Bürgerrechte

Hundesteuer Villingen-Schwenningen

Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Jürgen Roth
384 Unterstützende 254 in Villingen-Schwenningen

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

384 Unterstützende 254 in Villingen-Schwenningen

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet Januar 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

 Ich fordere den Gemeinderat auf, die Hundesteuer abzuschaffen. Alternativ dazu, die Steuern zweckgebunden für Hund und Halter zu verwenden.

Mit dem „Edikt über die neuen Consumptions- und Luxus-Steuern“ vom 28. Oktober 1810 führte der preußische König Friedrich Wilhelm III. neben Abgaben auf Diener und Katzen, Vögel und Pferde erstmals auch eine Steuer auf Hunde ein. Die Überlegung dahinter: Wer sich Tiere zum Vergnügen leisten kann, könne sich auch eine Sonderabgabe leisten. Zum Nachweis der bezahlten Steuer wurden Marken ausgegeben, die am Hundehalsband zu tragen war. Quelle: www.stadtmuseum.de

Im 19. Jahrhundert sind in den deutschen Einzelstaaten moderne Hundeabgaben hauptsächlich aus polizeilichen Gründen eingeführt und teils als Luxussteuer (so in Preußen 1810 bis 1814, 1824 f.), teils als Nutzungsgebühr (so in Bayern 1876) ausgestattet worden.

Die an die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb im Gemeindegebiet anknüpfende Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 Grundgesetz unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sich der Hund auch außerhalb des Gemeindegebietes aufhält (Beschluss des BVerwG vom 25.04.2013 - 9 B 41/12 -). Die Hundesteuer gehört zu den herkömmlichen Aufwandsteuern, weil das Halten eines Hundes über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht und einen Aufwand erfordert. Örtlich ist eine Aufwandsteuer dann, wenn sie an örtliche Gegebenheiten, vor allem die Belegenheit einer Sache oder einen Vorgang im Gemeindegebiet, anknüpft und es wegen der Begrenztheit der unmittelbaren Wirkungen der Steuer auf das Gemeindegebiet nicht zu einem die Wirtschaftseinheit berührenden Steuergefälle kommen kann. Es kommt also nicht auf den jeweiligen tatsächlichen Aufenthaltsort des Hundes an, sondern darauf, wo er in den Haushalt aufgenommen und damit der Aufwand im steuerrechtlichen Sinn betrieben wird. Mit der Hundesteuer werden vornehmlich ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll z. B. dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.

Quelle: www.bundesfinanzministerium.de

Die Hundesteuer hat ihren Ursprung also im 19. Jahrhundert bzw. noch früher. Wie die Quelle zeigt, gab es ursprünglich auch Steuern für andere Tiere. Warum wurden diese abgeschafft, die Hundesteuer jedoch nicht? Das ist eindeutig eine Diskriminierung. Auch die Begründung einer Luxussteuer ist heute nicht mehr zutreffend, da Hunde heute als Familienmitglieder zählen. Für Pferde beispielsweise ist das nicht zutreffend. Warum müssen also Pferdehalter keine Steuern zahlen? Diese Ungleichbehandlung muss abgeschafft werden.

Laut Bundesministerium ist die Hundesteuer eine Aufwandssteuer. Aber wer hat denn den Aufwand? Das sind doch die Hundehalter selbst und nicht die Gemeinde. Und wenn es einen Aufwand darstellt, warum kann ich diesen dann nicht von der Steuer absetzen? Wie ist das Ziel, die Zahl der Hunde zu begrenzen, zu begründen? Die Tierheime sind übervoll. Wäre es nicht sinnvoller, wenn diese Tiere sich auf mehrere Haushalte verteilen würden? Stattdessen vergammeln sie in Tierheimen, die keine Steuern zahlen. Das ist ja auch richtig so – aber für alle anderen Menschen wäre es eben auch richtig. Wenn es um Eingrenzung der Zahlen geht, müssten vor allem Katzenhalter doch Steuern bezahlen. Zumindest für die Freigänger. Diese streunen überall herum, hinterlassen ihre Fäkalien und vermehren sich unkontrolliert. Die Stadt hat nicht mal einen Überblick, wie viele Katzen es überhaupt gibt. Gleiches gilt für Pferde, die stolz ihre Äpfel überall verteilen und die liegen bleiben.

Wie rechtfertigen Sie diese Ungerechtigkeiten? Nur damit, dass es eine Gesetzesgrundlage dafür gibt? Schämen Sie sich nicht, den Leuten gegenüberzutreten und im Wissen, dass Sie ungerecht handeln, dies trotzdem tun? Genau das ist doch ein Grundproblem der Politik! Und wenn man etwas verändern will, muss man im Kleinen anfangen – also in der Kommunalpolitik. Seien Sie Vorbild und machen Sie den Anfang! Wir sind mittlerweile im 21. Jahrhundert. Warum hält eine angeblich fortschrittliche Stadt an Gesetzen fest, die über 200 Jahre alt und heute nicht mehr zu begründen sind?

Alternativ zur Abschaffung der Hundesteuer könnten Sie ebenfalls ein Vorbild sein, indem Sie die Steuereinnahmen ausschließlich zum Wohl der Hunde und deren Halter verwenden. Mit den wenigen Hundekotstationen ist das absolut nicht getan. Es fehlen Freiflächen, auf denen die Hunde ungehindert rennen dürfen. Hundespielplätze wären wünschenswert. Wer seinen Hund artgerecht halten möchte, kann ihn nicht immer nur an der Leine führen. Ist Ihnen das Tierschutzgesetz und das Tierwohl egal?

Begründung

Diese Forderung ist wichtig, weil Hundehalter bisher nur als willkommene Geldquelle gesehen werden - ihre Anliegen bleiben hingegen ungehört. Konkrete Forderungen für Aufstellplätze von Kotbeutelspendern werden nicht mal beantwortet. Tierheime werden mit der Hundesteuer auch nicht unterstützt. Weiterhin ist es ungerecht, für jeden weiteren Hund die doppelte Steuersumme zahlen zu müssen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Barbara Spruth aus Villingen-Schwenningen
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