Alueella: Büttenhardt
Turvallisuus

Zumutbarer Schulweg in Büttenhardt (SH)

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Gemeindeversammlung
47 Tukeva 32 sisään Büttenhardt

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Liebe Büttenhardterinnen und Büttenhardter

 «Der Gemeinderat wird ersucht, folgende Schritte zur Sicherstellung eines den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden zumutbaren Schulwegs in die Wege zu leiten:

  1. Für die Kindergartenschüler soll gemäss geltender Rechtsprechung eine Begleitperson im öffentlichen Verkehr bereitgestellt werden.
  2. Für die Gemeinde Büttenhardt soll in Zusammenarbeit mit einer Fachstelle ein Mobilitätskonzept Schule (Schulwegplan) ausgearbeitet werden.
  3. Im Dorf sollen zur Steigerung der Verkehrssicherheit Signalisationen (z.B. Achtung Fussgänger/Schulkinder) angebracht werden.
  4. Der Gemeinderat soll für die Bushaltestelle Lohn, Kreuz eine Lösung mit der Gemeinde Lohn anstreben.»

Ausführungen

1.      Begleitperson

Gemäss BFU ist das Zurücklegen des Schulwegs mit ÖV für 4- bis 5-jährige Kinder allein grundsätzlich nicht zumutbar.

Das Baselbieter Kantonsgericht kam 2019 zum Schluss, dass 4- bis 6-jährigen Kindergartenschülern grundsätzlich zumutbar sei, das öffentliche Verkehrsmittel für den Schulweg zu benutzen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Schulbehörden ausreichend Begleitpersonen organisierten. Diese müssten die Kinder an der Busstation abholen und während der Busfahrt betreuen.

Zum selben Schluss kam bereits 2012 das bernische Verwaltungsgericht. Die unbegleitete Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann 4- bis 6-jährigen Kindern nicht zugemutet werden (18. Juli 2012; BVR 2013 NR. 1). Die Tatsache, dass Kinder unter 6 Jahren kein Billett benötigen kommt, auch von dieser Einschätzung. Es handelt sich dabei um die Generalisierung der Begleitpersonenregelung, wie sie auch behinderten Menschen zum Einsatz kommt. Als vereinfachte generelle Umsetzung dieses Prinzips fahren Kinder unter 6 Jahren in Begleitung Erwachsener gratis ÖV. Bei einer Begleitung durch einen Erwachsenen, würden für die Kindergartenkinder unter 6 Jahren die Kosten für das Busbillett entfallen.

Das vorliegende Gutachten von Fussverkehr Schweiz zeigt, dass es Situationen geben mag, wo eine selbständige Reise im öffentlichen Verkehr für 4- bis 5-jährige Kinder als zumutbar anzusehen ist. Dabei handelt es sich aber ausnahmslos um Situationen, in den kleine Fahrzeuge im Einsatz stehen und in denen kaum andere ÖV-Passagiere unterwegs sind. Mögliche Massnahmen, um den Schulweg für 4- bis 5-jährige Kinder zumutbar zu machen, wären entweder eine Begleitperson zur Verfügung zu stellen oder einen Schulbusbetrieb aufzunehmen.

2.      Schulwegplan

Die Elternschaft ist bestrebt den Kindern einen selbständigen Schulweg zu ermöglichen. Dazu wird mit den 4 bis 5-jährigen schon Monate vor Schulbeginn der Weg einstudiert und wenn möglich untereinander abgestimmt. In vielen Schweizer Gemeinden existiert ein Schulwegplan, an dem sich Eltern orientieren könnten. Dieser bietet eine einfache und kostengünstige Möglichkeit die Routen, Strassenseiten, Querungen etc. zu vereinheitlichen und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Der VCS bietet ein Mobilitätskonzept Schule (früher: Schulwegplan) für Gemeinden, Kindergärten und Primarschulen an, die ihre Schulwege analysieren lassen und gezielt optimieren wollen. Der bewährte VCS-Schulwegplan in 5 Schritten (siehe Anhang) könnte auch als Grundlage für den Schulwegplan der Gemeinde Büttenhardt dienen.

Die IG für einen zumutbaren Schulweg, würde den Gemeinderat bei der Umsetzung gerne unterstützen.

3.      Signalisation

Besonders gefährliche Stellen, die Dorfeinfahrten und Kreuzungen sollen durch eine Signalisation entschläft werden. Neben einer klassischen Signalisation könnten auch moderne zeitgesteuerte LED-Signale in Betracht gezogen werden, die mehr Aufmerksamkeit erwecken. Die Signale könnten für Zeiten mit besonders vielen Schulkindern auf dem Hin- und Nachhauseweg programmiert werden.

