Region: Schweiz
Billede af andragendet Lehrnplan 21 Nein! Weil mit dem LP21 unsere bewährte Volksschule zerstört wird!
Borgerrettigheder

Lehrnplan 21 Nein! Weil mit dem LP21 unsere bewährte Volksschule zerstört wird!

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
www.lehrnplan-vors-volk.ch
8 Støttende

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  1. Startede 2015
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

Übergangsbestimmung zur Änderung vom [...] Die Verfassungsänderung tritt mit ihrer Annahme in der Volksabstimmung in Kraft.Lehrpläne, welche nach Einreichung der Volksinitiative beschlossen wurden bedürfen der Genehmigung durch den Kantonsrat. Der Kantonsratsbeschluss mit dem der Lehrplan genehmigt wird, unterliegt dem fakultativen Referendum. Wird die Genehmigung vom Kantonsrat oder vom Volk abgelehnt, legt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen neuen Lehrplan vor. Bis ein neuer Lehrplan genehmigt wurde, behält der bestehende seine Gültigkeit.

Begrundelse

Die Verfassung des Kantons Zürich vom 27. Februar 2005wird wie folgt geändert: Art. 33 Fakultatives Referendum 1 Dem Volk werden auf Verlangen zur Abstimmung unterbreitet:Lit a-e unverändert.f. Beschlüsse des Kantonsrates, mit denen der Lehrplan genehmigt wird; Bisheriger lit f wird zu lit g.Abs. 2-4 unverändert.Art. 116 Öffentliche Schulen Abs. 1 und 2 unverändert 3 Der Lehrplan bestimmt die grundlegenden Inhalte des Unterrichts an den öffentlichen Volksschulen und legt für die einzelnen Fächer die Ziele des jeweiligen Schuljahres fest. Der Regierungsrat beschliesst den Lehrplan auf Antrag des Bildungsrates. Der Lehrplan bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.Der Kantonsratsbeschluss, mit dem der Lehrplan genehmigt wird, unterliegt dem fakultativen Referendum.Wird die Genehmigung vom Kantonsrat oder vom Volk abgelehnt, legt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen neuen Lehrplan vor.Begründung:Ein guter Lehrplan ist die Grundlage für guten Schulunterricht; er muss in der Bevölkerung breit abgestützt sein. Aus diesem Grund sollen der Kantonsrat und in letzter Instanz die Bürgerinnen und Bürger über den kantonalen Lehrplan beschliesse können.Der von der Deutschschweizerischen Erziehungsdirektoren Konferenz (D EDK) verabschiedete Lehrplan 21, welcher als Vorlage für den kantonalen Lehrplan gelten soll, geht weit über einen Rahmenlehrplan hinaus und engt den Gestaltungsspielraum der Kantone stark ein. Mit der vorliegenden Volksinitiative werden sowohl die demokratische Mitsprache der Zürcher Bevölkerung gestärkt als auch die Bildungshöheit des Kantons unterstrichen. Darum braucht es Ihre Unterschrift: Seit es die EDK gibt, sind die von niemandem gewählten und kontrollierten Bildungsbürokraten die selbsternannten Gestalter unserer Volksschule. Diese planen mit dem Lehrplan 21, welcher als Vorlage für den kantonalen Lehrplan gelten soll,eine grundlegende, flächendeckende Umwälzung der Volksschule dies ohne jede Mitsprachemöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger. So sind einige Reformen im Lehrplan 21 versteckt, die höchst umstritten sind:Die zu erreichenden Ziele werden in 3 oder 4 Jahreszyklen und nicht in Jahreszielen festgelegt; ein Umzug innerhalb verschiedener Kantone, eines Kantons oder sogar innerhalb einer Gemeinde wird, entgegen aller Versprechungen, erschwert. Unzählige diffus formulierte und von Bildungsfachleuten in Frage gestellten «Kompetenzen» stehen im Vordergrund. Grundlegende für das Berufsleben wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten (Einmaleins, Prozentrechnen, Schreibsicherheit usw.) sind nicht mehr zentral.Die Ziele für den Kindergarten sowie der 1. und 2. Klasse werden zusammengeführt; damit wird die vom Zürcher Volk abgelehnte Grundstufe eingeführt.Viele der neuen Lernziele sollen durch fragwürdiges, selbstentdeckendes Lernen unter Einbezug von Heilpädagogen und Fachlehrern erreicht werden; das bewährte Klassenlehrersystem verschwindet immer mehr.Sie wollen bei der Volksschule mitreden und die Diskussion nicht den Bildungsbürokraten überlassen? Unterstützen Sie die Initiative «Lehrplan vors Volk».Informationen und Spenden https://www.lehrplan-vors-volk.ch

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