belegen lassen und lediglich die eigene Meinung widerspiegeln, sind ebenfalls unzulässig. Eine sachliche und begründete Kritik an öffentlichen Personen oder Gruppen in Bezug auf ihre öffentliche Tätigkeit ist zulässig.


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