4.      Bushaltestelle Lohn, Kreuz

Die Situation an der Bushaltestelle Lohn, Kreuz ist auch in Lohn ein Thema. Den Kindergärtnern und Schülern wird zugemutet bei Wind und Wetter auf den Bus zu warten. Die Wiese und der Holzschopf sind bekanntlich privat und dürfen nicht betreten werden. Ein Unterstand auf dieser Seite, soll mit der Gemeinde Lohn angestrebt werden.

[1] https://www.bfu.ch/de/services/rechtsfragen/schulweg-wie-viel-kann-ich-meinem-kind-zumuten

Perustelut

Seit einigen Jahren kommt das Thema „sicherer Schulweg“ in Büttenhardt immer wieder einmal auf. Regelmässig erleben wir im Dorfverkehr Situationen, wo Glück dabei ist, dass nichts passiert.

Die jüngsten Schulkinder sind heutzutage gerade 4 Jahre alt geworden. In diesem Alter können Kinder den Verkehr schlichtweg noch nicht richtig einschätzen.

Externe wie Handwerker und Zulieferer sind mit der Verkehrssituation oft nicht vertraut und fahren nicht mit der erforderlichen, angepassten Geschwindigkeit durch die unübersichtlichen Kurven.

 2020 ist auf verschiedene Begehren hin wieder Bewegung in das Thema gekommen und erste Verbesserungen konnten erzielt werden. Dank dem Einsatz von Silvia Sigg, der Schulbehörde und den Kindergärtnerinnen müssen die Vierjährigen nun nicht mehr bis zu 30 Minuten in Lohn auf den Bus warten. Vorher dauerte der Schulweg für die Kindergärtner z.T. bis zu 3 Stunden täglich.

 Leider entspricht der Schulweg der Kindergartenkinder weiterhin nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen, was das beiliegenden Gutachten, verschiedene Schweizer Rechtsprechungen (siehe Antrag) und die Fachdokumentation des BFU verdeutlichen. Besonders die Fahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, dass in der Schweiz für Kinder unter 6 Jahren ohne Begleitung als nicht zumutbar gilt, macht Kindern und Eltern seit Jahren zu schaffen.

Immer wieder kommt es vor, dass Kinder die Fahrt verweigern und monatelang von den Eltern begleitet werden müssen. Nicht wenige werden deshalb auch mit dem Auto in den Kindergarten gefahren. Schlimm sind auch die Situationen wo Kindergartenkinder die Haltestelle verpassen und mit dem Bus weiter Richtung Stadt fahren. Solche Erlebnisse sind für Kinder in diesem Alter keine Bagatellen.

Wenn ein Kind den Bus verpasst, oder nicht einsteigt, wird das Fehlen erst bei Unterrichtstart erkannt. Vom Verlassen der Haustüre bis zur Erkennung, dass ein Kind fehlt, können so bis zu 45 Minuten vergehen. Ausserdem können die Kinder an Bushaltestelle und im Bus Konflikten nicht aus dem Weg gehen, was in jüngster Vergangenheit zu verschiedenen Problemen geführt hat.

Obwohl es in der Verantwortung der Behörden liegt, den Schulweg zumutbar zu gestalten, organisieren sich die Eltern seit Jahren selbständig, um die Kinder im und rund ums ÖV zu betreuen. Das kann so nicht mehr weitergehen. 

Wir haben uns deshalb zum Ziel gesetzt, die Diskussion nochmals neu zu entfachen und tragfähige Lösungen zu finden.

Wir wollen, dass die Schulkinder den Weg selbstständig bewältigen können.

Wir wollen keine Elterntaxi und keinen Schulbus, der unsere Kinder vor der Tür abholt. Der Schulweg ist und bleibt ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit. Hier bewegen sich die Kinder an der frischen Luft, da werden wertvolle Lernerfahrungen gemacht und hier passiert soziales Lernen.

In einem ersten Schritt haben wir die beigelegte Expertise in Auftrag gegeben und einen Antrag an den Gemeinderat verfasst, in dem dieser ersucht wird, Schritte zur Sicherstellung eines den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden zumutbaren Schulwegs in die Wege zu leiten. Wir werden in den nächsten Wochen zur Bekräftigung des Antrags eine Unterschriftensammlung starten.

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