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Stoppt den Plakatwald auf öffentlichem Grund!

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Landrat und Regierungsrat
72 Soutien

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

72 Soutien

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

  1. Lancé 2019
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Ich fordere den Landrat und die Regierung des Kantons Basel- Landschaft auf, die gesetzliche Grundlagen zu schaffen und Massnahmen zu ergreifen, welche das Plakatieren vor Abstimmungen und Wahlen kantonal einheitlich regeln sowie das wilde Plakatieren auf öffentlichem Grund verbieten.

Stattdessen sollen Plakate vor Abstimmungen und Wahlen künftig in offiziellen Plakatständern an bewilligten Orten erlaubt und von den Gemeinden festgesetzt werden.

Raison

Plakate sind grundsätzlich effektive Werbeträger. Zum Problem wird das wilde Plakatieren an ungeeigneten Standorten (Ausfahrten, unübersichtliche Stellen, etc.), an welchen die Verkehrsteilnehmenden in ihrer Sicht behindert oder abgelenkt werden.

Obschon ich mich früher selber über den Plakatwald aufgeregt habe, bin ich, wie vermutlich viele Landratskandidierenden auch, sechs Wochen vor den Wahlen losgezogen und habe auf öffentlichem Grund Plakate für die Wahlen aufgehängt. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung waren leider meist negativ. Ein freiwilliger Verzicht oder ein massvollerer Einsatz von Plakaten wäre zwar theoretisch denkbar, aber in einem Wahl- oder Abstimmungskampf aufgrund der fehlenden Werbewirkung kaum realistisch, was mich zu dieser Petition veranlasst hat.

In den meisten Baselbieter Gemeinden darf grundsätzlich wild plakatiert werden. Dies führt zu einem regelrechten Plakatwald entlang der Verkehrsachsen. Dieser ist einerseits für viele Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinden ein Ärgernis, da jeweils sechs Wochen vor (bzw. bis eine Woche nach) Abstimmungen und Wahlen das Strassenbild durch Plakate verunstaltet wird, andererseits werden die Verkehrsteilnehmenden, je nach Lage und Position der Plakate, abgelenkt oder in ihrer Sicht behindert. Oft werden Plakate zu früh aufgehängt oder zu spät abgehängt, Befestigungsmaterial oder Plakatreste werden einfach am Ort zurückgelassen. Je nach Abstimmungszyklus (i.d.R. einmal pro Quartal) hängen während über der Hälfte des Jahres, insbesondere in Wahljahren, Plakate,.

Offizielle Plakatständer an genehmigten Orten würden diese Probleme lösen und trotzdem müsste niemand auf dieses Werbemedium verzichten. Vermutlich würde weniger plakatiert werden, dafür jedoch an den geeigneteren Standorten!

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