Alueella: Sveitsi
Liikenne

Gleichgültige Entschädigung für Seven25- und GA-Besitzer

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Bundesamt für Verkehr (BAV)
8 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

8 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Durch die "ausserordentliche Lage" werden Besitzer eines gültigen Generalabonnements mit 15 Tagen Nachlass - rückwirkend auf den 15. März - entschädigt. Davon ausgeschlossen sind bisher allerdings unter anderem die Besitzer eines gültigen Seven25-Abos, welches ursprünglich zum Zwecke des "Ausgangs" am Abend angeboten wurde. Es soll nun auch hier Gerechtigkeit für die Seven25-Besitzer geschaffen werden, denn eine Nutzung dieses Angebots ist derzeit nicht zu diesem Sinne möglich, wofür es vermarket und gekauft wurde.

Perustelut

Während dieser "ausserordentlichen Lage" besteht aber zudem auch keine Möglichkeit einen Club, ein Kaffee, eine Bar oder ein Restaurant zu besuchen. Die Besitzer eines gültigen Seven25-Abos sollten somit mit denselben Leistungen entschädigt werden wie GA-Kunden. Zudem beinhaltet das Seven25-Abo seit Ende 2019 auch alle weiteren Verbindungen, welche das GA beinhaltet, anstelle "nur" noch die SBB-Zuverbindungen. So wurde das Abo also zu einem GA abgewandelt, welches jeweils zwischen 19.00 Uhr und 05.00 Uhr morgens gültig ist.

Es bestehen somit die selben Rechte wie für die GA-Kunden und es sollten die selben Entschädigungen zur Verfügung gestellt werden.

Mit Ihrer Unterschrift schaffen wir Gerechtigkeit!

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Väittely

Durch die Schliesslung der Lokale und Läden und die Anweisungen des Bundesrates besteht derzeit keine Möglichkeit, das Angebot im eigentlichen Umfang nutzen zu können. Es wird hiermit Gerechtigkeit geschaffen!

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