Borgerrettigheter

Kantonale Brückenleistung 60plus – statt Gang aufs Sozialamt - Kanton St. Gallen

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Regierungsräte und Kantonsrat
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  1. Startet 2021
  2. Innsamling ferdig
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  5. Mislyktes

Wer kurz vor der Rente steht und arbeitslos ist, dem soll der entwürdigende Gang aufs Sozialamt erspart bleiben. Ab Mindestalter 60/61 Jahre soll stattdessen – ähnlich dem Kanton Waadt – eine kantonale Brückenleistung greifen.

Das fordert Avenir50plus Schweiz mit Petitionen in verschiedenen Kantonen.

Petition Kanton St. Gallen

Regierung und der Kantonsrat St. Gallen werden von den Unterzeichnenden aufgefordert, allen Personen mit Mindestalter 60 / 61 Jahre, die ausgesteuert oder ohne Chancen auf Arbeit sind, eine kantonale Brückenleistung analog den Leistungen der Überbrückungsleistung des Bundes zu gewähren. Voraussetzungen zum Leistungsbezug sind: Wohnsitz von drei Jahren im Kanton, 10 Jahre AHV-Beiträge, Vermögenslage analog jener der Überbrückungsleistung des Bundes. Finanzierung: Beiträge von Kanton, Gemeinden, Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Grunnen til

Gang aufs Sozialamt im Alter ein NO-GO

Menschen – Unselbständigewerbende sowie Selbständigerwerbende – die sich ein Leben lang um Arbeit bemühten, soll der Gang aufs Sozialamt im Alter erspart bleiben. Zusätzlich soll verhindert werden, dass diese Personen im Alter in die Altersarmut abrutschen, indem sie zuvor ihr angespartes Alterskapital

bis auf 4000 Franken (Alleinstehende) aufbrauchen müssen.

Vorteile einer kantonalen Brückenleistung

Höhere Lebenshaltungskosten

  • Höhere Mietzinsobergrenzen, kein Verkauf des Eigenheims
  • Säulen 2a/2b müssen nicht vorzeitig aufgelöst werden
  • Bezug bis zum ordentlichen AHV-Alter, sofern dann kein Anspruch auf EL besteht
  • (somit keine Reduktion der AHV-Rente)

Kein Anreiz zur Entlassung von Älteren

Das Argument, wonach eine Überbrückungsleistung Anreiz für frühzeitige Entlassungen sei, hat sich im Kanton Waadt, der seit zehn Jahren eine kantonale Brückenleistung kennt, nicht bewahrheitet. Die Arbeitslosen liegen im Trend der übrigen Kantone.

Arbeit geht vor – darum gesetzlichen Schutz vor Altersdiskriminierung

Unbestritten: Im Vordergrund der politischen Aktivitäten steht immer der Erhalt der Arbeit bis ins ordentliche Rentenalter. Deshalb engagieren wir uns zusätzlich auf Ebene Bund für einen gesetzlichen Schutz vor Altersdiskriminierung.

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