Region: Sveits

Unabhängige Untersuchungskommission für KESB und KOKES

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  1. Startet 2015
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Mislyktes

Traditionelle, zusammenlebende Familien mit Kindern stellen heute eine Minderheit dar. Wirtschaftliche und juristische Vorgaben oder Ansprüche erschweren die individuell freie Familiengründung und Erziehung.

Bis 2014 wurden Väter auf Grund des Geschlechts diskriminiert. Sie hatten weder bei der Vormundschaftsbehörde noch vor Gericht eine reelle Chance, das geteilte Sorgerecht und die gemeinsame Obhut zu erlangen. Oftmals wurde ein Rosenkrieg durch die Anwälte angefeuert, eine Gefährdungsmeldung erzwungen und der Konflikt zwischen den Eltern mittels Gerichtsverfahren geschürt. Die Folge waren Kindsentfremdung und Kapitalvernichtung zu Gunsten des Justizapparates.

Das eingreifen der Behörden führt meistens dazu, dass eine Beistandschaft für das Kind eingerichtet wird, die man nicht mehr los wird, bis der junge Mensch erwachsen wird. Diese Beistände sind überlastet, verursachen Fehlurteile und können leider Unwahrheiten in den Akten festhalten, welche gesundheitliche und finanzielle Konsequenzen mit sich ziehen, die man als normaler Bürger ohne teuren Rechtsbeistand nicht bewältigen kann.

Die Behörden, Richter und verfasser der Richtlinien arbeiten immer zusammen. Sie kennen sich oftmals privat, sind in gemeinsamen Vereinen und verfolgen gemeinsame Interessen (zum Beispiel: finanzielle Gewinne durch Umsatzsteigerung). Dies widerspricht der Gewaltenteilung zum Zweck der Machtbegrenzung - die horizontale Aufteilung der rechtlichen Kompetenzen (Regelungsmacht) im Staat (nämlich von Gesetzgebung, Regierung und Verwaltung und Rechtsprechung) auf eigens dafür geschaffene Staatsorgane! Zum Beispiel wird man im Aargau einen Oberrichter nebst beim Obergericht auch noch in einer Partei, in der Kammer für Vormundschaftswesen, bei der KOKES und in einer Freimaurerloge antreffen. In Biel ist ein Mitglied der KESB ebenfalls im Vorstand eines Kinderheims, welches von einer Freimaurerloge gegründet wurde und Kinder zur Adoption nach Amerika freigibt.

Widerstand als Form der gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung ist in der politischen Kultur der Schweiz verankert. In fast allen Gesellschaftsformen bestand oder besteht ein Konsens, dass Widerstand in bestimmten Fällen notwendig und legitim sein kann. Die KESB bekämpft mittels Drohungen und härtester Konsequenzen wie Fremdplatzierung und Mobbing den Widerstand der Kinder und Kindseltern gegen die Familienauflösung und daraus folgender Verwahrlosung aufgrund der fehlenden Liebe (Fremdbetreuung), Zeit und finanzieller Mittel.

Deshalb muss man die Familie stärken und die Vernichtung dieser Minderheit aufhalten. Die Machenschaften, Interessenverbindungen und Misswirtschaft ausgehend von der KOKES und KESB müssen überkantonal untersucht werden. Kinder und Erwachsene müssen sich an eine unabhängige Untersuchungskommission wenden können, damit der Datenschutz und die Immunität in gewissen Fällen aufgehoben werden kann.

Betroffene der willkürlichen Entscheide der Vormundschaftsbehörden, KESB, Richter und angeschlossener Organisationen müssen entschädigt und rehabilitiert werden. Personen im öffentlichen Amt müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Öffentliche und private Mittel, die durch die Behörden erschlichen, enteignet und an Firmen oder andere juristische Personen verteilt wurden, müssen zurück fliessen.

Grunnen til

Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen (Art. 7 BV).

Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit (Art. 10 BV).

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung (Art. 11 BV).

Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs (Art. 13 BV).

Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht. Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben. Bund und Kantone beachten das Völkerrecht (Art. 5 BV). Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 8 BV).

Das Kind das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden (Art. 7 CRC).

Wir wissen, dass unnötiger Stress und Bürokratie immer mehr über das Leben bestimmt. Dadurch geraten wir in Konflikte, die dann leider von Behörden als Grundlage genommen werden für invasive Eingriffe in Familienverhältnisse, die sich zerstörerisch auswirken. Man kann sich nicht gegen die Behörden wehren, die weit vernetzt sind und viel Geld- und Rechtsmittel besitzen. Dies muss unbedingt geändert werden.

Der Bürger braucht unbedingt die Möglichkeit, Gegenklage (Art. 14 ZPO) ein zu reichen und unentgeltlichen Rechtsbeistand durch unabhängige Experten zu geniessen. Die Wahrheit muss nach Treu und Glauben mehr Macht besitzen als jede Lüge. Der Staat muss immer das volle Risiko für diese Eingriffe ins Leben tragen und deshalb sind diese Prozesse unentgeltlich zu führen.

Wirtschaftliche Interessen dürfen niemals die Rechte der Kinder überlagern. Diese Form der Sklaverei muss abgeschafft werden in der Schweiz.

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