Regione: Suisse
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Gyvūnų teisės

Stoppen Sie mit uns die Euthanasie von Haustieren aus verwerflichen Motiven

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Schweizer Parlament; Bundeskanzleramt
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Peticija pabaigta

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  1. Pradėta spalio 2022
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Wir bitten um Ergänzung des Artikels 26 des Bundestierschutzgesetzes, Artikel 1 Buchstabe b um die Präzisierung, dass mit Freiheitsstrafe von 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer Tiere vorsätzlich, grausam oder böswillig oder ohne triftigen Grund tötet.
Heutzutage werden immer noch zu viele Euthanasien an Tieren aus reiner Bequemlichkeit oder unter falschem Vorwand durchgeführt. Dies wurde vom Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 20. Mai 2019 des Zweiten Gerichts des öffentlichen Rechts bestätigt, dass jeder Halter das Recht hat, über die Tötung seines Tieres zu entscheiden, ob es bei guter oder schlechter Gesundheit ist. Bundesrichter bekräftigten, dass das Bundestierschutzgesetz die Würde und das Wohlergehen der Tiere nicht als das Recht auf Leben ansieht. (vgl. Botschaft zur Revision des Tierschutzgesetzes vom 9. Dezember 2002, Bundesblatt BBl 2003 613, wonach das Gesetz die Würde und das Wohl des Tieres schützt, nicht aber sein Leben).
Der Schweizer Gesetzgeber hat nicht versucht, die Tierhaltung zu fördern, sondern beschränkt sich darauf, das grausame oder böswillige Töten von Tieren zu unterdrücken. Außerdem kann jeder entscheiden, ob er sein Tier bei guter oder schlechter Gesundheit töten möchte. Diese Vision des tierischen Lebens ist heute nicht mehr haltbar. Wir werden unsere Haustiere nicht so entsorgen wie unsere Möbel.
Das Bewusstsein der Menschen verändert sich. Es ist nun notwendig, Tierbesitzerinnen und Tierbesitzern, Tierheimen oder anderen Tieraufnahmeeinrichtungen zu verweigern, ohne triftigen, medizinischen Grund die Tiere in ihrer Obhut zu beseitigen.
Unterzeichnen Sie die untenstehende Petition, um diese Gesetzesänderung zu fordern!

Priežastis

Wir bitten um Ergänzung des Artikels 26 des Bundestierschutzgesetzes, Artikel 1 Buchstabe b um die Präzisierung, dass mit Freiheitsstrafe von 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer Tiere vorsätzlich, grausam oder böswillig oder ohne triftigen Grund tötet.
Heutzutage werden immer noch zu viele Euthanasien an Tieren aus reiner Bequemlichkeit oder unter falschem Vorwand durchgeführt. Dies wurde vom Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 20. Mai 2019 des Zweiten Gerichts des öffentlichen Rechts bestätigt, dass jeder Halter das Recht hat, über die Tötung seines Tieres zu entscheiden, ob es bei guter oder schlechter Gesundheit ist. Bundesrichter bekräftigten, dass das Bundestierschutzgesetz die Würde und das Wohlergehen der Tiere nicht als das Recht auf Leben ansieht. (vgl. Botschaft zur Revision des Tierschutzgesetzes vom 9. Dezember 2002, Bundesblatt BBl 2003 613, wonach das Gesetz die Würde und das Wohl des Tieres schützt, nicht aber sein Leben).
Der Schweizer Gesetzgeber hat nicht versucht, die Tierhaltung zu fördern, sondern beschränkt sich darauf, das grausame oder böswillige Töten von Tieren zu unterdrücken. Außerdem kann jeder entscheiden, ob er sein Tier bei guter oder schlechter Gesundheit töten möchte. Diese Vision des tierischen Lebens ist heute nicht mehr haltbar. Wir werden unsere Haustiere nicht so entsorgen wie unsere Möbel.
Das Bewusstsein der Menschen verändert sich. Es ist nun notwendig, Tierbesitzerinnen und Tierbesitzern, Tierheimen oder anderen Tieraufnahmeeinrichtungen zu verweigern, ohne triftigen, medizinischen Grund die Tiere in ihrer Obhut zu beseitigen.
Unterzeichnen Sie die untenstehende Petition, um diese Gesetzesänderung zu fordern!

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