Terület: Bad Ragaz
Egészség

Für eine strahlungsarme Mobilfunkabeckung in Bad Ragaz

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Gemeinderat der Gemeinde Bad Ragaz
83 Támogató

A petíció benyújtója nem nyújtotta be a petíciót.

83 Támogató

A petíció benyújtója nem nyújtotta be a petíciót.

  1. Indított 2018
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtva 2018. 09. 03.
  4. Párbeszéd
  5. Sikertelen

"Revision der Bauvorschriften für neue Mobilfunkanlagen in Bad Ragaz"

In Bad Ragaz soll auf dem Mehrfamilienhaus an der Pizolstrasse 14 erstmals eine Mobilfunkanlage in der Wohnzone erstellt werden. Die Bevölkerung wehrt sich mit Sammel- und Einzeleinsprachen gegen dieses Baugesuch.

Mit dieser Petition verlangen die Unterzeichner vom Gemeinderat

  1. das möglichst rasche Ausarbeiten und in Kraft setzen einer Planungsgrundlage, welche den Bau von neuen Mobilfunkanlagen in Bad Ragaz regelt.

  2. dass der Wohnzone mit dieser Planungsgrundlage eine besondere Bedeutung zugemessen wird. Standorte ausserhalb der Wohnzone sind zu bevorzugen, insbesondere wenn diese den Zweck der Anlage erfüllen. Für Standorte innerhalb der Wohnzone sind zum Schutz der Bevölkerung strengere Auflagen (tiefere Strahlengrenzwerte usw.) festzulegen und strahlungsarme Mobilfunknetze zu errichten.

  3. ein Auswahl- und Selektionsverfahren, welches die Mitbestimmung der Öffentlichkeit und eine koordinierte sowie weitsichtige Wahl von Standorten und eingesetzter Technik sicherstellt.

  4. das Errichten einer Planungszone nach Art. 42 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) während der Dauer der geforderten Revision der Bauvorschriften. Die Planungszone hat sich über alle Flächen zu erstrecken, die nach dem rechtsgültigen Zonenplan der Gemeinde Bad Ragaz der Wohnzone zugeschrieben sind.

Indoklás:

  1. Mobilfunkstrahlung ist von der WHO als möglicherweise krebserzeugend eingestuft und damit gesundheitsgefährdend. Potenzielle Langzeitfolgen sind kaum erforscht. Wir sorgen uns um unser Wohl. Kinder und Jugendliche sind diesen gesundheitlichen Risiken in erhöhtem Mass ausgesetzt. Weil man sich in der Wohnzone überdurchschnittlich lange aufhält, kommt dieser beim Schutz vor Mobilfunkstrahlung eine besondere Bedeutung zu.

  2. Bad Ragaz ist ein Kurort mit jahrzehntelanger Tradition und als Wellness-Destination ausgezeichnet. Tourismus ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Wir versprechen unseren Gästen und Einwohnern Gesundheit, nicht Krankheit. Dieses Versprechen muss auch bezüglich Mobilfunkstrahlung eingelöst werden.

  3. Laut Bundesgericht können Mobilfunkanlagen bewirken, dass Liegenschaften und Wohnungen schwerer verkäuflich oder vermietbar werden und Druck auf den Kaufpreis oder den Mietzins entsteht. Ein entscheidender Faktor im Zusammenhang mit der Wertfrage ist die tatsächliche Entfernung zur Antenne. Umweltkonforme Mobilfunkanlagen können unerwünschte Auswirkungen dieser Art auslösen. Solche psychologischen Auswirkungen werden auch als ideelle Immissionen bezeichnet, welche grundsätzlich neben dem zivilrechtlichen Schutz (Art. 684 ZGB) durch planungs- und baurechtliche Vorschriften eingeschränkt werden können.

  4. Mobilfunkanlagen beeinträchtigen aufgrund ihrer Optik und Strahlenemissionen immer auch benachbarte Grundstücke. Umso wichtiger ist ein von der Bevölkerung getragenes Mobilfunknetz. Der heutige Zustand, wo sich für den Bau einer neuen Anlage lediglich ein Mobilfunkanbieter und ein Grundstückeigentümer einigen müssen, ist ungenügend.

  5. Weder Bevölkerung noch Gemeindeverwaltung haben Einfluss auf Standort und technische Auflagen (z.B. Strahlungsintensität, eingesetzte Technik). Neu geplante Anlagen müssen sich keinem Verfahren stellen, welche den Vergleich anhand sinnvoller Kriterien und die Wahl der optimalen Option gewährleisten. Eine weitsichtige Planung ist nicht gegeben. Die geltenden Rechtsgrundlagen können einen Wildwuchs von Antennenanlagen verschiedener Mobilfunkanbieter nicht unterbinden.

  6. In der Schweiz existieren bereits Planungsgrundlagen (z.B. das Kaskadenmodell), welche auf die Wohnzone in besonderem Mass Rücksicht nehmen. Auch beweist das WLAN-Netz der Stadt St. Gallen, dass die Mobilfunkabdeckung mit kleinräumigen, strahlungsarmen und energiesparenden Mikrozellen-Sendern möglich ist und einen touristischen Mehrwert bieten.

Möchten Sie unser Anliegen mit einer Spende unterstützen? Herzlichen Dank. Unsere Bankverbindung: IBAN CH44 0077 4010 3598 8630 0 bei der Graubündner Kantonalbank, 7001 Chur; Begünstigter: IG Stopp Neubau Mobilfunkanlage, Sarganserstrasse 34, 7310 Bad Ragaz

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  • Petition wurde nicht eingereicht

    2019. 08. 17. -on,-en,-ön,-án,-én

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