Region: Bonn
Tierschutz

Bonner Nutrias / Sterilisation statt Tötung

Petition richtet sich an
Oberbürgermeisterin Katja Dörner
4.205 Unterstützende 1.084 in Bonn

Sammlung beendet

4.205 Unterstützende 1.084 in Bonn

Sammlung beendet

  1. Gestartet Oktober 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

An den Gewässern des Rheinauenparks Bonn leben ca. 40-60 Nutrias.

Die possierlichen Tiere stammen ursprünglich aus Südamerika (wo sie lokal bereits ausgerottet sind) und wurden in Mitteleuropa zur Pelzgewinnung gezüchtet und gehalten. Inzwischen sind sie fester Bestandteil des Rheinauenparks und werden nach Beschlussfassung der Stadtverwaltung Bonn, bereits seit Anfang/Mitte November gejagt und getötet.

Begründet wird diese Maßnahme zur Populationsdezimierung mit einer EU-Verordnung zu invasiven Arten. Die Verordnung schreibt aber nicht zwingend eine Tötung vor, sondern verweist auf andere "Managementmaßnahmen, wie z.B. die Sterilisation. Hierzu hat der Deutsche Tierschutzbund mit Sitz in Bonn, Unterstützung angeboten und in mehreren Gesprächen ein entsprechendes Angebot an die Stadtverwaltung gerichtet. Leider ohne Erfolg, denn die Verwaltung der Stadt Bonn beharrt weiter auf einer Tötung der Tiere, wie in der Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 19.10.2022 mitgeteilt wird.

Gemeinsam mit anderen Tierschützer:innen möchte ich mich für eine tierschutzgerechte "Managementmaßnahme" stark machen und fordere die Stadtverwaltung auf, das Angebot des DTSchB anzunehmen und umzusetzen.

Demnach könnten die Nutrias des Rheinauenparks mithilfe eines Tierrettungswagens oder einer mobilen Tierarztstation vor Ort sterilisiert werden. Mit dieser Maßnahme kann eine langfristige Populationskontrolle erreicht werden.

Mit einer einmaligen Bejagung, ist eine nachhaltige Populationskontrolle nicht möglich, so dass in regelmäßigen Abständen erneut Tiere gefangen und getötet werden müssen.

Begründung

Gemäß § 1 Satz 2. Tierschutzgesetz (TierSchG) darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, leiden oder Schäden zufügen. Die vorsätzliche Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund stellt gemäß § 17 Nr. 1 TierschG eine Straftat dar.

Auch wenn die Tötung von Tieren, denen eine schädliche Wirkung auf andere Tierarten oder Ökosysteme nachgewiesen werden konnte, einen vernünftiger Grund darstellen könnte, so ist dies im vorliegenden Falle und auch im Allgemeinen nicht nachgewiesen. Mehr noch: eine Tötung der Nutrias in den Rheinauen würde den Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzen, da mildere Mittel zur Abwehr von (vermuteten) Gefahren vorhanden sind.

Auf einer Vermutung basierend, werden nun Tiere getötet und Familenstrukturen zerstört. Dies ist mit erheblichem Tierleid verbunden.

Wir meinen, dass es Zeit ist, das TierSchG endlich ernst zu nehmen und unnötigen Schaden von den Tieren abzuwenden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Sylvia Greuel aus Neunkirchen-Seelscheid
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Neuigkeiten

Weil das Argument der Unteren Naturschutzbehörde, man müsse aus rechtlichen Gründen die Tötungen vornehmen lassen, offenbar unwahr ist. Leicht zu recherchierende Regelungen - siehe hier: https://www.nutria-info.com/wissenswertes/eu-verordnung-ias/schriftverkehr-eu-verordnung/ - wurden offensichtlich (vorsätzlich ?) nicht berücksichtigt !

Leider hat die Antragstellerin keinerlei Ahnung von Populationsdynamik im allgemeinen und dem Leben der Nutrias im speziellen. Es werden immer Nutrias aus der Umgebung zuwandern. Inwiefern kann da eine Sterilisation "nachhaltig " sein?

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