Region: Schweiz
Gesundheit

Ein Verbot für Amalgam haltige Zahnfüllungen in der Zahnmedizin/Zahntechnik

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesamt für Gesundheit BAG
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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Amalgam ist eine metallische Verbindung, bestehend aus etwa 50% Quecksilber, daneben Silber, Zinn, Kupfer und Zink. Schon wenige Gramm sin tödlich. Seit etwa 100 Jahren wird Amalgam in der Zahnmedizin/Zahntechnik eingesetzt, da es billiger leichter zu verarbeiten und langlebig ist. Seit Jahren weiss man, dass Amalgam irreparable Schäden im Gehirn verursacht. Betroffene die geschädigt worden sind berichten über: Vergiftungserscheinungen, Sehstörungen, Nervenschäden und Lähmungen. Diese Symptome sind zurück zu führen auf Amalgam. Der Zahnarzt muss Amalgam über den Sondermüll entsorgen, da es hoch giftig ist. Studien mit Affen zeigten, wenn Nervenzellen vom Gehirn mit Quecksilber in Berührung kommen, dass diese absterben. Quecksilber steht in Verbindung mir der Alzheimer Krankheit, da hohe Mengen in den Gehirnen gefunden wurden. Bei einer Amalgam Sanierung durch den Zahnarzt besteht für den Patienten und den Zahnarzt erhebliche Gefahr, da Quecksilberdämpfe freigesetzt werden können.

https://www.beobachter.ch/leben-gesundheit/medizin-krankheit/artikel/gesundheit_wie-giftig-ist-amalgam

https://zahnarztmaurer.ch/wp-content/uploads/2015/05/Amalgam_Unwahrheit.pdf

Begründung

2008 hat Schweden Amalgam in der Zahnmedizin/Zahntechnik komplett verboten, da es hoch giftig ist. In der Schweiz hat man über ein Amalgam Verbot gesprochen. 2009 lehnte der Bundesrat eine Motion ab, die Quecksilber in Zahnfüllungen verbieten wollte. Ein Verbot lasse sich aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht rechtfertigen. Auch die SSO (Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft) hat Entwarnung gegeben, dass korrektes verarbeitetes Amalgam für den Träger keinerlei toxische Effekte zeige. Es gibt gute Nachrichten. Das EU Parlament beschloss 2017 ein Amalgam Verbot. Es tritt im Juli 2018 in kraft. Es verbietet, dass Schwangeren und Kindern unter 15 Jahren Amalgam Füllungen eingesetzt werden dürfen. Auch wir in der Schweiz brauchen endlich ein Verbot von Amalgam haltigen Zahnfüllungen. Heute setzt man in der Zahnmedizin/Zahntechnik Komposit Zahnfüllungen ein.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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