Verbandsbeschwerderecht / VCS soll eingeschränkt werden

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Der Verkehrsclub der Schweiz (VCS) beruft sich gerne auf das bestehende Verbandsbeschwerderecht um gegen jegliche Projekte und Ideen pro Forma Einsprache zu erheben. Die Hauptbeschäftigung ist das kostenpflichtige Parken von Autos sicher zu stellen. Es ist löblich dass sich der Verein für eine flexible Mobilität bei den Bürgern einsetzt, steht jedoch in krassem Kontrast mit der Wirklichkeit. Wenn z.B ein Grossanbieter wie Coop, Migros etc. Parkplätze baut in der Schweiz und diese kostenlos anbieten will, weil die Kundschaft ja einen Mehrwert durch die Einkäufe generiert, ist es nicht Aufgabe eines VCS die Bürger mit erhobenem Zeigefinger zu ermahnen und fiktive Parkgebühren einzuführen. Ganz sinnlos wird das Ganze wie z.B in Kaiseraugst AG, wo eine Schranke eingeführt werden musste wegen der Umweltauflage und die Einwohner nun 1.50 CHF zahlen müssen wenn diese z.B ein Postpaket abholen/versenden, oder in einem Elektronikfachhandel einen Kühlschrank kaufen. Die Geschäfte sollen selbst entscheiden können ob und wie hoch die Parkgebühr sein soll und nicht ein Verkehrsclub. Aus diesem Grund gehört das Verbandsbeschwerderecht so angepasst, dass der VCS in Sachen Parkplätze kein Mitspracherecht mehr hat. Dies obliegt nur dem Geschäft oder dem Unternehmen, welches diese Parkplätze ja den Kunden anbietet und selbst zu entscheiden hat ob diese kostenpflichtig sein sollen oder nicht.


Seit Jahres ist viel Frust im Land spürbar bei den Leuten, weil der VCS bestimmt wer und wo Parkschranken gebaut werden und dort dann noch eine Gebühr verlangt wird. Es ist eine Sache wenn ein Geschäft oder eine Unternehmung Gebühren erheben will, aber es kann nicht sein, dass ein Geschäft die Plätze gerne gratis anbietet, aber der VCS bestimmt dass dort etwas bezahlt werden soll. Dies ist schlicht Realitätsfern und sollte so nicht mehr möglich sein. Dies bezieht sich nur auf die Parkplätze wohlverstanden und nicht auf andere Aktivitäten des VCS.

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