Regione: Šveicarija
Verslas

Errichtung eines Solidaritätsfonds (Corona-Fonds)

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Bundesrat
51 rėmėjas 48 in Šveicarija

Pareiškėjas prašymo nepateikė/įteikė.

51 rėmėjas 48 in Šveicarija

Pareiškėjas prašymo nepateikė/įteikė.

  1. Pradėta 2020
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Der Bundesrat errichtet einen Solidaritätsfonds mit dem Zweck:

a) Unterstützung selbständiger Erwerbender, die durch wegen des Coronavirus angeordneten Einschränkungen in finanzielle Not geraten und von den Bundes-finanzen nicht unterstützt werden.

b) Hilfe für die Rückzahlung von Bundesdarlehen, die zur Weiterführung von KMU’s und Einzelfirmen erteilt wurden

c) Wenn die Gelder des Fonds nicht mehr für die materiellen Schäden der Corona-Pandemie benötigt werden, fliessen sie in die AHV oder in Pensionskassen zur Sicherstellung der Altersrenten.

Beiträge in den Solidaritätsfonds sind:

a) Eine Abgabe von 5 - 10 % jeder Hinterlassenschaft eines Steuerpflichtigen b) Schenkungen c) Rückzahlbare Darlehen des Bundes

Der Fonds wird durch Notrecht durch den Bundesrat errichtet.

Priežastis

1.Nicht nur die Schweiz, die ganze Welt befindet sich durch das Conorona-Virus in einer noch nie dagewesenen Situation. Die medizinische Notlage mit vielen Todes-fällen, vor allem der älteren Generation, aber auch die materiellen Notlagen vieler selbständig Erwerbender, die ungewisse Dauer und die Frage, ob die eingesetzten Bundesmittel ausreichen, beschäftigen die Schweizer Bevölkerung und lösen Ängste aus.

2.Die Schweiz ist ein sehr reiches Land. Laut Statistiken haben die privaten Vermögen der Schweizerinnen und Schweizer von 1997 bis 2008 von 750 Milliarden auf 1'280 Milliarden Franken zugenommen. Heute dürften es trotz Börseneinbruch deutlich mehr sein. 2018 wurden rund 90 Milliarden Franken vererbt.

Laut «Bilanz» sind diese Vermögen hauptsächlich durch Börsengewinne entstanden. Diese Börsengewinne unterliegen nicht der Einkommenssteuer. So ist es gerechtfertigt, einmal im Leben eines Steuerpflichtigen einen Beitrag einzufordern, den er überdies selber als steuerliche Vermögensverminderung gar nicht erlebt. Und die Erben erhalten immer noch den weitaus grössten Teil der Erbschaft.

3.Die jährlichen Einlagen aus den Nachlassabgaben in den Fonds betragen rund 4,5 - 9 Milliarden Franken.

4.Es geht hier keinesfalls um eine Vermögens-Umverteilung wie die seinerzeit vom Schweizer Volk abgelehnte eidg. Erbschaftssteuer von 25 %, sondern um die Milderung von gesundheitlicher, sozialer und materieller Not. Gleichzeitig kann damit in einem später Zeitpunkt die seit Jahren mit vielen Ideen versuchte Finanzierung der Altersrenten (AHV und 2. Säule) gelöst werden.

5.So kann Solidarität der Generationen (Generationenvertrag) aussehen.

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