Region: Schweiz
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Sundhed

Petition gegen die neue Lärmschutzverordnung bei Veranstaltungen

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Bundesamt für Gesundheit
11.509 Støttende

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Ab 2019 sollen alle Konzerte und Veranstaltungen die eine Lautstärke von 93 Dezibel (dB) überschreiten, aufgezeichnet und 14 Tage im Voraus angemeldet werden, die Konzertbesuchenden über die Gefahr von lauten Pegeln informiert, sowie Gehörschütze abgegeben werden. Bis anhin wurde unterschieden zwischen Veranstaltungen ab 93 dB, 96 dB und 100 dB. Die neue Regelung wird voraussichtlich flächendeckend alle öffentlichen Orte, welche nicht explizit Zimmerlautstärke einhalten können, betreffen. Von unzähligen Gastrobetrieben bis zu privaten Feiern (Bsp. Hochzeit, Geburtstag, etc) mit Unterhaltungsmusik werden neu unter die strengen Bestimmungen fallen.

Zur korrekten Aufzeichnung ist eine Messvorrichtung nötig, bei Inbetriebnahme und regelmässiger Kalibrierung mehrere tausend Franken kostet (Expertinnen und Experten sprechen im Schnitt von 5000 CHF). Zusätzlichen müssen Kosten für das spezialisierte Personal berechnet werden, die die Anlage bedienen und warten. Diese Kosten können von kleinen Konzerthäusern und Veranstaltungsräumen kaum getragen werden. Werden die Vorschriften nicht eingehalten, muss mit hohen Bußen gerechnet werden, welche neu direkt auf das verantwortliche Personal ausgesprochen werden können (die betrifft insbesondere, Technikschaffende, Musik- und Kunstschaffende sowie Barverantwortliche, etc)

Wenn in Zukunft weiter auch noch Veranstaltungen, Partys oder Konzerte in kleinerem Rahmen stattfinden sollen, müssen die Kosten und der bürokratische Aufwand auf den Bund abgewälzt werden. Sollen Veranstaltungen aufgezeichnet werden, so muss der Bund für die Kosten der Messvorrichtung, sowie den Umbau für die benötigte "Ausgleichszone" aufkommen (Diese ist jedoch nur bei Pegel von 96- 100 dB ab 3 Stunden nötig).

Alternativ könnte der Bund auch Konzerthäuser finanziell unterstützen, wenn diese sich dazu entscheiden, eine Messvorrichtung zu installieren. So entsteht ein Anreiz, sich für die neue Lärmschutzverordnung einzusetzen.

Laut verschiedenen Rückmeldungen, wird die Auslagerung der Kosten auf den Bund allerdings kaum umsetzbar sein.

Begrundelse

Die neue Lärmschutzverordung ist eine unglaubliche Bevormundung und völlig inkonsequent. Jeder und jede Besucher/in einer Veranstaltung entscheidet selbst, ob er/sie sich dem Lärm aussetzen möchte. Es werden an Konzerten jetzt schon gratis Ohrstöpsel verteilt, die die Gefährdung durch Schall enorm verringern.

Der bürokratische Aufwand (siehe NZZ-Artikel) ist enorm und erschwert das Organisieren von Veranstaltungen bis ins Unmögliche (Anmeldung der Veranstaltung mind. 14 Tage im Voraus).

Dem Bundesamt für Gesundheit scheint nicht ganz klar zu sein, dass gewisse Instrumente schon unverstärkt eine hohe Lautstärke freisetzen. So werden beim Soundcheck mit einem Schlagzeuger in einem kleinen Konzertsaal (150 Personen) schon unverstärkt Lautstärken bis zu 100 dB erreicht. In einer Bar mit etwas Hintergrundmusik und einer angeregten Stimmenkulisse ist ebenfalls schnell mit Pegel von 93 dB zu rechnen. Ganz zu schweigen von einer Guggemusik, die unverstärkt in der Altstadt spielt, einer Horde Partygäste, die zum letzten Song des DJ's mitsingen sowie der Fussballfans im Stadion.

Anders allerdings als an Partys, Konzerten oder Hochzeiten, setzten sich die Bürger/Bürgerinnen folgendem nervtötenden Lärm NICHT freiwillig aus:

Fluglärm Militäraviatik Strassenlärm Baulärm

Jedoch sieht man in diesen Bereichen auf Seiten des Bundes wenig, bis gar kein Engangement.

Sollen in Zukunft nicht nur Konzerte von Stars (man stelle sich ein Konzert in Zimmerlautstärke vor) in den grossen Konzerthäusern stattfinden, so muss unbedingt etwas gegen die neue Verordnung unternommen werden. Denn diese bedeutet den finanziellen Untergang für Bars, Clubs sowie kleineren Bühnen oder das Ende von Konzerten, Partys oder Hochzeiten an denen mitgesungen wird. Einzig und allein die Guggemusik an der Fasnacht kann feuchtfröhlich weiterspielen.

Quellen und mehr Informationen:

https://www.nzz.ch/zuerich/die-verteufelung-des-schalls-ld.1411278

https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Laermschutz-31035440?httpredirect

https://tageswoche.ch/kultur/nur-die-guggen-duerfen-weiter-laermen-neuer-schallschutz-bedroht-beizen-und-bars/

Stellungsnahme Kantone, Städte,Parteien, Verbände: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/mensch-gesundheit/strahlung-radioaktivitaet-schall/elektromagnetische-felder-emf-uv-laser-licht/nissg.html

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Nyheder

  • Liebe Unterstützende

    Das Bundesamt für Gesundheit hat zusammen mit Branchenvertreterinnen und –vertreter "eine gemeinsame Lösung für die Anpassung des Entwurfs der V-NISSG im Bereich Veranstaltungen mit Schall" gefunden. Die Aufzeichnungspflicht für Veranstaltungen zwischen 93 und 96 dB (A) und für Veranstaltungen zwischen 96 und 100 dB (A) unter 3 Stunden wird aus der V-NISSG gestrichen.

    Damit ist das Anliegen der Petition erfüllt und ich werde die Unterschriften nicht überreichen müssen.

    Ich freue mich persönlich über diesen Erfolg und danke euch für die Unterstützung!

    Freundliche Grüsse

    Felix Mechelke

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/mensch-gesundheit/strahlung-radioaktivitaet-schall/elektromagnetische-felder-emf-uv-laser-licht/nissg.html

Ich bin selber Musiker (Trommler) und mische seit einigen Jahren auch hin und wieder Live-Konzerte. Jedes Mal, wenn der Sound satt laut war, habe ich gemessen und es war immer um +/- 90 dB. (ob inhouse oder OpenAir) Diese Lautstärke reicht also aus, um kultivierten Sound zu machen, welchen man (ohne Orstöpsel) geniessen kann. Die Branche ist (Beschaller & Musiker, welche zu laut spielen auf der Bühne) selber schuld, wenn nun eine solche Verordnung kommt! Ich hasse diese Saumode, welche in letzter Zeit aufgekommen ist, dass es überall übermässig Bässe (bis zur Übelkeit) haben muss.

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