Region: bundesweit
Sicherheit

Für mehr Selbstschutz: Stalking-Opfer müssen ausziehen können

Petition richtet sich an
Staatliche und politische, vor allem juristische Institutionen
289 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

289 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Im Jahr 2020 wurden 19.666 Fälle von Stalking polizeilich erfasst[1]. Wir wollen, dass Opfer von Stalking sich selbst schützen können und in diesem Selbst-Schutz juristisch geschützt sind.

Stalking ist eine Form der Gewalt, die zumeist unmittelbar mit dem Wohnraum der Opfer verbunden ist: Stalker kennen in der Regel die Adresse ihrer Opfer und missbrauchen dieses Wissen in Form von Belästigung und Nachstellung. Stalking ist dabei mehr als nur unangenehme und nervige Kontaktaufnahme: Vielmehr stellt es eine ständige Gefahr für die körperliche Unversehrtheit, sogar das Leben des Opfers, dar. 

Ein Umzug kann daher ein wichtiges Mittel zum Selbst-Schutz sein. Wir wollen dafür eintreten, dass Opfer von Stalking dieses Mittel des Selbst-Schutzes wahrnehmen können, und zwar unabhängig von eigenen finanziellen Mitteln.

Die Alternative zu einem eigenen Auszug ist eine Räumungsklage gegen den Täter, die in der Regel jedoch 1-2 Jahre in Anspruch nehmen wird und dabei keineswegs garantiert, dass der Täter dann tatsächlich ausziehen muss. Wenn Menschen sich in akuter Gefahrenlage befinden, wie es bei Stalking oder auch häuslicher Gewalt der Fall ist, haben sie diese Zeit nicht. Für effektiven Schutz braucht es die Möglichkeit einer schnellen Reaktion, eines schnellen Selbst-Schutzes. Diese Möglichkeit kann am besten gewährleistet werden, wenn Opfer von Stalking aufgrund dieser Gewaltbetroffenheit außerordentlich kündigen können. Dieses Recht würde dafür sorgen, dass Stalking-Opfer sofort ausziehen und sich in Sicherheit bringen können, wenn sie an ihrem aktuellen Wohnort in Gefahr sind. 

Mietverträge können mit sofortiger Wirkung außerordentlich gekündigt werden, wenn eine Einhaltung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar ist (§ 543 Abs. 1, § 569, Abs. 2 BGB). Ob Stalking eine solche Unzumutbarkeit darstellt, ist derzeit in Deutschland juristisch ungeklärt.

Wir möchten mit dieser Petition für die folgende Antwort eintreten:

Ja, Betroffenheit von Stalking stellt eine solche Unzumutbarkeit dar: Opfer von Stalking müssen über die Möglichkeit verfügen, sich mit sofortiger Wirkung und ohne finanzielle Schäden in Sicherheit zu bringen. Damit das gewährleistet ist, muss eine außerordentliche Kündigung im Fall von Stalking möglich sein.

Stalking betrifft Opfer für gewöhnlich konkret in ihrem Wohnraum: Zumeist wird das Wissen um die Adresse des Opfers von dem Täter missbräuchlich genutzt. Eben diese unmittelbare Verbindung von Stalking und Wohnraum begründet unserer Ansicht nach, dass es in der Tat unzumutbar ist, einen Mietvertrag zu erfüllen, wenn das bedeutet, in einer Wohnung zu bleiben, in der man potentiell in Gefahr ist.

Derzeit ist ein Rechtsstreit zu eben dieser Frage in Gang und wir wollen ihn für eine breitere politische Debatte nutzen. Mit der Unterschrift unter dieser Petition, können Menschen sich dafür aussprechen, dass Stalking-Opfer in Deutschland ihre Wohnungen kurzfristig und ohne finanziellen Schaden verlassen und sich in Sicherheit bringen können.

Begründung

Für mich selbst hat diese Forderung Relevanz, weil ich in eben der geschilderten Situation war und bin: Ich wurde Opfer von Stalking durch einen Nachbarn, der die räumliche Nähe der Nachbarschaft gezielt für Nachstellung und Belästigung nutzte. Die Situation wurde innerhalb kurzer Zeit für mich so bedrohlich, dass ich mich gezwungen sah, die Wohnung schnellstmöglich zu verlassen. Ich berichtete der Hausverwaltung von den Vorfällen, schrieb eine außerordentliche Kündigung und bot Nachmieter an. Die Hausverwaltung jedoch lehnte meine Betroffenheit von Stalking als Kündigungsgrund ab und zwingt mich in einen Rechtstreit, der derzeit läuft.

Meine Geschichte ist, da bin ich sicher, eine von vielen und eine Möglichkeit, etwas zu besprechen, was weit über mich hinausgeht: Haben Stalking-Opfer das Recht aus Selbst-Schutz auszuziehen?

Eine juristische Gewährleistung dieser Möglichkeit könnte jährlich tausenden von Stalking-Opfern unmittelbar zugutekommen: Gerade weil Stalking so unmittelbar mit dem eigenen Wohnraum verknüpft ist, kann ein Umzug eine sehr effektive Möglichkeit sein, sich dieser Form der Gewalt zu entziehen. Diese Möglichkeit würde jährlich tausende Stalking-Opfer schützen können und ihnen die Akteur*innenschaft über ihr eigenes Leben zurückgeben, die Stalking sooft entzieht. Treten Sie mit Ihrer Unterschrift dafür ein!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Cara-Julie Kather aus Lüneburg
Frage an den Initiator

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Noch kein PRO Argument.

Was bitte, hat ein Vermieter damit zu tun, wenn sein Mieter/in gestalkt wird. Der Mietvertrag wird zwischen Mieter und Vermieter geschlossen, Stalking begründet nur dann ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Stalker der Vermieter ist und genau so muss es auch sein. Stalking ist ein Straftatsbestand, hier herrscht bereits ausreichend Schutz auf juristischer Ebene.

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