S20-306 Leistungsprämie GeNo

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
78 Unterstützende 78 in Freie Hansestadt Bremen

Sammlung beendet

78 Unterstützende 78 in Freie Hansestadt Bremen

Sammlung beendet

  1. Gestartet Mai 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Weiterleitung

Wie die GeNo ihre Renter:innen bestraft:

Eine Geschichte von Wertschätzung, Anstand und Moral

9 Millionen Euro.

Das ist die Summe, die die Gesundheit Nord seit Oktober letzten Jahres in 3 Chargen an ihre Mitarbeiter:innen ausschütten wird.

Diese 9 Millionen Euro sind in den Jahren 2010 bis 2021 erwirtschaftet worden und speisen einen Topf, der für eine sogenannte Leistungsorientierte Bezahlung, also eine Leistungsprämie, vorgesehen ist. Das ist im Jahr 2010 im Tarifvertrag TVöD für die Kommunen von den Arbeitgebern und ver.di festgelegt worden.

Geschäftsführungen sind in diesen 10 Jahren gekommen und gegangen – keine einzige hat diese laut Tarifvertrag notwendige Betriebsvereinbarung in Angriff genommen.

Den Kolleg:innen ist immer wieder vermittelt worden, dass diese Betriebsvereinbarung noch aussteht und ihre Ansprüche zum Tragen kommen.

Insbesondere Rentner:innen wurden durch die Betriebsräte aufgefordert, beim Ausscheiden ihre Ansprüche anzumelden.

Im Oktober 2021 ist nun endlich doch eine Betriebsvereinbarung über eine Leistungsorientierte Bezahlung abgeschlossen worden, die jetzt Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) über ein alternatives Entgeltanreizsystem heißt.

Das Geld, das in den vergangenen 10 Jahren angehäuft worden ist, soll in drei Schritten unter den Mitarbeiter:innen verteilt werden. Eine erste Auszahlung ist im Dezember 2021 erfolgt.

Ausgeschlossen von der Auszahlung der aufgelaufenen Summe – wir reden immer noch von 9 Millionen Euro! – sind jedoch die Mitarbeiter:innen, die vor dem 01.01.2021 ausgeschieden sind, z. B. aufgrund von Renten.

Also diejenigen, die mit ihrer Leistung innerhalb dieser 10 Jahre zu dieser großen Summe nicht unerheblich beigetragen haben!

Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, diese ehemaligen Kolleg:innen von der Auszahlung der bis jetzt aufgelaufenen Summe auszuschließen.

Sie wollen an der Ausschüttung der bis dahin aufgelaufenen Summe angemessen beteiligt werden.

Eine Gruppe von Betroffenen hat sich bereits im November 2021 an die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz sowie an Herrn Bürgermeister Bovenschulte gewandt und sie gebeten, eine Regelung für die Kolleg:innen, die in Rente gegangen sind nachzuverhandeln. Eine Reaktion ist bislang leider nicht erfolgt.

Im Januar 2022 hat sich die Gruppe dann an die Gesundheit Nord und an die Gesamtbetriebsratsvorsitzende gewandt. Von dort hieß es, dass die Sachlage erneut geprüft werde: „Man wolle doch im Guten auseinander gehen“. Das war am 25.01.2022.

Acht Tage später erreicht uns ein Schreiben der Geschäftsführung, in dem es heißt, „Zu unserer großen Zufriedenheit konnte im vergangenen Jahr eine Gesamtbetriebs-vereinbarung zum Leistungsorientierten Entgelt „LOB“ abgeschlossen werden. In Abstimmung mit den Arbeitnehmer:innenvertretungen bestand der Konsens, dass das leistungsorientierte Entgelt der Gesundheit Nord als Leistungsanreizsytem angesehen werden soll und daher der Geltungsbereich auf die Beschäftigten mit einem aktiven Beschäftigungsverhältnis am 01.01.2021 festgelegt wurde. Gem. § 6 Abs 1 bleiben die Beschäftigten, die zukünftig aus

dem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden entsprechend der Regelungen und ihrer Ansprüche berechtigt.“ (Schreiben der GF Januar 22)

Auf eine Beteiligung an dem Anreizsystem sind die Rentner:innen gar nicht aus – wohl aber auf eine angemessene Beteiligung an den 9 Millionen Euro, die zwischen 2010 und 2021 erwirtschaftet worden sind.

In einem Gespräch im Februar 22 mit der Personalleitung konnten Vertreter:innen der Rentner:innen deutlich machen, dass es einfach der Anstand gebietet, hier eine Lösung zu suchen.

In einem weiteren Gespräch im April 22 mit der Geschäftsführung der GeNo, Frau Dreizehnter, Frau Penon, Frau Bendmann und Herr Beekmann, auch die Gesamtbetriebsratsvorsitzende Frau Martens war anwesend, wurde seitens der Geschäftsführung zugesagt, die Sachlage erneut zu diskutieren und zu prüfen. Auch hier wurde „am Ende (...) dazu entschieden, die bestehende abgeschlossene Regelung beizubehalten und eine Einbeziehung von ausgeschiedenen Rentnerinnen und Rentnern nicht nachzuverhandeln.“ (Schreiben der GF April 22)

Während Kolleg:innen, die seit dem 01.01.20 aus dem Betrieb ausscheiden, sehr wohl weitere Ansprüche geltend machen können, werden diejenigen, die diese immense Summe erwirtschaftet haben, regelrecht bestraft. Das ist moralisch ein Schlag ins Gesicht langjährig Beschäftigter, die vor dem 01.01.20 wegen Renten ausgeschieden sind.

Wir bitten die Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft hier erneut auf die Geschäftsführung der Gesundheit Nord einzuwirken, um eine Beteiligung der Rentner:innen an der Ausschüttung der aufgelaufenen Summe zu erreichen.

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